Politiker begrüssen Ermittlungen gegen Ghadhafi
Von David Schaffner. Aktualisiert am 07.06.2011 24 Kommentare
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Die Verschleppung von Max Göldi und Rachid Hamdani im Herbst 2009 aus der Schweizer Botschaft in Tripolis hat ein juristisches Nachspiel: Die Regierung hat gestern entschieden, dass sie die Bundesanwaltschaft zu einer Strafuntersuchung gegen das libysche Regime ermächtigt. Aussenpolitiker begrüssten den Schritt, obwohl «die Einleitung eines Verfahrens kaum mehr als eine symbolische Handlung darstellt», wie Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch erklärt.
Laut Jositsch kann die Bundesanwaltschaft «nur Anfangsermittlungen vornehmen, solange sich die mutmasslichen Täter nicht in der Schweiz befinden und befragt werden können». Es sei allerdings unwahrscheinlich, dass sich Ghadhafi je in der Schweiz werde verantworten müssen. Dennoch hält Jositsch den Entscheid für politisch richtig und juristisch korrekt: «Ghadhafi hat mit der Geiselnahme internationales Recht verletzt. Es ist daher wichtig, dass die Schweiz ein politisches Signal sendet.»
Früheres Verfahren erfolglos
Gleicher Meinung ist Eugen David, CVP-Ständerat und Präsident der Aussenpolitischen Kommission der kleinen Kammer: «Diktatoren haben oft das Gefühl, dass sie nie zur Rechenschaft gezogen werden. Nur wenn wir Straftaten von Diktatoren konsequent verfolgen, können wir internationales Recht durchsetzen.» David hofft, dass der internationale Strafgerichtshof in Den Haag eine Untersuchung gegen Ghadhafi und Gefolgschaft eröffnet. Mitte Mai hat Chefankläger Luis Moreno-Ocampo einen Haftbefehl gegen Ghadhafi und Angehörige seines Clans beantragt. «Die Geiselnahme könnte in einem Prozess in Den Haag eine Rolle spielen, auch wenn Ghadhafi schwerwiegendere Taten vorgeworfen werden», meint Eugen David.
Laut Jositsch hat das Strafverfahren in der Schweiz einen weiteren Vorteil: «Falls zu einem späteren Zeitpunkt plötzlich eine Person aus Ghadhafis Umfeld in der Schweiz auftaucht und Verdachtsmomente bestehen, können wir diese Person verhaften.» Ohne Verfahren sei dies nicht umgehend möglich. Keine Freunde am Entscheid des Bundesrates hat SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli: «Nicht die Schweiz muss handeln, sondern die UNO.» Diese sei zuständig für internationale Fälle. Welche Schritte die Bundesanwaltschaft nun einleitet, erläutert sie nicht. Sie hatte den Bundesrat im März um eine Ermächtigung zu Ermittlungen ersucht, nachdem das Aussendepartement eine Strafanzeige wegen Verschleppung eingereicht hatte. Die Regierung teilt mit, es gebe keine politischen Gründe, die ein Verfahren verunmöglichten. Ein ähnliches Verfahren musste die Bundesanwaltschaft 2008 jedoch einstellen. Sie hatte wegen der 2003 in Algerien entführten Sahara-Geiseln ermittelt, konnte der Täter aber nicht habhaft werden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 07.06.2011, 08:58 Uhr
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24 Kommentare
Ich kann wirklich nur den Kopf schütteln, da steckt doch BR MCR dahinter. Den Haag ist da zuständig, oder die Haie im Mittelmeer, bzw. nach Den Haag im Atlantik.
Warum nur muss ich mich immer mehr für unsere Politiker schämen. Und welche Partei ist WIEDER auf der richtigen Seite, ja welche? Die Schweizerische Volkspartei SVP.
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