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Polanski-Anwälte: Vorwürfe gegen die Schweiz

Im Fall Polanski pochen seine Anwälte darauf, die Auslieferung des Regisseurs zu verhindern. Das Vorgehen der Schweiz sei beunruhigend und inkonsistent.

Der Anwalt und sein Klient: Brad Dalton und Roman Polanski im Jahr 1977.

Der Anwalt und sein Klient: Brad Dalton und Roman Polanski im Jahr 1977.
Bild: Keystone

Hinter dem jüngsten Versuch, den Fall Polanski ohne Gerichtsverfahren zu lösen, stehen amerikanische Anwälte sowie Vertraute des Regisseurs in Los Angeles. Die Anwälte Chad Hummel sowie Brad und Douglas Dalton wollen sich nicht offiziell äussern, da einer von ihnen als früherer Zeuge des Gerichts direkt in den Fall verwickelt ist. Die Anwälte betrachteten das Vorgehen der Schweizer Behörden indessen als beunruhigend und inkonsistent, erklärte gestern ein langjähriger Berater von Roman Polanski.

Schweiz sei nicht in der Pflicht gewesen

Entgegen den Beteuerungen der Behörden habe die Schweiz keine Pflicht gehabt, die Einreise von Polanski zu melden, so der Vertraute des Regisseurs. Die zwischenstaatlichen Verträge zwischen beiden Ländern sähen keine derartige Anzeigepflicht vor. Somit stelle sich die Frage, warum die Schweiz eine Kehrtwende vollzogen habe. Eine solche Kehrtwende sehen die amerikanischen Berater mit Blick auf das Jahr 2006, als das Bundesamt für Justiz dem französisch-polnischen Doppelbürger den Erwerb einer Wohnung in einem Chalet in Gstaad ausdrücklich erlaubte, obwohl Polanski bereits international zur Verhaftung ausgeschrieben war. «Es ist sehr befremdlich, wenn die gleiche Behörde beim Immobilienkauf ausdrücklich anerkennt, dass Polanski eine enge Beziehung zur Schweiz hat, und ihn auch mehrfach ungeschoren ein- und ausreisen lässt, dann aber aus heiterem Himmel die US-Behörden alarmiert und ihn festnehmen lässt», so der Berater, der namentlich nicht genannt werden will, weil er kein offizieller Rechtsvertreter des Angeschuldigten ist. «Wenn die Schweizer wirklich besorgt gewesen wären, hätten sie den Grundstückkauf rückgängig machen können. Dass sie es nicht taten, zeigt nur, dass hinter der Verhaftung mehr steckt, als offiziell zugegeben wird.»

Auf die Frage, ob diese Argumentation von allen Anwälten Polanskis geteilt werde, sagte der Berater, den amerikanischen Rechtsvertretern sei sie sehr gut bekannt. Richtig sei aber auch, dass sich die drei Teams in Frankreich, der Schweiz und in den USA nicht in allen Punkten einig seien. Das Auslieferungsbegehren sei im Übrigen «nichts anderes als eine Formalität». Das Verfahren sei noch lange nicht abgeschlossen.

Mehr Ermessensspielraum

Wird Star-Regisseur Polanski ausgeliefert, «kann der Fall in wenigen Minuten erledigt werden», sagt Sandi Gibbons, Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Los Angeles. Der Richter müsse lediglich noch das Urteil fällen, «das Delikt ist geklärt, die Schuld ist erwiesen», so Gibbons. Zu bedenken ist auch, dass sich die mögliche Haftdauer massiv reduziert hat, weil das Departement of Corrections des Staates Kalifornien neue Richtlinien für die Strafzumessung erlassen hat. Früher stand auf dem Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen eine Haft von 10 bis zu 50 Jahren; die neue Richtlinie sieht noch eine maximale Haft von 2 Jahren vor. Diese Änderung geht zurück auf langjährige Vorwürfe an die Gefängnisbehörden in Kalifornien, wonach sie die Haftverbüssung willkürlich angewendet und beispielsweise Mörder nach wenigen Jahren entlassen hätten, worauf sie erneut straffällig geworden sind. Die neuen Richtlinien geben dem Richter mehr Ermessensspielraum, und dies könnte Polanski zugute kommen. «Es ist möglich, dass der Richter die in der Schweiz in Auslieferungshaft abgesessene Zeit anrechnet», so Gibbons.

