Private Pokerturniere um Geld sind legal

Aktualisiert am 30.06.2009 7 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schweizer Casino Verbands und der Casino Zürichsee AG abgewiesen.

Ein zunehmend beliebtes Spiel: Poker-Variante «Texas Hold'em».

Ein zunehmend beliebtes Spiel: Poker-Variante «Texas Hold'em».
Bild: Keystone

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotentscheid grünes Licht für private Pokerturniere in der Variante «Texas Hold'em» gegeben. Die Richter teilen die Ansicht der Spielbankenkommission, dass für den Turnierfolg Geschicklichkeit wichtiger ist als Glück.

Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2007 entschieden, dass bestimmte Turniervarianten beim Pokern nicht unter das Glückspielverbot fallen, weil das Geschicklichkeitselement für den Erfolg überwiege. Sie erteilte in der Folge privaten Veranstaltern 189 Bewilligungen für Turniere ausserhalb von Casinos.

Beschwerde von Casinoverband abgewiesen

Der Schweizer Casino Verband gelangte gegen die entsprechenden Verfügungen der ESBK ans Bundesverwaltungsgericht. An der Beschwerde beteiligte sich auch die Casino Zürichsee AG. Die Richter in Bern haben nun in einem ersten Pilotentscheid grünes Licht für bestimmte Turnierformate in der Pokervariante «Texas Hold'em no limit» gegeben und die Beschwerden abgewiesen.

An der öffentlichen Beratung vom Dienstag ist eine Richtermehrheit zum Schluss gekommen, dass für den Erfolg an einem Turnier, anders als bei einem einzelnen Spiel, das Element der Geschicklichkeit den Zufall überwiegt. Sicher hänge die Kartenverteilung vom Glück ab.

Logik, Psychologie und Bluffen

Um sich dann aber im Verlauf eines mehrstündigen Turniers durchzusetzen und am Schluss auf einem mit Geld dotierten Ranglistenplatz zu landen, brauche es mehr. Dazu seien vor allem mathematische Kenntnisse, Psychologie, Strategie und nicht zuletzt die Fähigkeit zum Bluffen und Schauspielern gefragt.

Dass eine gute Plazierung nicht überwiegend vom Glück, sonderen eher vom Geschick abhänge, zeige sich im übrigen daran, dass oftmals die gleichen Spieler in den vorderen Rängen anzutreffen seien und Profis sogar vom Spiel leben könnten.

Auch Schieberturniere verbieten

Sollten solche Pokerturniere dem Glücksspielverbot unterstellt werden, müsste dies nach Ansicht mehrerer Richter auch für Jassturniere gelten. Das Gericht relativierte weiter die Gefahren, die von Pokerturnieren ausgehen können. Es bestünden klare Reglemente, um kriminelle Machenschaften zu verhindern.

Der Turniereinsatz sei mit 100 bis 500 Franken limitiert, ein Neueinkauf nach dem Ausscheiden sei nicht möglich. Die Gefahr für Spielsucht und Verschuldung sei so beschränkt. Für Geldwäscher dürften Pokerturniere kaum ein interessantes Betätigungsfeld sein. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (vin/sda/ap)

Erstellt: 30.06.2009, 18:57 Uhr

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7 Kommentare

Ronnie König

30.06.2009, 20:11 Uhr
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Das ist gut! Zuhause können wir rauchen und günstig trinken. Unsere Musik spielt und der Staat bleibt draussen. Die Casinos sollten Spielsüchtige schützen, tun es aber nicht wirklich. Bei uns ist mehr Schutz zuhause und die Frauen wissen genau was läuft. Alle sind zufrieden. Hoffe nur, dass keine Gesundheitsapostel dagegen sind. Antworten


Alain Mohler

01.07.2009, 08:56 Uhr
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Der Entscheid ist absolut nachvollziehbar. Bravo Justizia. Antworten



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