Schweiz

Polizist ohrfeigt Schüler und blitzt vor dem Bundesgericht ab

Ein Berner Polizist muss definitiv 300 Franken Busse bezahlen. Er hat einen betrunkenen und tobenden jungen Mann in der Notaufnahme geohrfeigt.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Beamten zu 300 Franken Busse bestätigt. Eine Schülergruppe hatte am 4. Juli 2007 auf dem Gurten den Schulabschluss gefeiert, wobei grosse Mengen Alkohol flossen. Einer der Jugendlichen ging im Rausch auf seine Kollegen los und musste von der Sanitätspolizei anschliessend mit Rissquetschwunden an der Lippe und am Auge ins Zieglerspital gebracht werden.

Da er bei der Einweisung weiter tobte, wurden mehrere Polizeipatrouillen herbeigerufen. Um eine ärztliche Untersuchung durchführen zu können, musste der junge Mann in einer Koje der Notfallaufnahme mit Handschellen gefesselt werden.

Das hinderte ihn nicht daran, den neben ihm sitzenden Polizisten zu beschimpfen, zu bedrohen und anzuspucken. Als der Beamte deshalb kurz den Kopf wegdrehte, trat ihn der Betrunkene gegen den Hals. Der Polizist stand auf und verpasste dem Randalierer links und rechts je zwei Ohrfeigen.

2008 sprach das Kreisgericht Bern-Laupen 2008 den Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. Auf Appellation des Schülers fällte das Obergericht im vergangenen März einen Schuldspruch und verhängte eine Busse von 300 Franken. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Beamten abgewiesen.

Im Affekt zurückgeschlagen

Er hatte argumentiert, dass er nicht aus seiner besonderen Machtposition als Polizist heraus gehandelt habe. Jeder andere Anwesende hätte dem tobenden und spuckenden Schüler ebenso gut Ohrfeigen verpassen können, um ihn zur Raison zu bringen.

Das Bundesgericht hält ihm entgegen, dass sich der Patient in seiner polizeilichen Obhut befunden habe. Andere Personen hätten deshalb nicht in gleicher Weise vorgehen können. Dies sei nur dem Verurteilten kraft seiner Amtsstellung möglich gewesen.

Er könne sich auch nicht darauf berufen, die Ohrfeigen rational als Mittel eingesetzt zu haben, um den Schüler ruhig zu stellen. Das Obergericht sei vielmehr zu Recht davon ausgegangen, dass er spontan und aus einem Affekt im Sinne eines Zurückschlagens gehandelt habe, um sich innere Befriedigung zu verschaffen.

Urteil 6B_649/2009 vom 16.10.2009; keine BGE-Publikation (tan/sda/)

Erstellt: 02.11.2009, 11:27 Uhr

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61 Kommentare

Michel Studer

04.11.2009, 13:12 Uhr
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Was ist uns unsere Polizei noch Wert? Ich denke ein Polizist hat etwas mehr zu vertragen als ein normaler Bürger. Aber hat denn das auch Grenzen? Unterzwang musste der junge Mann im Spital festgehalten werden, dass er untersucht werden kann. Er randaliert, spuckt den Polizisten an und dann tritt er gegen ihn. Toll! Was für eine Strafe hat wohl der Jugendliche erhalten....? Antworten


peter haber

03.11.2009, 12:13 Uhr
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Und wieder kommt mir die Schweiz vor wie Holland vor 5 jahren. Da hätte es auch solche urteile gegeben. Mittlerweile ist das ausmass an respektlosigkeit gegenüber polizei soweit gegangen dass solche ohrfeigen normal und gebilligt sind. Beschimpfung und gewalt gegen polizei hat zugenommen aber wird seit kurzem hart bestraft. Antworten


Jerome Habegger

03.11.2009, 08:28 Uhr
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Ein trauriges Urteil. Polizisten müssen sich also bespucken und tretten lassen. Sich zur Wehr setzen, wird als Amtsmissbrauch gewertet. Antworten


Peter Scherr

02.11.2009, 21:12 Uhr
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Wenn Polizisten ausserhalb von Notwehr schlagen gehören sie bestraft. Das ist ja wohl selbstverständlich. Andererseits: Wer einen Polizisten tritt oder bespuckt, gehört ebenfalls bestraft. Und zwar massiv. Da der Polizist extrem provoziert wurde und den Betrunkenen weder verletzt hat noch eine Verletzung in Kauf genommen hat, finde ich die Strafe angemessen. Strafe für den Betrunkenen: 10x mehr! Antworten