Kein Interesse an Eskalation

Zuständig für das Urteil ist Peter Espinoza, der gleiche Richter, der im vergangenen Frühjahr einräumte, dass es beim Verfahren von 1977 aufseiten des Gerichts zu groben Ungereimtheiten gekommen war. Staatsanwaltschafts-Sprecherin Gibbons liess durchblicken, dass die Justiz in Los Angeles kein Interesse an einer weiteren Eskalation habe. «Der Fall ist über alle Proportionen hinaus aufgebläht worden. Ohne den Tipp aus der Schweiz hätten wir nie daran gedacht, ihn aktiv weiterzuverfolgen.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.10.2009, 13:45 Uhr

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35 Kommentare

Matthias Loos

30.10.2009, 07:41 Uhr
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Einer der ganz grossen Filmemacher, ein Genie. Doch seine Tat ist unverzeihbar. Keine Gnade für Mr. Pädophilanski Antworten


peter ess

29.10.2009, 10:46 Uhr
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Ein anderer Gedanken, möglicherweise: Als EU Staatsangehöriger kann Hr Polanski sich frei in der CH bewegen ausser er ist arrestiert. Es ist gut, dass jemand mit seinen Neigungen sich nicht frei und unbeaufsichtigt in der CH bewegen kann. Ob er in die USA, Polen, Frankreich oder Israel abgeschoben wird, ist mir egal. Hauptsache ihm wird die auflagenlose Wiedereinreise verweigert. Antworten


Paul Dettling

29.10.2009, 09:32 Uhr
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Ich bin fassungslos, was hier geschrieben wird. Er hat eine 13jährige vergewaltigt, viel schlimmer gehts wohl nicht, die darüber noch nicht hinweggekommen ist und deshalb den Fall nicht wieder aufrollen möchte. Das ist kein Verzeihen, rechtlich auch nicht möglich (Offizialdelikt). Und dass es lange her ist, entspricht auch unserem Recht (unverjährbar, darüber hat die Schweiz gerade erst abgestimmt Antworten


Rudi Buchmann

29.10.2009, 09:18 Uhr
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Im Tsischtigsclub von SF hat ein Gast gesagt, es sei gar nicht klar, dass Polanski in den USA zu Gefängnis verurteilt würde. Der gleiche Mann war jedoch ganz gegen die Verhaftung. Das ist doch ein Witz. Polanski soll jetzt ausgeliefert werden und dann sehen wir, was wirklich passiert. Ich könnte nicht mit solch "offenen Rechnungen" leben, Polanski wohl schon? Antworten


Werner Klee

29.10.2009, 00:08 Uhr
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Das Opfer hat dem Täter nicht vergeben, weil die Traumatisierung durch die Tat nicht mehr vorhanden wäre. Die aktuelle Aussage des Opfers beweist im Gegenteil, dass vom Schaden bisher nichts wiedergutgemacht ist. Das Opfer möchte davon verschont werden, mit dem Wideraufrollen des Falles und allem, was ihr widerfahren ist, nochmals konfrontiert zu werden. Antworten


Urs Stotz

28.10.2009, 21:47 Uhr
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@Paul Rohner: Nur Richter können jemanden freisprechen. Es wird aber Zeit, dass gerichtlich gegen Richter, die Unrecht sprechen, vorgegangen wird. Auch in anderen Berufen werden Menschen zur Rechenschaft gezogen, wenn sie grobfahrlässig Fehler begehen, durch die andere zu Schaden kommen. Antworten


Charles Dupond

28.10.2009, 16:47 Uhr
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@ M. St: In der Schweiz ist es so. Als ein ueber 90jaehriger Naziquisling (wie es sie jetzt von Bagdad bis Kabul fuer die aktuellen Angriffsktriegs- und Besatzungsverbrecher wieder zuhauf gibt) in der Schweiz als legaler EU-Buerger freiheitsberaubt wurde, konnte er wegen Verjaehrung nicht legal an Frankreich ausgeliefert, sondern nur per Bundesratsverfuegung ohne Rechtsmittel abgeschoben werden. Antworten


