Schweiz
Parteien schreiben offenen Brief an die SBB
Aktualisiert am 07.11.2012 28 Kommentare
Dossiers
Artikel zum Thema
- Unterschriften sammeln am Bahnhof kostet neu 1000 Franken
- Tierschützer dürfen am Bahnhof Flugblätter gegen Botox verteilen
- Israelkritisches Plakat darf im HB hängen
Teilen und kommentieren
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Mit einem offenen und geharnischten Brief haben die grossen Bundesratsparteien SVP, SP, FDP und CVP gegen das Reglement der SBB für Unterschriftensammlungen und andere ideelle Aktionen in Bahnhöfen protestiert. Die Bahn verstosse gegen ein Bundesgerichtsurteil.
Die SBB setzen die Hürde zur Bewilligung solcher Aktionen klar zu hoch, bemängeln die Parteien in ihrem gemeinsamen Brief an Bahnchef Andreas Meyer. Gerade bei niederschwelligen Verteilaktionen und Unterschriftensammlungen seien die Fristen und Kosten in keiner Art und Weise gerechtfertigt.
Bundesgericht forderte Revision
Die vier Parteien lehnten die Nutzungsbestimmungen ab. Auf den ersten Blick seien sie schlechter als die Regeln während der Testphase im vergangenen Jahr. Zudem stelle das Reglement das Bundesgerichtsurteil auf den Kopf.
Das Bundesgericht hatte die SBB im Juli in einem Grundsatzurteil zur Revision ihres Reglements gezwungen. Die Richter in Lausanne erklärten Bahnhöfe zum öffentlichen Raum, in dem die Ausübung ideeller Grundrechte nicht grundsätzlich verboten werden darf.
Junge Grüne wollen Reglement anfechten
Gemäss dem überarbeiteten Reglement erheben die SBB für die Bewilligung von Aktionen in Railcity-Bahnhöfen eine Gebühr von 1053 Franken. In mittelgrossen Bahnhöfen kosten ideelle Aktionen pro Tag 486 Franken, in kleinen 108 Franken. Das Reglement tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, wird aber bereits angewendet. Die SBB signalisierten, sie suchten das Gespräch mit den politischen Parteien. Das verlangten auch die Parteien in ihrem Brief.
Die Gebühren für die «ideellen Aktionen» – egal, ob politisch, religiös, ökologisch oder gemeinnützig – belaufen sich gemäss einer früheren Stellungnahme der SBB auf ein Fünftel jener für kommerzielle Aktivitäten. Sie würden lediglich die anfallenden Kosten decken. Die Jungen Grünen Bern wollen das Reglement beim Bundesamt für Verkehr (BAV) anfechten. (fko/sda)
Erstellt: 07.11.2012, 14:48 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
28 Kommentare
Da kann man nichts machen. Mit einem Brief schon gar nicht. A. Meyer bestimmt, macht das Gesetz, ist Gott. Und Gott kann nie entlassen werden. Als nächstes wird er eine Gebühr für das Handgepäck erheben. Rucksack, Tasche, Handtasche, Mappe usw. kosten dann einen gebührenden Zuschlag. Koffern das Doppelte. Antworten
Schweiz
Abopreise vergleichen
Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.


Bitte warten



























