Schweiz

Prüfung von IV-Renten – ohne konkrete Vorgaben

Aktualisiert am 01.03.2011 38 Kommentare

Die 6. IV-Revision sieht vor, dass bestimmte IV-Renten systematisch überprüft werden - zum Beispiel im Fall von Schleudertraumata. Eine Festlegung auf bestimmte Krankheiten meidet aber auch der Ständerat.

Beliebte Diagnose bei IV-Simulanten? Schleudertrauma-Patienten beim Besuch in der Arztpraxis.

Beliebte Diagnose bei IV-Simulanten? Schleudertrauma-Patienten beim Besuch in der Arztpraxis.
Bild: Keystone

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Die kleine Kammer hat sich am Ende mit 24 zu 17 Stimmen der Formulierung angeschlossen, die schon im Nationalrat eine Mehrheit gefunden hatte. Damit wird der Bundesrat im Gesetz nicht verpflichtet, in einer Verordnung all jene Diagnosen aufzuzählen, die zu einer Überprüfung der Renten führen.

Die Minderheit der Kammer hatte dagegen eine vollständige Liste gefordert. Sie wollte damit verhindern, dass auch ein grosser Teil der Renten, die wegen psychischer Erkrankungen gesprochen wurden, überprüft werden. Diese Gefahr droht aber laut Sozialminister Didier Burkhalter nicht: Depressionen, Schizophrenie oder Psychosen seien nicht betroffen, sagte er.

Nur eine allgemeine Formulierung

Im Gesetz wird nun mit einem medizinischen Fachausdruck umschrieben, welche Renten systematisch überprüft werden sollen: Renten, die bei «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» gesprochen wurden.

Gemeint sind laut Mediziner Felix Gutzwiller (FDP/ZH) Krankheitssymptome ohne klare Ursache und ohne organische Grundlage. Anita Fetz (SP/BS) wandte vergeblich ein, unter Medizinern bestehe keine Einigkeit, was damit gemeint sei. (raa/sda)

Erstellt: 01.03.2011, 12:23 Uhr

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38 Kommentare

Conny Lüthy

01.03.2011, 21:05 Uhr
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Sobald das Wort IV fällt, schreiben Gewisse einfach drauflos und vergessen, dass wir über Menschen reden und nicht über Objekte. Mal abgesehen von der kl. Minderheit der wirklichen Betrüger, steht hinter jedem IV Rentner ein Schicksal. Jeder hat den Respekt verdient ob mit/ohne Schleudertrauma, mit/ohne psychischen Auffälligkeiten. Hört endlich mit der Hetze u. dem Generalverdacht auf! Antworten


Hans Probst

02.03.2011, 07:07 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Den Landwirtschafts Subventionsmissbrauch sollte man wirklich mal streng unter die Lupe nehmen.Den Bauern wirft man Milliarden vor den Hof.Bleib zu Haus,Beweg dich nicht,wir Sorgen für Dich!!Dafür sollen Kranke,Behinderte unter Drohung und Druck der "lieben"Mitmenschen in zweifelhafte Stellen integriert werden.Nicht mal gesunde Arbeitslose über 50 kriegen eine vernünftige Stelle.Arbeitgeber?Wo? Antworten



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