Stefan Platter

28.10.2009, 13:43 Uhr
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Frau Gisela Niedermann. Sie wissen schon, dass das Opfer 13 Jahre alt war? Was heisst hier "man konnte ihm keine sexistische oder pädophile Neigung nachweisen"? Würden Sie das gleiche schreiben, wenn Ihre Tochter das Opfer von damals wäre? Er hat eine Straftat begannen, basta! Antworten


Gisela Niedermann

28.10.2009, 12:47 Uhr
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Recht so, Ihr Anwälte. Beschämend für das BJ, einen geladenen Gast zu verhaften. Polanzki hat seine Strafe abgesessen, im Nachhinein wollte ihn die US-Justiz nochmals ins Gefängnis bringen, was ihn dann zur Flucht bewog. Dazu konnte ihm niemand sexistischeche oder pädophile Neigung nachgewiesen werden. Das kann den Bund (Steuerzahler) noch viel Geld kosten. Beschämend für die Schweiz! Antworten


Paul Rohner

28.10.2009, 12:40 Uhr
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Und wieviele Vergewaltiger laufen in der Schweiz herum, durch Anwälte und Richter freigesprochen. Und ihre erbarmungswürdigen Opfer wurden dabei auch noch als Lügner zu Tätern gemacht. Mir ist nicht nur ein solcher Fall bekannt. In der Schweiz kann ein Opfer die Anzeige zurückziehen, auch wenn es dazu genötigt wird. Das interessiert niemand. Polanskis Opfer soll dazu nicht berechtigt sein. Antworten


Meinrad Stöckli

28.10.2009, 12:31 Uhr
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@Charles Dupond: ""Deshalb sind am 9. Mai 1975 auch alle NS-Verbrechen absolut verjaehrt."" Das mit der absoluten Verjährung am 9.5.75 ist wohl ein Witz. Wieso kommt es denn, dass die deutsche Justiz im Auftrag rachelüsterner zionistischer Verbände heute wieder halbtote Greise aus den USA holt und mit ihnen einen Schauprozess veranstaltet an dem Roland Freisler und Andrej Wyschinsky Freude hätten Antworten


Ben Müller

28.10.2009, 12:06 Uhr
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Polanski hat ein Verbrechen begangen und gehört bestraft. Punkt. Aber wir sollten in der Ausdrucksweise Augenmass bewahren. Der Mann ist seit 30 Jahren in keiner Art und Weise rückfällig geworden. Sein Opfer von damals hat gerade kürzlich wiederholt dass es keine Anklage wünscht! Ehrlich, mir wäre lieber wenn sich unsere Polizei um aktuelle Bedrohungen kümmern würde. Antworten


Stefan Bucher

28.10.2009, 11:45 Uhr
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Es geht hier um Kinderschaendung - den Rest soll das Amerikanische Gericht entscheiden. Antworten


Michael Frei

28.10.2009, 11:45 Uhr
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Was am Schluss bleiben wird und was in den Geschichtsbüchern festgehalten wird ist, dass die Schweiz einen alten Mann drangsaliert hat, wegen etwas was mehr als 30 Jahre zurück liegt und wegen etwas das vom Opfer schon lange vergeben wurde. Die Schweiz wird als kleinbürgerlich, rechthaberisch und spiessig wahrgenommen. Kein anderes Land hätte sich für diese Dreckarbeit einspannen lassen. Antworten


Giovanni Fiore

28.10.2009, 11:24 Uhr
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Schon seltsam, dass einige Leute bei dieses korrekt abgehandelten Sache immer noch die CH-Justiz angreifen. Polanski hat ein Verbrechen begangen und wird von den USA gesucht, da ist es nur logisch und konsequent, dass die CH hilft. Das hat nichts mit Einmischung oder Anbiederung zu tun. Antworten


Nicole Meier

28.10.2009, 11:03 Uhr
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Fakt ist: Älterer Herr hat Sex mit Minderjähriger. Egal wer es ist, wo es war, es kann nicht sein das sojemand Straffrei davon kommt. Wenn so etwast in unserem Umfeld passiert, wollen wir auch eine Srafe. Es kann und darf nicht sein, das eine solche Tat " Salonfähig " wird. Jeder der keine Verurteilung und Strafe will, macht sich mitschuldig indem er es Tolleriert. Antworten


