Punktesieg für Qadhafi
Der Schluss des Vertrags mit Libyen. (Bild: TA)
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Charles Poncet, ein renommierter Genfer Anwalt im Dienste Libyens, feiert wieder einmal einen Sieg auf der ganzen Linie. «Mich hat es fast aus den Socken gehauen», spöttelte der ehemalige liberale Genfer Nationalrat am Montag genüsslich, «als ich gemerkt habe, was das Ganze in der Schweiz für einen Sturm ausgelöst hat. Es handelt sich doch um einen ganz alltäglichen Vertrag, in dem zwei Staaten einen Streit bereinigen.»
Was der Maître aus der Perspektive seiner libyschen Klientel lobt, ist aus schweizerischer Optik das schiere Gegenteil. Als singulär einseitig qualifizieren Staatsrechtler das Papier, das Bundespräsident Hans-Rudolf Merz vergangenen Donnerstag in Libyen unterschrieben hat. Bis hin zur Nichtigkeitserklärung reichen die Erwägungen, die – um die Freilassung der beiden Schweizer Geiseln nicht zu gefährden – nur hinter vorgehaltener Hand geäussert werden.
Die umstrittenen Punkte des Vertrags sind insbesondere:
Die Schweiz «entschuldigt sich offiziell und öffentlich» («official and public apology») für die «ungerechtfertigte und unnötige» («unjustified and unnecessary») Verhaftung des «libyschen Diplomaten» am 15. Juli 2008. Mit einem Federstrich hat Merz mit dieser Formulierung Qadhafi-Sohn Hannibal zu einem Diplomaten gemacht. Dagegen hat sich das Aussendepartement EDA stets hartnäckig gewehrt. Denn Hannibal ist objektiv nicht Diplomat und kann sich mithin nicht auf die diplomatische Immunität berufen. Er hatte zwar einen Diplomatenpass, aber es fehlte ihm die nötige Akkreditierung als Diplomat in der Schweiz.
Die Libyer wissen das und berufen sich deshalb auf das schwächere Wiener Abkommen über den konsularischen Schutz. Demnach hätten die Schweizer Behörden dem Qadhafi-Sohn unmittelbar nach seiner Verhaftung Zugang zur konsularischen Behörde seines Landes gewähren müssen. In diesem Punkt ist die Position der Schweiz weniger überzeugend. Zweifelsfrei aber hat sie keinen diplomatischen Schutz verletzt.
Mit seiner Entschuldigung («apology») ging Merz weit über die bisherigen Zugeständnisse des EDA hinaus, das die Vorkommnisse lediglich «bedauern» wollte. Mit der Qualifizierung der Verhaftung als ungerechtfertigt und unnötig («unjustified and unnecessary») räumt Merz ausdrücklich ein schuldhaftes Vorgehen der Schweiz ein und nimmt das Urteil des vereinbarten Schiedsgerichts vorweg.
Im Völkerrecht gehört es zum Courant normal, dass zwei Länder per Abkommen ein Schiedsgericht einberufen, um strittige Punkte zu lösen. Aus Schweizer Sicht ist allerdings stossend, dass das Gericht nur mögliche Fehler der Genfer Polizei untersucht. Unbeachtet bleibt, ob die Wirtschaftssanktionen Libyens gegen die Schweiz rechtmässig waren und ob den beiden Schweizern zu Recht die Ausreise verwehrt worden ist.
Ein weiterer Vertragspunkt macht die Situation der Schweiz vor Gericht ungemütlich. Das Gericht kann sich, nebst den üblichen Grundlagen wie nationales und internationales Recht, auch auf internationale Gepflogenheiten berufen. Aus dem Gutachten Caflisch über die Umstände der Verhaftung geht hervor, dass die Polizei zwar nicht gegen internationales Recht, aber gegen die Gepflogenheiten verstossen hat.
Schiedsgericht entscheidet über rechtliche Folgen
Falls das Schiedsgericht die Festnahme als widerrechtlich einstuft, muss die Schweiz die Verantwortlichen vor Gericht bringen. Laut Völkerrechtsexperten ist es sehr unüblich, dass ein Abkommen über ein Schiedsgericht bereits konkret mögliche Strafen auflistet. Normalerweise entscheidet das Schiedsgericht selbst über die rechtlichen Folgen seines Urteils.
Die Schweiz verpflichtet sich, eine Entschädigungszahlung zu leisten, falls dies vom Schiedsgericht verlangt würde. Die Libyer wollten die Zahlung verankern. Laut ihrer inoffiziellen Darstellung ging es am Schluss noch um 50'000 Dollar, im Finanzdepartement raunt man Journalisten dagegen zu, man habe eine 50-Millionen-Forderung vom Tisch gebracht. Sicher ist nur: Die Entschädigungsfrage wurde ganz dem Schiedsgericht zugeschanzt. Das ist eher ein Punkt für die Schweiz. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.08.2009, 10:47 Uhr