Riccardo Tschuor

02.11.2009, 20:47 Uhr
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Es ist wohl richtig, dass es nicht viel nützt, einem Betrunkenen eine Ohrfeige als "Erziehungsmassnahme" zu verpassen. Jedoch bin ich der Meinung dass der Polizeibeamte richtig gehandelt hat. Obwohl der Jugendliche betrunken, und seines Handelns nicht mehr grossartig bewusst war, hatte er nicht dass Recht einen Beamten zu schlagen! Ist es so schwer seinen Alkoholkonsum zu managen? Antworten


Fritz Nussbaumer

02.11.2009, 19:01 Uhr
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Der Polizist war eben auch emotional. Hätte er den Jungen am Fuss gehalten und ihm das Gelenk ausgedreht, dann hätte er drei Dinge richtig gemacht. 1.Er könnte mit Norwehr argumentieren. 2. Er hätte ein Maximum an belehrendem Schmerz verursacht. 3. Der ganze Saufklüngel hätte mitbekommen, wie taktisch und politisch korrekt die Polizei reagiert. Antworten


Martin Burch

02.11.2009, 17:24 Uhr
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Zu meiner Zeit wäre einem das wieder nüchtern peinlich gewesen und zu Hause hätte man wohl eher noch eine Ohrfeige gefasst, als das einem der Anwalt zur Seit gestellt wurde. Aber stimmt schon, Ohrfeigen sind kein adäquates Ehrziehungsmittel, ausser vielleicht für die Eltern des Jungen… Jahrgang 77 Antworten


Clemens Nyffeler

02.11.2009, 17:24 Uhr
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Es ist eine Schande wie sich viele Jugendliche beim Alkoholkonsum gehen lassen. Ich habe in dieser Beziehung schon einiges miterlebt. Dieser Artikel macht mich richtig wütend! Es macht mich immer wieder krank zu sehen, wie Leute sich unzivilisiert aufführen. Aus diesen Gründen haben wir jetzt immer mehr Einschränkungen auf Alkoholkonsum- und Verkauf. Ich hoffe die Ohrfeigen taten richtig schön weh Antworten


Lukas O. Bendel

02.11.2009, 17:15 Uhr
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@ Werner Holliger & Gianni Dal Pont: Gerade weil der Staat das Gewaltmonopol hat müssen seine Vertreter/innen ihre Gewaltmittel wohlüberlegt einsetzen. Sonst begehen sie gewaltigen Machtmissbrauch (und können eben nicht Notwehr geltend machen). Zu Recht wird Gewalt gegen Polizisten mit harten Strafen bedroht. Doch unser Strafsystem (aner)kennt zu viele strafmildernde, ja -befreiende Ausreden! Antworten


Gianin May

02.11.2009, 16:30 Uhr
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Ich habe langsam aber sicher einige ??? an unsere Justiz. Antworten


Gianni Dal Pont

02.11.2009, 16:09 Uhr
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@ Matthias Matzinger , in der Annahme , dass Sie noch nie angegriffen worden sind , zu ?hrer ?nfo . Jedem Gesetzeshüter ist es erlaubt , sich bei einem Angriff auf sein Leib, sich zu wehren . Ein Fusstritt an den Hals kann Lebensbedrohliche Verletzungen ( Halsschlagader ) nachsichziehen .Mit einer Ohrfeige ( kein Faustschlag ) hat Er dem besoffenen , ach so armen Jugendlichen , wachgerüttelt ! Antworten


Patricia Suter

02.11.2009, 16:05 Uhr
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@Alle die im Jugendlichen den armen Bub sehen: Wie würden Sie sich denn verhalten, wenn man Sie anspuckt und Ihnen sogar in den Hals tritt?!? Die Polizei tut mir heutzutage Leid. Einst "Freund und Helfer", heute Buh-Mann. Antworten


Werner Schweizer

02.11.2009, 15:50 Uhr
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Und die Politiker verlangen von uns Bürgern, dass wenn Personen angegriffen werden, wir Zivilcourage zeigen sollten. Nach diesem Urteil ist wegsehen und weiterlaufen das Beste. Antworten