Pat Willener

28.10.2009, 10:17 Uhr
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@Mike Keller: Schwerstverbrecher? Alle gehen davon aus dass Polanski schuldig ist, weil er ja "gestanden" hat. Das "Geständnis" ist ihm entlockt worden mit einem falschen "Deal". Wer die Amerikanische Justiz kennt, weiss wie solche "Geständnisse" fabriziert werden. Aber hier geht es darum, dass die Schweiz sich in Dinge einmischt, die sie nicht das geringste angeht. Niemand "musste" die USA inf... Antworten


Dieter Wundrig

28.10.2009, 10:11 Uhr
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@ Hans Saurenmann-Was hat die Rechtssprechung der Schweiz mit einer EU Anpassung zu tun.Nichts! Anscheinend fällt Ihnen aber nichts anderes ein.Die EU und Ausländer sind wohl Ihr Feindbild.Dieses Polanski Problem hat sich der Rechtsstaat Schweiz im blinden Gehorsam zu den USA selber aufgehalst. Ja, die UBS und die nachrichtenlosen Konten haben wohl diese Anbiederung an die USA ausgelöst. Antworten


Giusep Caduff-Kneidinger

28.10.2009, 10:01 Uhr
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Haben einige Leute wirklich nicht andere Sorgen als einen Herrn Polanski, den ich als Regisseur sehr schätze zu verhaften, was sind wir für Helden. Wären wir mit Lybien so heldenhaft gewesen könnten wir stolz sein und nicht mit einem Bürger der sich seit Jahren frei bewegen kann. G.Caduff Antworten


Dupond Charles

28.10.2009, 09:22 Uhr
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Bis in die Neunzigerjahre priorisierte die Schweiz den Rechtsfrieden durch Verjaehrung aller Delikte vor den ewigen Rachedurst. Deshalb sind am 9, Mai 1975 auch alle NS-Verbrechen absolut verjaehrt. Dass nun dem kolonialen Auslieferungsvertrag fuer in der Schweiz verjaehrte Verbrechen auch NS-Opfer statt nur die anvisierten Taeter zum Opfer faellen ist die logische Folge der Unrechtsgleichheit! Antworten


Theo Widmer

28.10.2009, 09:21 Uhr
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Da sieht man einmal mehr, wie inkonsequent und leicht manipulierbar, insbesondere durch die USA, unsere Behörden sind. Antworten


Marco Lardi

28.10.2009, 09:20 Uhr
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"Wenn sich keiner interessiert, ist die Vergewaltigung einer Minderjährigen straffrei?" Eine gute Aussage, aber der Aufschrei wäre riesig, wenn`s die eigene 13Jährige Tochter trifft. Dann ist die Sachlage wohl anders und der Justizbehörde wird vorgeworfen, sie ginge zu lasch mit dem Täter um wenn er nur zwei Jahre Gefängnis erhielte. Antworten


Katrin Nicolinie

28.10.2009, 09:17 Uhr
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Es heisst immer wieder, wer für die Freilassung von Polanski sei, der sei der Meinung, dass Vergewaltigung von Minderjährigen nicht bestraft werden soll. Das ist so nicht korrekt! Auch ein Pfarrer oder normaler Bürger, der vor 30 Jahren einmal ein derartiges Verbrechen ausübte, seither ein unbescholtenes Leben führte und das Opfer hat ihm vergeben - auch der soll freikommen. Antworten


Mike Keller

28.10.2009, 08:51 Uhr
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@Pat Willener: was ist hier bedenklich? Ein Schwerstverbrecher gehört hinter Schloss und Riegel oder wollen Sie sagen, dass wenn sich keiner interessiert, ist die Vergewaltigung einer Minderjährigen straffrei? Es ist schon fragwürdig, dass Herr Polanski trotz seiner Tat noch dreissig Jahren - nämlich die besten - in Freiheit verbringen konnte. Er sollte nun bis 100jährig in den Knast. Antworten


