Schweiz

Posse um überklebte Autonummer

Ein Seeländer überklebt den Berner Bären auf dem Nummernschild seines Autos mit einem Bieler Wappen. Dafür kassiert er eine Geldstrafe von 1750 Franken.

Kostpielige Heimatliebe: Dieser Aufkleber des Bieler Wappens der auf dem Kontrollschild den Berner Bären verdeckt soll 1750 Franken kosten.

Urs Baumann

Der Kleber zeigt das Bieler Gemeindewappen, das weisse Beil auf rotem Grund. Der Kleber ist 3,7 Zentimeter breit und 4,9 Zentimeter hoch – und passt genau auf das Berner Kantonswappen auf den Autokontrollschildern. Dutzende Bieler kleben das Bieler über das Berner Wappen und bekennen sich an ihren Autos zur Stadt Biel statt zum Kanton Bern. Ein User schreibt im Internetforum der EHC-Biel-Fans: «Es ist ja auch eine Zumutung, täglich mit einem Berner Wappen herumzufahren.»

Vorerst Spass am Sticker hat auch ein junger Polymechaniker aus dem Seeland. Der 28-Jährige, der anonym bleiben möchte, klebt sich das Bieler Wappen im vergangenen Herbst auf sein Nummernschild.

An einem Samstagnachmittag im Oktober ist der Spass dann zu Ende. Der Mechaniker ist im Bieler Stadtzentrum unterwegs, als er im Rückspiegel einen Polizeiwagen sieht. Die Beamten signalisieren ihm, er solle anhalten. Er stoppt sein Auto am Strassenrand. «Der Polizist fragte mich, ob ich Bieler sei», erzählt der Seeländer. «Als ich bejahte, bat mich der Beamte auszusteigen. Er deutete auf den Kleber und sagte, dass dieser illegal sei. Ich hätte nun mit einer Anzeige zu rechnen.»

Das Strafmandat

Drei Monate später flattert das Strafmandat von Untersuchungsrichter Andreas Jenzer ins Haus des Mechanikers. Wegen Verfälschung eines Nummernschildes, missbräuchlichen Gebrauchs eines verfälschten Nummernschildes und brüsken Abstoppens ohne Not wird der Mann zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Dazu werden ihm 400 Franken Verfahrenskosten in Rechnung gestellt. Rechnungstotal: 1750 Franken.

Der Seeländer denkt zuerst, jemand habe sich einen schlechten Scherz erlaubt. «1750 Franken, damit bezahle ich zwei Monatsmieten für die Wohnung», sagt er. Doch das Strafmandat, das dieser Zeitung vorliegt, ist echt. Vorletzte Woche erhebt der Mechaniker Einspruch. In einem handgeschriebenen Brief versucht er, den Behörden zu erklären, dass er mit dem Nummernschild niemanden täuschen wollte – und dass er lediglich angehalten habe, weil ihm die Polizei die Anweisung dazu gegeben hatte.

Die Einsprache

Eine Antwort hat der Mechaniker bisher nicht erhalten. Fest steht mit der schriftlichen Einsprache aber, dass der zuständige Einzelrichter die Sache in einer mündlichen Verhandlung neu wird beurteilen müssen.

Die Chancen des Biel-Fans stehen dabei nicht allzu gut, meinen Experten. Das Gesetz drohe für das Fälschen oder Verfälschen von Kontrollschildern Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen an, sagt der Berner Anwalt Andreas A.Roth, ein Kenner des Strassenverkehrsgesetzes. Dabei sei aber zweifellos das Fälschen in betrügerischer Absicht gemeint. «Weil es sich im vorliegenden Fall offensichtlich um einen Ulk handelt, wäre sogar eine Strafbefreiung nicht abwegig.»

War das Stoppen nun brüsk oder nicht?

Das Problem sei dann aber das brüske Abstoppen, sagt Experte Roth. «Dies gilt als grobe Verkehrsregelverletzung und wird laut den Richtlinien bernischer Richter mit mindestens zehn Tagessätzen bestraft.» Vor Gericht, so Experte Roth, gehe es nun darum, wer dem Richter glaubwürdiger erscheine: der junge Biel-Fan oder der Polizist, der den Fall zur Anzeige gebracht hat.

Die Polizei darf zu personenbezogenen Fällen keine Auskunft geben, sagt Mediensprecher Heinz Pfeuti auf Anfrage. Und der junge Mann schwört gegenüber dieser Zeitung, «keineswegs brüsk» gestoppt zu haben. «Ich bin nach einigen Metern in normaler Geschwindigkeit aufs Trottoir gefahren und habe den Motor ausgeschaltet. Was soll ich tun, wenn mir die Polizei signalisiert, sofort anzuhalten?»

Die Ermahnung

Möglicherweise hat der Mechaniker aus dem Seeland einfach nur Pech gehabt. Diese Zeitung weiss von mehreren anderen Fällen, bei denen die Polizei Autofahrer mit dem rot-weissen Kleber auf dem Nummernschild angehalten hat.

Einer Bieler Lehrerin beispielsweise ergeht es Anfang Jahr so. Eine Patrouille stoppt sie. Die 29-Jährige wird ermahnt und muss den Sticker an Ort und Stelle entfernen. Damit ist die Sache erledigt. (Berner Zeitung)

Erstellt: 11.02.2010, 10:53 Uhr

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