Matthias Matzinger

02.11.2009, 15:49 Uhr
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@Alle: nochmals: Es geht hier nicht darum, dass der Schüler ein betrunkener und schlecht erzogener Rüpel ist, sondern dass der Polizist seine Kompetenzen massiv überschritten hat: Die Polizei hat nicht zu strafen, das ist Sache der Gerichte. Es ist somit ein Fall von Selbstjustiz, und die hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen! Zuerst nachdenken, und erst dann schreiben... Antworten


Richard Ceretti

02.11.2009, 15:26 Uhr
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Hat der Flegel wenigstens Ruhe gegeben nach den Ohrfeigen? Antworten


Sonja Winkler

02.11.2009, 15:19 Uhr
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Es ist einmal mehr eine Schweinerei wie man mit Beamten umgehen kann. Na bitte schön, nehmt doch diese ewigen besoffenen Randalierer nur in Schutz, sei es nach einem Schülerfest, Fussballmatch, Eishockeyspiel oder was auch immer.Bravo. Antworten


Karl Brunner

02.11.2009, 15:00 Uhr
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@Gerhard Keller: Dann kümmern SIE sich bitte in Zukunft um besoffene Randalier.Ist es etwa möglich, dass das immer wieder gern verteufelte Mittelalter auch seine guten Seiten hatte? "Wer Gewalt mit Gewalt begegnet stellt sich auf die gleiche Stufe" - wer zusammengeschlagen wird soll sich also besser mit einem schönen Gedicht verteidigen. Manchmal muss man eben die Stufe wechseln. Antworten


Gerhard Keller

02.11.2009, 14:22 Uhr
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Aha, der Polizist hätte also härter sein sollen und den betrunkenen Jugendlichen am besten spitalreif prügeln sollen. Und der so geschlagene hätte dann auf diese Weise sein krankes Verhalten einsehen sollen. Ein Witz, denn der Unsinn der Prügelstrafe wurde eingesehen. Wer Gewalt mit Gewalt begegnet stellt sich auf die gleiche Stufe. Wir sind nicht mehr im Mittelalter. Antworten


gerald gutberlet

02.11.2009, 14:15 Uhr
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hab ich das richtig gelesen , der polizist schlägt einen an beiden armen ans bett gefesselten ins gesicht? und alle schreien hurra na servus CH und gratulation an die richter Antworten


Jens Meiser

02.11.2009, 14:13 Uhr
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Dieses Urteil ist ein Skandal. Antworten


Beni Schärer

02.11.2009, 14:11 Uhr
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1. Eltern ebenfalls ohrfeigen. Die haben auf der ganzen Linie versagt 2. Den Eltern die Kinderzulagen streichen 3. Dem Schüler 100 Stunden soziale Dienste aufbrummen wegen Gewalt gegen die Polizei (ist ja auch eine Straftat) 4. Den Polizisten freisprechen 5. Die Richter sollten bei der Interpretation des Gesetzes die GESAMTE Vorgeschichte ansehen, nicht nur die Tat. Menschenverstand ade?? Antworten


Werner Holliger

02.11.2009, 14:10 Uhr
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@Lukas O. Bendel: Grundsätzlich haben Sie recht, aber Sie vergessen in Ihrem Statement eine Kleinigkeit: Der wohlerzogene Jüngling ist immerhin auf einen Polizisten losgegangen - und das ist nun wirklich keine Kleinigkeit. Es sollte immerhin so bleiben, dass der Staat das Gewaltmonopol hat und nicht irgendwelche - pardon - besoffenen Grünschnäbel! Antworten


Peter Studer

02.11.2009, 14:10 Uhr
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Und da wundert sich die sogenannte Justiz, dass bei solchen Urteilen immer mehr "Jagdgruppen" in Facebook und anderen Plattformen "gerechtere Urteile" anstreben. Antworten


Gisela Niedermann

02.11.2009, 14:09 Uhr
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und welchem Departement untersteht das Bundesgericht? Tja, ist eben so..... Antworten


danilo zink

02.11.2009, 14:06 Uhr
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Das Skandalurteil führt dazu, dass die Polizei lieber wegschaut als einzugreifen! Muss der 'Staatsdiener' sich wirklich alles gefallen lassen? Das Bundesgericht macht mir Angst!! Antworten


Guido Baumgärtner

02.11.2009, 14:02 Uhr
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Solche Urteile machen den Job unserer Gesetzeshüter auch nicht einfacher! Wo bleibt der der gesunde Menschenverstand? Herr, schmeiss Hirn 'runter! Antworten


