Open-Source-Anbieter vor Gericht gescheitert
Aktualisiert am 06.07.2010 14 Kommentare
Anbieter von Open-Source-Software sind im Kampf gegen Microsoft (MSFT 29.06 -0.03%) erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Rekurse gar nicht erst eingetreten.
Im Streit geht es um einen 3-Jahres-Auftrag über 42 Millionen Franken, der 2009 vom Bundesamt für Bauten und Logistik ohne öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben worden war. Der Auftrag beinhaltet Lizenzverlängerungen sowie Wartung und Support für die Informatik von rund 40'000 Bundesangestellten.
Weiterzug ans Bundesgericht offen
18 Anbieter von Open-Source-Software fochten den Vergabeentscheid beim Bundesverwaltungsgericht an. Sie bemängelten, dass keine öffentliche Ausschreibung erfolgte. Das Gericht hat an seiner Sitzung vom Dienstag nun mit vier zu einer Stimme entschieden, auf die Beschwerde nicht einzutreten.
Ob die Open-Source-Anbieter ans Bundesgericht gelangen werden, steht laut ihrem Anwalt noch nicht fest. Ihren Entscheid haben die Richter in Bern damit begründet, dass die Open-Source-Anbieter für den Auftrag gar nicht als potentielle Anbieter in Frage kommen und damit von der Vergabe auch nicht betroffen sind.
Auf Strategiewechsel abgezielt
Gegenstand der Vergabe sei die effiziente und vernünftige Weiternutzung der bestehenden Informatik des Bundes. Diese basiere seit 1990 auf einer Microsoft-Umgebung. Das Angebot der Beschwerdeführer sei mit dieser nicht austauschbar, sondern stelle eine eigentliche Alternative dazu dar.
Insofern würden die Open-Source-Anbieter auf einen Strategiewechsel bei der Bundesinformatik abzielen. Der unterlegene Richter hatte für ein Eintreten auf die Beschwerde mit dem Argument plädiert, dass sowohl Open-Source-Anbieter als auch Microsoft im relevanten Softwaremarkt tätig seien.
Verwendung von MS-Produkten zementiert
Mit dem Vergabeentscheid werde die bestehende Microsoft-Lösung nicht nur unterhalten, sondern die Verwendung von Microsoft- Produkten zementiert. Die Vergabe schränke den Softwaremarkt radikal auf einen einzigen Anbieter ein. Der Rechtsschutz dürfe bei der Softwarebeschaffung nicht ausgeschlossen werden.
Das Verfahren war mehrfach sistiert worden, weil die Streitparteien eine Verhandlungslösung gesucht hatten, was letztlich aber scheiterte. 2007 hatte der Bund in einer öffentlichen Ausschreibung 10'500 PCs und 17'500 Notebooks mit dem vorinstalliertem Betriebssystem von Microsoft beschafft.
Öffentliche Beratung vom 6.7.2010 im Verfahren B-3402/2009 (sam/sda)
Erstellt: 06.07.2010, 11:41 Uhr
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14 Kommentare
Als Steuerzahler tun mir die 42 Millionen an Microsoft schon weh, die nun zu einem Teil den bereits reichsten Aktionären der Welt zufliessen. Freie Software zu verwenden ist auch nicht gratis, aber das Geld wird eher lokal ausgegeben und bleibt im Land. Als Linux-User sind mir die gewaltigen Vorteile gegenüber proprietären Lösungen bekannt, vor allem bei der Sicherheit und der Unabhängigkeit. Antworten
Bin ich der Einzige der es problematisch findet das die Richter zwar erkannt haben das Microsoft hier ein Monopol besitzt aber offenbar keinen Handlungsbedarf sehen? IT ist ja nicht gerade ein unwichtiger Faktor heutzutage. Langsam wäre mal die Politik angehalten hier regulierend einzugreifen und dieser Monopolbildung entgegenzuwirken. Antworten






