Pranger-Initiative der SVP verstösst gegen Bundesrecht

Von Philippe Müller. Aktualisiert am 23.09.2009

Die SVP Solothurn wollte per Volksinitiative erreichen, dass in Polizeimeldungen die Nationalität von Tätern genannt wird. Das verletze die Persönlichkeitsrechte, so ein Staatsrechtler. Und nicht nur das.

Bei diesem Unfall, verursacht durch Raserei, starb im solothurnischen Schönenwerd im letzten Herbst eine unbeteiligte junge Frau: Ist es wichtig zu wissen, aus welchem Land der Schuldige kommt?

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Bild: Keystone

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1996 traf es die Frauen

Sollte die Volksinitiative der SVP über die Nennung der Nationalität in Polizeimeldungen tatsächlich für ungültig erklärt werden, wäre das im Kanton Solothurn seit 1996 der erste ähnliche Fall. Damals traf es die «Quoten-Initiative». Mehrere Frauen forderten damals, dass politische Ämter zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen seien. Der Kantonsrat erklärte die Volksinitiative im Februar 1996 mit 75 zu 49 Stimmen für ungültig. Damals gab es Arbeit für das Bundesgericht; es wies die Beschwerde 1997 jedoch ab. (phm)

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hält die sogenannte «Pranger-Initiative» für ungültig, weil sie gegen Bundesrecht verstosse. Sie stützt sich bei ihrer Empfehlung an den Kantonsrat, das Volksbegehren der SVP für ungültig zu erklären, auf ein Gutachten von Thomas Fleiner. Der emeritierte Professor für Staats- und Verwaltungsrecht macht gleich mehrere Verstösse gegen Bundesrecht aus. Die SVP verlangt, dass in Meldungen von Polizei und Justizbehörden die Nationalität oder die Herkunftsregion von Tätern und Tatverdächtigen konsequent genannt werden.

Zum einen sieht Fleiner das in der Bundesverfassung verankerte Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre verletzt. «Die Information über die Nationalität oder die Herkunftsregion eines Tatverdächtigen, dessen Schuld noch nicht durch ein letztinstanzliches Gericht bestätigt ist, ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit, der Menschenwürde und des Datenschutzes», schreibt Fleiner im 45 Seiten umfassenden Gutachten.

Verstösst gegen Verbot der Diskriminierung

Zum anderen verletzt die SVP-Volksinitiative laut Fleiner das ebenfalls in der Bundesverfassung enthaltene Verbot der indirekten Diskrimierung. Durch die Nennung der Nationalität würden indirekt auch Personen diskriminiert, die zwar aus diesen Ländern stammten, solche Taten aber ebenso klar missbilligten wie die schweizerische Bevölkerung.

Damit nicht genug: Das Begehren der Volksinitiative verletze auch die neue schweizerische Strafprozessordnung, die wohl 2011 in Kraft tritt, so Fleiner. Dort ist festgehalten, dass bei der Orientierung der Öffentlichkeit der Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu beachten seien. Dies einzuhalten, sei nicht möglich, wenn man die Volksinitiative so umsetze.

Kein Raum für Interessensabwägung

Fleiner kritisiert auch, dass die SVP mit ihrer «starren» Formulierung den Behörden keinerlei Spielraum für eine Interessensabwägung lässt. «Es ist die Pflicht aller Staatsorgane, immer abzuwägen, inwieweit die Information der Öffentlichkeit im öffentlichen Interesse und verhältnismässig ist.» Das werde hier verunmöglicht.

Die Reaktion der SVP fiel gestern heftig aus. Er sei aus allen Wolken gefallen, als er vom Entscheid der Regierung erfahren habe, sagte Präsident Heinz Müller auf Anfrage. «Wir fühlen uns verschaukelt.» Wie immer, bevor die SVP Unterschriften für eine Volksinitiative sammle, sei er auch diesmal, Mitte 2007, mit Yolanda Studer von der Staatskanzlei zusammengesessen und habe den Initiativtext absegnen lassen. «Wenn wir gewusst hätten, dass unsere Volksinitiative möglicherweise rechtswidrig ist, hätten wir sie gar nie lanciert», so Müller. Das zeige einmal mehr, wie unprofessionell in der Staatskanzlei gearbeitet werde.

SVP war vorgewarnt

Dieser Version widerspricht Yolanda Studer vehement. Es sei zwar richtig, dass sie die Volksinitiative vorab beurteilt habe. «Dabei ging es aber lediglich um eine formelle und nicht um eine materielle Prüfung.» Sprich: Der Inhalt wurde nicht auf seine Rechtmässigkeit geprüft, es ging lediglich darum, ob die Unterschriftenbogen korrekt sind.

In einer Mitteilung an die Medien am Nachmittag bekräftigte der Medienbeauftragte der Regierung, die SVP sei sehr wohl frühzeitig darauf aufmerksam gemacht worden, die Partei verstosse mit ihrer Forderung möglicherweise gegen geltendes Recht. Und tatsächlich: In der Antwort auf einen SVP-Auftrag hielt der Regierungsrat am 24. April 2007 fest, die spezifische Angabe der Nationalität käme womöglich einer indirekten Diskriminierung gleich und sei vielleicht rechtswidrig.

Sollte es das Parlament gleich sehen, hätte die SVP die Möglichkeit, sich vor Bundesgericht zu wehren. (Solothurner Tagblatt)

Erstellt: 23.09.2009, 09:13 Uhr

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