Werner Streit

02.11.2009, 14:00 Uhr
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Dieses Schandurteil zeigt einmal mehr, wie weit weg unsere Richter sind. Es wird zeit, dass wieder anständige und ehrliche Bürger Recht sprechen. Antworten


Hugo Ferrari

02.11.2009, 13:56 Uhr
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Warum werden solche Patienten überhaupt behandelt? Antworten


Peter Müller

02.11.2009, 13:56 Uhr
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Ein Polizist ist NIE für die Bestrafung zuständig. Und so soll es auch bleiben. Wehret den Anfängen. Wir möchten keine prüglende, undemokratische und unlegitimierte Bande schläglender Polizisten oder? Die Bestrafung des Jugendlichen ist davon unabhängig zu betrachten. Antworten


Lukas O. Bendel

02.11.2009, 13:51 Uhr
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@ alle Vorschreiber: Glauben Sie wirklich, dass Gewalt (hier je 2 "Ohrfeigen" links und rechts) je erzieherisch wirksam sein kann?! Ich höre Sie schon aufschreiben und sehe Sie in die Tasten hauen, wenn das nächste mal wieder irgendwo irgendwer - einfach weil ihm/ihr als Heranwachsende/r von den "Erwachsenen" vorgelebt wurde, dass Gewalt normal, ja zulässig ist - jemand anderen verprügelt !! Antworten


Robert Nyffenegger

02.11.2009, 13:48 Uhr
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Schafft das Bundesgericht ab oder schmeisst zumindest die linken Richter raus. Das ist absoluter Verhältnisblödsinn.Arme Polizei, die sich alles gefallen lassen muss. Antworten


Werner Holliger

02.11.2009, 13:47 Uhr
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Da sieht man halt wieder einmal, dass Recht haben (der Polizist) und Recht bekommen (der Schüler bzw. dessen Eltern) bei uns eben nicht immer dasselbe ist! Antworten


Karl Brunner

02.11.2009, 13:43 Uhr
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Jede Wette: Entweder der Vater des Randalierers oder ein Verwandter ist Rechtsanwalt und wollte wieder mal beweisen, zu welch kranken Urteilen man hier zu Lande ein Gericht bringen kann. Dem Polizisten ist nichts vorzuwerfen Antworten


Gianni Dal Pont

02.11.2009, 13:42 Uhr
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Das Endresultat erleben wir beim Taeglichen Ausgang . Danke den Bundesrichter , schade werden die Parteizugehörigkeit und die Namen nicht publiziert , denn dann könnte man sich bei einem allfaelligem Übergriff , bei ?hnen persöhnlich bedanken .?ch waere bereit , dem Polizisten Seine Busse zu übernehmen , Danke für ?hre Reaktion ! ?nterressant waere die Meinung der Eltern zu erfahren ! Antworten


Mark Altheer

02.11.2009, 13:35 Uhr
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Ich gratuliere dem Polizist. Den Eltern sollte man wohl auch eine Ohrfeige geben. Es ist eine Schande was sich Polizisten alles gefallen lassen müssen. Ein Schüler der sich dermassen daneben benimmt sollte den ganzen Einsatz zahlen müssen und sich persönlich beim Polizisten entschuldigen. Dazu sollte er sich bedanken dass der Polizist ihm Grenzen aufgezeigt hat. Seine Eltern sind unfähig leider! Antworten


Marc STeiner

02.11.2009, 13:28 Uhr
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ich würde den Polizisten büssen, dass er ihm nicht je 4 gehauen hat. Also 4 Ohrfeigen pro Seite hätte der randalierer schon verdient, und die eltern müssten das 10 Fache bezahlen und zwar jährlich bis zum Ableben. Antworten


gio beier

02.11.2009, 13:23 Uhr
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Jeder andere Anwesende hätte dem tobenden und spuckenden Schüler ebenso gut Ohrfeigen verpassen können, um ihn zur Raison zu bringen. ich auch! nächstes mal komme ich mit, dann gebe ich die ohrfeigen, und weil eine frau bin, sage dass ich in notwehr gehandelt habe ;-) Antworten


