Polanskis Familie ist schon im Chalet

Aktualisiert am 04.12.2009

Nach 70 Tagen Haft in Winterthur darf der polnisch-französische Filmregisseur Roman Polanski in sein Chalet in Gstaad einziehen.Tagesanzeiger.ch/Newsnet berichtet ab 13 Uhr live mit Web-TV.

1/12 Polanski in Gstaad angekommen

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Bedingungen für Hausarrest

Roman Polanski muss eine Reihe von Bedingungen respektieren, während er in seinem Chalet in Gstaad auf eine allfällige Auslieferung an die USA wartet. Seit seiner Entlassung ist ihm eine elektronische Fussfessel umgelegt.Der Filmemacher darf seinen Garten nicht verlassen. Sollte er die Fussfessel abstreifen, würde ein Alarm ausgelöst, präzisierte Folco Galli, Mediensprecher beim Bundesamt für Justiz, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Im Inneren seines Chalets darf Polanski machen was er will, auch arbeiten. Der prominente Regisseur ist der erste Sträfling in Auslieferungshaft, der mit einer elektronischen Fussfessel entlassen wird. Das Bundesgericht hatte im Oktober entschieden, dass dieses System die Auslieferungshaft im Gefägnis ersetzen kann. Wie in den Kantonen Genf, Waadt, Tessin und beiden Basel testet auch der Kanton Bern den Hausarrest, oder eben die elektronische Fussfessel, seit 1999. Solothurn dagegen hat diese 2003 abgeschafft. Der Bundesrat muss nächstes Jahr definitiv darüber entscheiden.

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Zwei Kinder hätten aus den Fenstern des Chalets in Gstaad geschaut, berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur AP. Die Frau von Roman Polanski, Emmanuelle Seignier, sei nicht gesichtet worden. Der prominente Regisseur wird am Mittag in Gstaad erwartet. Gemäss Augenzeugen hatte am Donnerstagabend in Polanskis Haus Licht gebrannt. Unklar ist, wer sich im Haus aufhielt.

Roman Polanski werde gegen 13 Uhr in Gstaad eintreffen, sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz (BJ). Genauere Angaben zum Transport des Häftlings wollte Galli am Donnerstag nicht machen. Während des Hausarrests im Berner Oberländer Ferienort kann er zwar arbeiten, darf das Grundstück aber nicht verlassen. Polanski war aus Sicherheits- und Persönlichkeitsschutzgründen bereits am gestrigen Donnerstag aus dem Gefängnis Winterthur zunächst an einen unbekannten Ort gebracht worden, unbehelligt von den zahlreichen seit Tagen dort wartenden Medienleuten.

Das Bundesstrafgericht hatte letzte Woche entschieden, Polanski gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken und Hinterlegung seiner Papiere in die elektronisch überwachte Freiheit zu entlassen. Seit dieser Nachricht warten Journalisten aus aller Welt vor dem Berner Oberländer Feriendomizil auf die Ankunft des 76-jährigen Polanski.

Nicht wirklich frei

Wirklich frei ist Polanski nicht: Beim elektronisch kontrollierten Hausarrest wird dem Betroffenen oberhalb des Fussgelenkes ein Sender - ähnlich einer Armbanduhr - angelegt. Der Empfänger wird in der Wohnung an das Telefonnetz angeschlossen.

Beim Betreten oder Verlassen der Wohnung übermittelt der Sender ein Signal an den Empfänger. Die Meldung wird mit dem vorher mit einem Koordinator vereinbarten Wochenplan verglichen. Stimmen die Bewegungen nicht mit diesem Wochenplan überein, gibt es einen stillen Alarm. Die Strafverfolgungsbehörden werden benachrichtigt und entscheiden, ob sie reagieren wollen oder nicht. Häufen sich Verstösse, kann der elektronisch überwachte Hausarrest aufgehoben und in Haft umgewandelt werden.

US-Auslieferungsgesuch

Die gegen Polanski verfügten Massnahmen bleiben in Kraft, bis über das amerikanische Auslieferungsgesuch entschieden ist. Polanski wird beschuldigt, 1977 eine 13-Jährige vergewaltigt zu haben. Im Falle einer Auslieferung an die USA drohen ihm bis zu zwei Jahre Haft.

Polanski sitzt seit dem 26. September in Winterthur in Haft. Er wurde festgenommen, als er das Filmfestival in Zürich besuchen wollte. (vin/vh/sda)

Erstellt: 04.12.2009, 12:29 Uhr

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