Schweiz

Parteienfinanzierung: Schweiz und Schweden im Abseits

Aktualisiert am 14.07.2011 21 Kommentare

Eine Studie hat europäische Länder auf die Regeln zur Parteifinanzierung untersucht. Nur in der Schweiz und Schweden sei diese nicht gesetzlich verankert. Ihre Empfehlungen fallen dementsprechend klar aus.

Nur zwei Kantone kennen Regeln zur Parteifinanzierung: Wahlplakat der SVP von 2008 in Genf.

Nur zwei Kantone kennen Regeln zur Parteifinanzierung: Wahlplakat der SVP von 2008 in Genf.
Bild: Keystone

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Mit Ausnahme der Schweiz und Schweden haben alle europäischen Staaten die Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen gesetzlich geregelt. Dies geht aus einem Gutachten des Bundesamts für Justiz hervor.

Die Gutachter stützten sich dabei auf Untersuchungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (Greco), welche in 40 der 47 Mitgliedstaaten die diesbezüglichen Regeln unter die Lupe nahm.

Aus diesen Länderprüfungen ging hervor, dass es nur in der Schweiz und Schweden keine gesetzliche Regelung gibt. In Schweden müssen die im Parlament vertretenen Parteien allerdings aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung ihre Einkünfte offenlegen.

Greco-Bericht zur Schweiz

Die Greco hat letzten Mai auch die Lage in der Schweiz untersucht. Der entsprechende Bericht und die möglichen Empfehlungen an die Adresse der Schweiz werden Mitte Oktober veröffentlicht.

Die Empfehlungen dürften ähnlich ausfallen wie die, welche an Schweden gerichtet wurden. Nach dem Urteil der Greco reicht die in Schweden praktizierte Selbstregulierung nämlich nicht.

Die empfehlen Schweden, die Buchführungspflicht für Parteien ausdehnen. Auch über Wahlkampagnen solle in Zukunft eine vollständige und angemessene Buchhaltung geführt werden. Zudem sollten anonyme Spenden verboten und ein unabhängige Finanzkontrolle für politische Parteien eingeführt werden.

Nur Tessin und Genf mit Regeln

In der Schweiz gibt es auf Bundesebene keine gesetzlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung. Einzig die Kantone Tessin und Genf hätten - wenn auch lediglich ansatzweise - entsprechende Regeln erlassen.

Im Tessin müssen die Parteien der Staatskanzlei alle Spenden über 10'000 Franken melden. Für Wahlkandidaten sowie Initiativ- und Referendumskomitees gilt die Meldepflicht bereits für Spenden ab 5000 Franken.

In Genf müssen alle Parteien, Vereine oder Gruppen, die an Wahlen teilnehmen, jährlich ihre Spendenliste der kantonalen Finanzinspektion vorlegen.

Keine Mehrheit in den Räten

Die Parteienfinanzierung ist auch in der Schweiz immer wieder ein Thema. Der Bundesrat wollte die Parteien etwa im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung zu mehr Transparenz verpflichten. Die eidgenössischen Räte wiesen die Regeln jedoch zurück.

Viele parlamentarische Vorstösse zum Thema - die ebenfalls bislang nie eine Mehrheit fanden - werden auch mit der Forderung nach «gleich langen Spiessen» begründet. Nach Ansicht des Bundesrats gibt es aber keinen Beweis für eine Korrelation zwischen dem Abstimmungsresultat und den in den Kampagnen eingesetzten Geldern. (kpn/sda)

Erstellt: 14.07.2011, 10:57 Uhr

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21 Kommentare

Thomas Meier

14.07.2011, 11:02 Uhr
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Mir konnte immer noch niemand erklären, was der Unterschied zwischen Korruption und dem Schweizer System ist. Angeblich haben wir ja keine Korruption in CH. Aber Zahlungen erhalten von Drittparteien und dann deren Interessen vertreten ist doch genau das!? Politiker sollte die Wähler repräsentieren (pro Kopf eine Stimme) und nicht einen Wähler/Organisation, welche am meisten bezahlt bevorzugen... Antworten


Sandor Megyessy

14.07.2011, 11:29 Uhr
Melden 77 Empfehlung

Warum gerade die, die am lautesten Demokratie und Freiheit schreien, sich gegen die Transparenz wären ist ein Skandal und eines modernen Rechtsstaates unwürdig. Die bürgerlichen sollten sich schämen! Antworten



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