Schweiz

Polanski erhält Unterstützung von Elisabeth Kopp

Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 05.05.2010 23 Kommentare

Die frühere Justizministerin hofft, dass der Bundesrat die Auslieferung an die USA stoppt. Eine Überstellung würde gegen schweizerische Rechtsgrundsätze verstossen, argumentiert sie.

Hilfe von Elisabeth Kopp: Roman Polanski auf dem Balkon seines Gstaader Chalets.

Hilfe von Elisabeth Kopp: Roman Polanski auf dem Balkon seines Gstaader Chalets.
Bild: Keystone

Seit über sieben Monaten sitzt Roman Polanski in der Schweiz fest, die letzten fünf Monate verbrachte er in Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad. Nachdem im April ein kalifornisches Gericht ein Verfahren in Abwesenheit abgelehnt hat, entscheidet das Bundesamt für Justiz (BJ) in den nächsten Wochen über die Auslieferung an die USA. Eine solche hält die frühere Justizministerin Elisabeth Kopp für unverhältnismässig, da Polanski den Missbrauch einer 13-Jährigen vor 33 Jahren begangen habe, wie sie gestern in der NZZ ausführte. «Nach derart langer Zeit ist ein faires Verfahren nicht mehr möglich», sagte Kopp gestern auf Anfrage. Zudem sei die Tat nach Schweizer Recht verjährt. Auch wenn es sich um kein Kavaliersdelikt handle, gebe es kein Interesse an einem erneuten Prozess, zumal auch das Opfer keine Neubeurteilung wolle.

Bundesrat hat Spielraum

Kopps Argumentation deckt sich mit jener von Hans Giger, emeritierter Rechtsprofessor an der Universität Zürich. Eine Auslieferung verstosse gegen den «Ordre public». Schon die Umstände von Polanskis Verhaftung in Zürich sprächen gegen die Auslieferung, sagt Giger.

Da Polanski während Jahren unbehelligt in die Schweiz einreisen konnte, während er bereits von den USA ausgeschrieben war, habe die Verhaftung gegen Treu und Glauben verstossen. Dass in der Schweiz heute Sexualstraftaten an Kindern unverjährbar seien, spiele im Fall Polanski keine Rolle. Die Tat sei 1977 begangen worden und wäre in der Schweiz verjährt. Nach so langer Zeit könne sich ein Angeklagter kaum mehr verteidigen, sagt Giger.

Ermessensspielraum vorhanden

Nach Ansicht Kopps hat der Bundesrat bei Auslieferungen einen Ermessensspielraum. Bei der parlamentarischen Beratung des geltenden Auslieferungsvertrags mit den USA verwies Justizminister Arnold Koller 1991 darauf, dass kein Land einen Rechtsanspruch auf Auslieferung habe. Es handle sich um einen Hoheitsakt, der dem Bundesrat einen Ermessensspielraum gebe.

Für Kopp deuten die Zeichen allerdings auf Auslieferung. Deshalb äussere sie sich nun öffentlich zum Fall. Sie machte während ihrer Bundesratszeit selbst Erfahrungen mit dem Rechtsverständnis der USA. Diese hätten sogar Häscher in die Schweiz entsandt, um den Rohstoffhändler Marc Rich in die USA zu entführen. Sie sei damals hart geblieben und habe so den USA bedeutet, dass für die Schweiz die eigene Rechtsordnung vorgehe. Wenn die Schweiz nun mit Blick auf den Konflikt um UBS-Bankdaten Polanski an die USA ausliefere, würde das der Schweiz zu Recht als «Liebedienerei» angelastet.

Polanski hat schlechte Karten

Zwar liegt der Entscheid formal beim Bundesamt für Justiz (BJ). Die frühere FDP-Bundesrätin nimmt aber an, dass angesichts der Bedeutung des Falls der Auslieferungsentscheid im Bundesrat diskutiert werden könnte. Sie vermutet dennoch, dass der Bundesrat das BJ entscheiden lässt. «Es wäre für ihn die einfachste Lösung. Er kann dann auf die rechtliche Kompetenzordnung verweisen und darauf, dass das Bundesstrafgericht oder allenfalls in letzter Instanz das Bundesgericht zu entscheiden hätte.»

Trotz prominenter Fürsprache hat Polanski also schlechte Karten. Das BJ verwies gestern auf die vertragliche Auslieferungsverpflichtung gegenüber den USA, falls die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Dies werde nun geprüft. Eine Verweigerung der Auslieferung durch den Bundesrat mit Verweis auf den «Ordre public» sei nicht möglich, da der Vertrag mit den USA diesen Vorbehalt nicht zulasse.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.05.2010, 23:43 Uhr

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23 Kommentare

otto scherrer

05.05.2010, 07:41 Uhr
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Wenn die CH Justiz R. Polanski nach USA ausliefern sollte (über 30 Jahre nach Tat und Verurteilung) wäre das simpler Kniefall vor den USA, Mildstimmungsmache dieser gegenüber der UBS. CH hätte genug zu tun, kriminelle Fälle hunderter phädophiler Kirchenleute zu ahnden. Das verlogene Rom u. CH Bistümer üben sich immer noch im "unter den Tisch wischen" der Schandtaten. Sauhäfeli - Saudeckeli. O.S. Antworten


Hanspeter Buehler

05.05.2010, 08:30 Uhr
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Die logischen Argumente von Frau Elisabeth Kopp, die offenbar noch immer Rückgrat und nicht nur eine Wirbelsäule, nebst einem kristallklaren gesunden Menschenverstand, besitzt, sind die einzig richtigen. Dass sich die Rechtsgrundsätze von Hans Giger, dem politisch unabhängigen Rechtsprofessor, mit den Ansichten von Frau Kopp decken ist kein Zufall. Ich vermisse solche Magistraten heute leider. Antworten



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