Personenfreizügigkeit kostet die Arbeitslosenversicherung mehr
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 26.05.2011 88 Kommentare
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Die Personenfreizügigkeit stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz. Dies ist die Kernaussage des neusten Berichts über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Mehr Investitionen, mehr Konsum, eine schwächere Rezession dank Zuwanderung.
Die Schwierigkeiten hielten sich in engen Grenzen, kommentierte das Seco den Bericht, der dieses Jahr zum siebten Mal erscheint. Probleme gebe es etwa bei der Grenzgängerbewegung, speziell im Tessin und im Jura, und bei der Arbeitslosenversicherung (ALV). Anders als die übrigen Sozialwerke, die von der Personenfreizügigkeit profitieren, gibt die Arbeitslosenkasse mehr Geld aus.
Im Ausland erworbene Beitragszeit ist anrechenbar
Die Mehrkosten sind im Wesentlichen auf zwei juristische Elemente im Freizügigkeitsvertrag zurückzuführen: EU-Bürger mit Daueraufenthaltsbewilligung (B) können sich die ausserhalb der Schweiz erworbene Beitragszeit anrechnen lassen, und Inhaber einer L-Bewilligung (Kurzaufenthalter), welche die notwendige Beitragszeit in der EU erworben haben, erhalten in der Schweiz ebenfalls Arbeitslosenentschädigung. Demgegenüber galt bis Mitte 2009 die Übergangsregelung, wonach die zwölfmonatige Beitragszeit innerhalb von zwei Jahren in der Schweiz erworben sein musste.
Die neusten Zahlen stammen aus dem Jahr 2009, und dieses eigne sich für einen Überblick besonders gut, heisst es im Bericht: Weil die Arbeitslosigkeit 2009 rasch angestiegen sei und EU-Bürger zum Teil erstmals seit ihrem Aufenthalt in der Schweiz arbeitslos geworden seien.
54,5 Millionen für Kurzaufenthalter
Kurzaufenthalter hätten vom Wechsel zur Regelung der sozialen Sicherheit, wie sie die Personenfreizügigkeit vorsieht, profitiert, stellt der Bund fest. Dieser Kreis von Bezügern war von 44 Personen im Jahre 2001 auf knapp 6000 im Jahr 2010 gestiegen. Die ausbezahlten Arbeitslosengelder für Inhaber einer L-Bewilligung stiegen in dieser Zeit von 209'000 Franken auf 54,5 Millionen Franken.
Mehrkosten seien der ALV auch deshalb entstanden, weil viele Saisonarbeiter Daueraufenthaltsbewilligungen erhalten hätten. Vor Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit hätten diese typischerweise nur Kurzaufenthaltsbewilligungen erhalten. Seither, und insbesondere seit dem Wegfall der Kontingentierung, könnten diese eine B-Bewilligung beantragen, mit der sich Ansprüche an die ALV leichter geltend machen liessen. Diese neu entstandenen Ansprüche an die ALV seien zahlenmässig schwer zu ermitteln, heisst es im Bericht.
Deutsche sind Netto-Zahler
Hingegen liess sich gut ermitteln, welche Ausländergruppen zu den Netto-Bezügern und welche zu den Netto-Einzahlern der ALV gehören. Nach den Erhebungen des Bundesamts für Statistik haben die Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten in den letzten Jahren einen Drittel der bezogenen Arbeitslosengelder einbezahlt, die Gruppe der EU-Bürger zwischen 80 und 90 Prozent.
Innerhalb der EU-Bürger gibt es aber beträchtliche Unterschiede: So bezahlten die Deutschen in der Schweiz 2008 und 2009 signifikant mehr Arbeitslosengelder ein, als sie bezogen haben. Im Gegensatz dazu bezahlten die Arbeitnehmer aus Portugal jeweils die Hälfte der bezogenen Arbeitslosengelder ein. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 26.05.2011, 15:32 Uhr
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88 Kommentare
ach was!? die einzigen die mit der pfz wirklich profitieren sind die grossfirmen und die manager. den schweizern geht immer schlechter und die profiteure wandern spätestens ab wenn die kuh gemolken ist. den schebenhaufen dürfen wir dann dank economiesuisse und co. selber ausbaden! stoppt endlich diese zuwanderungen!!!! Antworten


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