Matthias Matzinger

02.11.2009, 13:22 Uhr
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Die bisherigen Kommentare sind in ihrer Kurzsichtigkeit erschreckend. Es geht hier nicht darum, dass der Schüler ein betrunkener und schlecht erzogener Rüpel ist, sondern dass der Polizist seine Kompetenzen massiv überschritten hat: Die Polizei hat nicht zu strafen, das ist Sache der Gerichte. Es ist somit ein Fall von Selbstjustiz, und die hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Antworten


tony brun

02.11.2009, 13:22 Uhr
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Die Eltern in die Pflicht nehmen, Kinderzulage streichen ! Die Polizei in der Schweiz muss sich etwas einfallen lassen . Unglaublich der Polizist wird noch bestraft ! Die Politik wo was machen DIE !!!!!!!! Antworten


Hannes Tanner

02.11.2009, 13:20 Uhr
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Wer führt das Bundesgericht wieder auf den Pfad der Vernunft zurück? Antworten


Franz Brunner

02.11.2009, 13:10 Uhr
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Zuschlagende Polizisten und dann womöglich vom BG abgesegnet--Wo kämen wir da hin? Polizisten sind da damit sich besoffener Pöbel, Hooligans, Drogendealer etc straflos (ich wer ja betrunken, deshalb unzurechnungsfähig) abreagieren können! Wo bleibt eigentlich der Respekt gegenüber dem Bürger? Schon mal was von Menschenrechten gehört? Antworten


Hans Abächerli

02.11.2009, 13:09 Uhr
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Eigentlich sollte man diesen Richtern nun........! Nun ja, das Ende der Zivilgesellschaft hatte ja vor Kurzem jemand gesagt! Wie stellen sich solche Richter auch die Zufkunft vor? Dass 'man' nur noch mit der Knarre im Sack in den Ausgang gehen kann? Weil keiner mehr zu finden ist, der unter solchen Umständen Polizist sein will: sich beschimpfen, anspucken und treten lassen zu müssen...!!?? Antworten


Tom Arn

02.11.2009, 13:06 Uhr
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.... und die Jugendlichen lachen sich wieder krank über unser Softie-System (Drogen, Hooligans, Prügeleien bis zum Totschlag, etc.) Die Saat der 68er bezahlen wir äusserst teuer! Love, Peace and Happiness.... Antworten


kalle Müller

02.11.2009, 13:03 Uhr
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Totale verblödung unserer Justiz. Wir haben die letzten 20 Jahre zuviel gesteichelt mit diesen halbstarken Buben, und das ist das ergebnis davon. So gerät noch vieles ausser kontrolle, man muss systematisch wieder Strafen aussprechen und nicht streichel. Wer nämlich während seiner Strafe schwitzen muss, also etwas anstrengendes Arbeiten, der wird automatisch weniger ausfällig sein. Antworten


Gion Saram

02.11.2009, 13:02 Uhr
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Ich wunderte mich schon seit langem warum die immer noch Freiwillige für diesen Job. Jetzt wundere ich mich noch mehr. Antworten


beat buerki

02.11.2009, 12:56 Uhr
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wieso soll er nicht gebüsst werden? wenn ich als normalo jemandem 4!! ohrfeigen schlage werde ich auch gebüsst. natürlich soll das auch für einen polizisten gelten. sonst kann ich ja auch dem jungen, der meinen jungen dumm anmacht, einfach mal eine runterhauen. wo kämen wir denn da hin? gesetz ist gesetz. für beide und alle gleich. Antworten


Norbert Huber

02.11.2009, 12:53 Uhr
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oje, danke Bundesrichter. Da muss man sich als Polizist also beschimpfen, bespucken und treten lassen, ohne dass man sich wehren darf. Gilt das gleiche auch für Bundesrichter ? Würde ich gerne mal ausprobieren ... Antworten


Marco Lardi

02.11.2009, 12:53 Uhr
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Na bravo, bei uns herscht doch Täterschutz anstatt Opferschutz. Bald werden Vergewaltigungen, Angriff auf Polizisten etc. etc. durch das Bundesgericht offiziell geduldet. Ich möchte nicht Polizist sein, da müsste die ganze Zeit ein Rechtsanwalt nebenher laufen und jede Aktion von ihm als zulässig eingestuft werden. Die Orfeigen sollten auch die Eltern vom Jungen erhalten, für diese Erziehung. Antworten


