Kein GPS: Polanski könnte über grüne Grenze nach Frankreich fliehen
Von Iwan Städler. Aktualisiert am 26.11.2009
Die Fussfessel kostet Roman Polanski 20 Franken pro Tag. (Bild: Keystone)
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Nach seiner Karriere als weltbekannter Filmregisseur ist Roman Polanski auf bestem Weg, auch als Schweizer Fussfessel-Pionier in die Geschichte einzugehen. Bis anhin durften nämlich nur kurze Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und die letzten Monate vor einer bedingten Entlassung mit einer Fussfessel zu Hause verbracht werden. Voraussetzung war überdies, dass keine Fluchtgefahr bestand und dass die betreffende Person eine geregelte Arbeit oder Ausbildung nachweisen konnte.
Wegweisender Entscheid
Am 13. Oktober dieses Jahres jedoch fällte das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid. Es befand im Fall eines Italieners, man dürfe das sogenannte Electronic Monitoring auch als Ersatzmassnahme für die Auslieferungshaft nutzen. Davon kann jetzt auch Polanski profitieren. Das Bundesstrafgericht ist bereit, ihn aus der Auslieferungshaft in den elektronisch überwachten Hausarrest zu entlassen.
Dies, obwohl mit der Fussfessel «eine Flucht nicht verhindert, sondern lediglich (nachträglich) festgestellt werden kann». Die elektronische Überwachung funktioniert nämlich nur im jeweiligen Haus. Der Sender in der Grösse einer Zigarettenschachtel schickt seine Signale an ein Empfangsgerät im Haus, das sie in kurzen Abständen über die Telefonleitung an einen Zentralcomputer weiterleitet. Schneidet ein «Häftling» die Fussfessel durch, löst das System Alarm aus. Dasselbe geschieht, wenn er das Haus zur Unzeit verlässt. Die getürmte Person kann aber über die Fussfessel nicht geortet werden. Polanski könnte sein Chalet also ohne grössere Probleme verlassen und über die grüne Grenze nach Frankreich flüchten.
Fussfesseln ohne GPS
Sollte man Polanski zugestehen, sein Chalet zwischendurch zu verlassen, kann dies im Zentralcomputer programmiert werden. Während dieser Zeit wäre es aber nicht möglich, ihn elektronisch zu überwachen. Die Schweiz verzichtet nämlich im Gegensatz zu anderen Ländern auf Fussfesseln mit GPS.
Überhaupt bieten nur sieben Kantone die elektronische Überwachung an: Bern, Solothurn, beide Basel, Waadt, Genf und Tessin. Seit 1999 lässt der Bundesrat das Electronic Monitoring als «Versuch» zu. Dieser wurde immer wieder verlängert – letztmals im Jahr 2007 bis Ende 2009. Nun will ihn der Bundesrat erneut verlängern, wie der TA aus zuverlässiger Quelle erfahren hat. Das soll in den nächsten Wochen kommuniziert werden.
«Keine Sonderbehandlung»
Wer eine Fussfessel tragen statt ins Gefängnis will, muss pro Tag einen Unkostenbeitrag von 20 Franken entrichten (in den lateinischen Kantonen 10 Franken). In Härtefällen kann dieser Betrag erlassen werden, was bei Roman Polanski allerdings kaum der Fall sein dürfte. Im Normalfall benötige man einen Monat, bis die elektronische Überwachung organisiert sei, sagt Michael Imhof, Ko-Leiter der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug beim Kanton Bern. Manchmal gehe es auch schneller. Polanski bekomme aber sicher «keine Sonderbehandlung».
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 26.11.2009, 12:14 Uhr
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