Polanski-Anwälte: Vorwürfe gegen die Schweiz

Von Walter Niederberger, San Francisco. Aktualisiert am 28.10.2009 35 Kommentare

Im Fall Polanski pochen seine Anwälte darauf, die Auslieferung des Regisseurs zu verhindern. Das Vorgehen der Schweiz sei beunruhigend und inkonsistent.

Der Anwalt und sein Klient: Brad Dalton und Roman Polanski im Jahr 1977.

Der Anwalt und sein Klient: Brad Dalton und Roman Polanski im Jahr 1977.
Bild: Keystone

Hinter dem jüngsten Versuch, den Fall Polanski ohne Gerichtsverfahren zu lösen, stehen amerikanische Anwälte sowie Vertraute des Regisseurs in Los Angeles. Die Anwälte Chad Hummel sowie Brad und Douglas Dalton wollen sich nicht offiziell äussern, da einer von ihnen als früherer Zeuge des Gerichts direkt in den Fall verwickelt ist. Die Anwälte betrachteten das Vorgehen der Schweizer Behörden indessen als beunruhigend und inkonsistent, erklärte gestern ein langjähriger Berater von Roman Polanski.

Schweiz sei nicht in der Pflicht gewesen

Entgegen den Beteuerungen der Behörden habe die Schweiz keine Pflicht gehabt, die Einreise von Polanski zu melden, so der Vertraute des Regisseurs. Die zwischenstaatlichen Verträge zwischen beiden Ländern sähen keine derartige Anzeigepflicht vor. Somit stelle sich die Frage, warum die Schweiz eine Kehrtwende vollzogen habe. Eine solche Kehrtwende sehen die amerikanischen Berater mit Blick auf das Jahr 2006, als das Bundesamt für Justiz dem französisch-polnischen Doppelbürger den Erwerb einer Wohnung in einem Chalet in Gstaad ausdrücklich erlaubte, obwohl Polanski bereits international zur Verhaftung ausgeschrieben war. «Es ist sehr befremdlich, wenn die gleiche Behörde beim Immobilienkauf ausdrücklich anerkennt, dass Polanski eine enge Beziehung zur Schweiz hat, und ihn auch mehrfach ungeschoren ein- und ausreisen lässt, dann aber aus heiterem Himmel die US-Behörden alarmiert und ihn festnehmen lässt», so der Berater, der namentlich nicht genannt werden will, weil er kein offizieller Rechtsvertreter des Angeschuldigten ist. «Wenn die Schweizer wirklich besorgt gewesen wären, hätten sie den Grundstückkauf rückgängig machen können. Dass sie es nicht taten, zeigt nur, dass hinter der Verhaftung mehr steckt, als offiziell zugegeben wird.»

Auf die Frage, ob diese Argumentation von allen Anwälten Polanskis geteilt werde, sagte der Berater, den amerikanischen Rechtsvertretern sei sie sehr gut bekannt. Richtig sei aber auch, dass sich die drei Teams in Frankreich, der Schweiz und in den USA nicht in allen Punkten einig seien. Das Auslieferungsbegehren sei im Übrigen «nichts anderes als eine Formalität». Das Verfahren sei noch lange nicht abgeschlossen.

Mehr Ermessensspielraum

Wird Star-Regisseur Polanski ausgeliefert, «kann der Fall in wenigen Minuten erledigt werden», sagt Sandi Gibbons, Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Los Angeles. Der Richter müsse lediglich noch das Urteil fällen, «das Delikt ist geklärt, die Schuld ist erwiesen», so Gibbons. Zu bedenken ist auch, dass sich die mögliche Haftdauer massiv reduziert hat, weil das Departement of Corrections des Staates Kalifornien neue Richtlinien für die Strafzumessung erlassen hat. Früher stand auf dem Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen eine Haft von 10 bis zu 50 Jahren; die neue Richtlinie sieht noch eine maximale Haft von 2 Jahren vor. Diese Änderung geht zurück auf langjährige Vorwürfe an die Gefängnisbehörden in Kalifornien, wonach sie die Haftverbüssung willkürlich angewendet und beispielsweise Mörder nach wenigen Jahren entlassen hätten, worauf sie erneut straffällig geworden sind. Die neuen Richtlinien geben dem Richter mehr Ermessensspielraum, und dies könnte Polanski zugute kommen. «Es ist möglich, dass der Richter die in der Schweiz in Auslieferungshaft abgesessene Zeit anrechnet», so Gibbons.

Kein Interesse an Eskalation

Zuständig für das Urteil ist Peter Espinoza, der gleiche Richter, der im vergangenen Frühjahr einräumte, dass es beim Verfahren von 1977 aufseiten des Gerichts zu groben Ungereimtheiten gekommen war. Staatsanwaltschafts-Sprecherin Gibbons liess durchblicken, dass die Justiz in Los Angeles kein Interesse an einer weiteren Eskalation habe. «Der Fall ist über alle Proportionen hinaus aufgebläht worden. Ohne den Tipp aus der Schweiz hätten wir nie daran gedacht, ihn aktiv weiterzuverfolgen.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.10.2009, 13:45 Uhr

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35 Kommentare

Mike Keller

28.10.2009, 08:51 Uhr
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@Pat Willener: was ist hier bedenklich? Ein Schwerstverbrecher gehört hinter Schloss und Riegel oder wollen Sie sagen, dass wenn sich keiner interessiert, ist die Vergewaltigung einer Minderjährigen straffrei? Es ist schon fragwürdig, dass Herr Polanski trotz seiner Tat noch dreissig Jahren - nämlich die besten - in Freiheit verbringen konnte. Er sollte nun bis 100jährig in den Knast. Antworten


Fritz Meier

28.10.2009, 08:13 Uhr
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Würde es sich nicht um Polanski handeln, würden sich auch nicht so viele Menschen unangebracht und völlig deplatziert für diesen Sexualverbrecher einsetzen. Wer sich für Polanski einsetzt, findet offenbar Sex mit Minderjährigen nicht bestrafenswert. Solch eine EInstellung lässt tief blicken... Antworten



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