Angelo Stoffel

02.11.2009, 12:52 Uhr
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Ich frage mich vor wem oder was solche Kuschelrichter eigendlich Angst haben, um ein gerechtes Urteil auszusprechen unsere Gesetzgebung ist ein einziger Lacher. Kein Wunder werden auf offener Strasse Leute totgeprügelt, denn die Täter haben ja nicht viel zu befürchten, wie man in der Zeitung lesen kann Antworten


heini seger

02.11.2009, 12:48 Uhr
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und nach so einem urteil glaubt ihr ernsthaft noch an gerechtigkeit? schon wieder ein fall von täterschutz! wie krank sind unsere richter eigentlich??? Antworten


Gregor Kälin

02.11.2009, 12:46 Uhr
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Leider wieder ein neues Bespiel von krasser Kuscheljustiz. Warum wohl nehmen diese jugendlichen Krawallmacher unsere Polizei nicht mehr ernst? Ein Schweizer Polizist wird von der Justiz zum machtlosen und "impotenten" Gegner gemacht. Ich frage mich, was denn der Krawallmacher für Strafen kassiert hat, aber das ist vermutlich ziemlich naiv; wahrscheinlich ja gar nichts. Antworten


Erika Manser

02.11.2009, 12:46 Uhr
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Die Eltern sollen sich schaemen! Soviel Zeit und Geld von der Allgemeinheit einzufordern, fuer ein absolut untolerierbares Verhalten Ihres Sohnes. Moechte wissen, wie es dem Buerschchen mit 25 geht. Der wird noch manchen Frust erleben muessen, wo er dann nicht gleich die Gerichte missbrauchen und deren Unterstuetztung erwarten kann. Antworten


Andy Züricher

02.11.2009, 12:38 Uhr
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Da fragt man sich doch, ob der Schüler welcher klagt oder unsere Gerichte krank sind. In dieser Situation wohl beide... Antworten


Hans Häberli

02.11.2009, 12:34 Uhr
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Er bespuckt den Polizisten, und tritt ihn gegen den Hals und dafür kassiert er ein paar Ohrfeigen! Bravo dem Polizisten. Die Urteile unserer Gerichte werden immer dümmer. Schutz der Täter, verurteilung der Opfer. Antworten


toni müller

02.11.2009, 12:31 Uhr
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wieder so ein absurdes urteil unserer justiz. aufgrund des beschriebenen verhaltens waren diese ohrfeigen das einzig richtige. was ist mit dem krawallenten passiert. wurde er für sein kriminelles verhalten auch verurteilt? Antworten


Beni Markwalder

02.11.2009, 12:30 Uhr
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Arme Polizei,bei diesem Bundesgerichturteils sollten alle Ch-Polizisten in einen 1 wöchenigen Streik treten ! Mal sehen wie dann das Volk reagieren würden ! Solche Richter sind Volksverräter ! Antworten


Erich Burgener

02.11.2009, 12:30 Uhr
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Und vermutlich werden die Kosten, welche dieser Jugendliche mit dem ganzen Brimborium verursacht, von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt - bzw. deren Prämienzahler! Ich verstehe die Reaktion des Polizisten, eigentlich müsste der Jugendliche massiv gebüsst werden - und die Kosten für das Verfahren sowie den Polizeieinsatz sollte er auch zahlen müssen. Aber jetzt zahlt ja wieder der Steuerzahler Antworten


Andreas Martin

02.11.2009, 12:25 Uhr
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Da bleibt einem ja die Spucke weg..... Streichelt dem armen armen Schüler doch 2 -3x mal übers Köpfli und er wird sich in Zukunft benehmen.... Antworten


René Müller

02.11.2009, 12:23 Uhr
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Die Eltern des Jungen sollten auch georfeigt werden. Diejenigen die sie dem Jungen beim Nachhausekommen sicher nicht gegeben haben. Prozessieren konnte er doch nur mit Hilfe der Eltern. Weit haben wir es gebracht. Schlägern und Randalierern müssen wir in Zukunft noch das "Fudi" putzen und danke sagen. Antworten


Heiner Schmidt

02.11.2009, 12:16 Uhr
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Schafft das Bundesgericht ab. Antworten


rene klingler

02.11.2009, 12:13 Uhr
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Der Polizist hat absolut richtig gehandelt, ich hätte dem betrunkenen und renitenten Jugendlichen eine links und eine rechts geschmiert! Genau solche Gerichtsurteile unserer Kuscheljustiz sind schuld daran, dass die Gesetzeshüter immer vorsichtiger ihren Dienst versehen, keiner traut sich mehr eine sofortige Entscheidung zu treffen schlussendlich will keiner wegen einer Lappalie vor den Kadi! Antworten



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