Markus Weilenmann

28.10.2009, 08:20 Uhr
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Wir leben in einem Rechtsstaat. Dieser anerkennt selbstverständlich jedem Angeklagten das Recht zu, sich mit allen rechtlichen Mitteln zu verteidigen. Darin ist nichts Unrechtes zu erkennen. Sollte das Bundesamt für Justiz aber tatsächlich dem Immobilienkauf zugestimmt und ausdrücklich anerkannt haben, Polanski habe eine enge Beziehung zur Schweiz, ist eine administrative Untersuchung angezeigt! Antworten


Fritz Meier

28.10.2009, 08:13 Uhr
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Würde es sich nicht um Polanski handeln, würden sich auch nicht so viele Menschen unangebracht und völlig deplatziert für diesen Sexualverbrecher einsetzen. Wer sich für Polanski einsetzt, findet offenbar Sex mit Minderjährigen nicht bestrafenswert. Solch eine EInstellung lässt tief blicken... Antworten


Pat Willener

28.10.2009, 08:07 Uhr
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Eine widerwärtige Sache, welche die Schweizer Justiz hier angezettelt hat. Die Amerikaner hatten kein Interesse, das Opfer hatte kein Interesse; es scheint beinahe, als ob da jemand Polanski eins auswischen wollte! Antworten


Michel Ehrmi

28.10.2009, 08:06 Uhr
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Polanski wäre 32 Jahre lang in der Pflicht gewesen, sich den US-Behörden zu stellen. Justiz kennt keine Moral, das sollten Anwälte eigentlich als Erste wissen... Antworten


Karin Gut

28.10.2009, 08:04 Uhr
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Jetzt sind natürlich alle andern Schuld, die Schweizer insbesondere, aber zur Erinnerung Herr Polanski: Die Ursache des Problems haben Sie verschuldet, Sie haben gegen das Gesetz verstossen und die Tat auch schon in den wesentlichen Punkten zugegeben. Sie sollten dies anerkennen und dadurch versuchen Ihren inneren Frieden wieder zu finden, nur Frust schleudern hilft nicht. Antworten


Jan van Berkel

28.10.2009, 07:33 Uhr
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Dass Polanski damals vor den US Justizbehörden geflüchtet ist finde ich noch viel inkonsistenter........ Antworten


Ulrich Raumer

28.10.2009, 07:29 Uhr
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"Ohne den Tipp aus der Schweiz hätten wir nie daran gedacht, ihn aktiv weiterzuverfolgen" ... dann hätten die Cowboys den Internationalen Haftbefehl logischerweise einstellen müssen. Das deutet darauf hin, dass auch in USA die rechte Hand nicht weiss was die linke tut. Störend bleibt, dass offensichtlich wiedereinmal mit unterschiedlichem Mass gemessen wird. Antworten


rene klingler

28.10.2009, 07:06 Uhr
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Unglaublich, was sich gewisse Rechtsverdreher alles anmassen! Beruhigen aber, dass sich unsere Justiz nicht einschüchtern lässt! Antworten


Mike Keller

28.10.2009, 07:02 Uhr
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Die Anwälte sollen ihre Verschwörungstheorien für sich behalten. Roman Polanski ist ein Schwerverbrecher aufgrund einer schwersten Vergewaltigung einer Minderjährigen. Alles andere ist doch völlig egal, was und wie die Schweiz agiert hat - es ist alles legal - das sollten sein Anwälte wohl gut genug wissen. Bedenklich ist nur, dass er 2 Jahre kriegen sollte, 20 wäre eher angebracht. Shame on you! Antworten


Hedvika Post

28.10.2009, 06:57 Uhr
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Ich finde es schade, dass Polanski sich dem Prozess nicht stellen möchte, eigentlich hätte er in der Zwischenzeit sich mit seiner Tat auseinandersetzen können und durchaus einen Film zB zu diesem Thema machen können, ich glaube, er hätte dann mehr Sympathien auf seiner Seite gehabt. Antworten


Anton Müller

28.10.2009, 05:38 Uhr
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Da bin ich ja froh das die Schweiz mehr als vereinbart gemacht hat. Ich frage mich schon seit Jahren warum Polanski frei rumläuft, bzw. laufen konnte. Dass Polanski nun max. 2 Jahre absitzen soll ist viel zu wenig für diesen Pädophilen. Antworten



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