Operation im Mutterleib
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 28.07.2011
Operation
Nach Einleitung einer tiefen Allgemeinnarkose wird bei der vorgeburtlichen Spina-bifida-Operation zuerst die mütterliche Bauchhöhle geöffnet. Danach wird mittels Ultraschall eine sichere Stelle für die Eröffnung der Gebärmutter bestimmt. Nach dem Öffnen der Gebärmutter wird der offene Rücken (etwa 3 mal 2 Zentimeter gross) verschlossen, wie dies auch bei den nachgeburtlichen Operationen geschieht. Nach Auffüllen einer ausreichenden Fruchtwassermenge wird zuerst die Gebärmutter und dann die mütterliche Bauchhöhle wieder verschlossen. Wichtig ist danach die medikamentöse Ruhigstellung der Gebärmutter, um vorzeitige Wehen zu verhindern.
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Am Kinderspital Zürich wurden Ende 2010 und Mitte 2011 zwei Föten mit Spina bifida (offener Rücken) im Mutterleib operiert. Damit beschreitet das Spital Neuland, bisher wurden solche Operationen vor allem in den USA durchgeführt, wo eine Studie mit 183 Patienten die Vorteile der vorgeburtlichen Chirurgie am offenen Rücken hervorhebt. In Europa haben bisher keine solchen Operationen stattgefunden.
Die Vorteile der vorgeburtlichen gegenüber einer nachgeburtlichen Spina-bifida-Operation liegen laut der amerikanischen Studie in einer verbesserten Gehfähigkeit, einer besseren Kontinenz und im kleineren Risiko einer Ableitungsoperation bei Wasserkopf. Dies teilten die verantwortlichen Professoren am Kinderspital, Martin Meuli und Roland Zimmermann, am Donnerstag vor den Medien mit. Der Nachteil ist die höhere Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt.
Rückenmark schützen
Meuli hat in den Neunzigerjahren an einem fötalchirurgischen Zentrum in Kalifornien gearbeitet, wo anhand von Tiermodellen nachgewiesen wurde, dass das bei offenem Rücken ungeschützte Rückenmark während der Schwangerschaft zunehmend beschädigt wird, was zu Lähmungen führt. Umgekehrt wurde aufgezeigt, dass Föten mit offenem Rücken deutlich weniger neurologische Defizite haben, wenn sie vorgeburtlich so operiert werden, dass das Rückenmark für den Rest der Schwangerschaft geschützt ist.
Es stünden nun Sitzungen mit dem Bundesamt für Gesundheit und weiteren Vertretern der Branche an, sagte Meuli vor den Medien. Roland Zimmermann sei «ein guter Politiker», ergänzte er augenzwinkernd. Noch nicht geklärt ist die Finanzierung solcher pränataler Operationen. Sie sind nach Gesetz heute nicht kassenpflichtig. Die Krankenkassen kommen nur für Leistungen an «geborenen Personen» auf. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 28.07.2011, 16:18 Uhr






