Radio- und TV-Gebühren: Es gibt kein Entrinnen mehr
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 12.11.2010 123 Kommentare
«Eine Gebühr wird für eine Leistung erhoben»: SVP-Nationalrätin Natalie Rickli ist gegen ein flächendeckendes Gebühren-Inkasso. (Bild: Keystone )
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Das heutige Gebühren-Inkasso ist ein Auslaufmodell. Denn Radio und Fernsehen sind längst nicht mehr an entsprechende Geräte gebunden, die bei der Billag angemeldet werden müssen. Die Ständeratskommission hat diese Woche einer Motion zugestimmt, die eine flächendeckende Gebührenpflicht für alle Haushalte und Unternehmen verlangt, unabhängig davon, ob dort nur Radio, nur Fernsehen, oder nichts von beidem konsumiert wird.
Ende September hatte der Nationalrat die Motion überwiesen, deren Stossrichtung auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Wenn in der Wintersession auch der Ständerat Ja sagt, was erwartet wird, muss der Bundesrat das Gebühren-Inkasso ändern und eine Revision des Radio- und TV-Gesetzes aufgleisen. Das neue Gebührensystem wird frühestens Anfang 2015 in Kraft treten. Dann läuft auch der Vertrag mit der Inkasso-Firma Billag aus und der Bund schreibt den Auftrag neu aus.
Heutiges System ist ungerecht
Mit dem heutigen System des Gebühren-Inkasso ist kaum jemand einverstanden. Der Billag-Betrieb wird als teuer (vergangenes Jahr kostete er 57 Millionen Franken) und mit den vielen Kontrollen als ineffizient erachtet. Gleichzeitig ist das System ungerecht: Während über Internet gratis Fernsehen und Radio konsumiert werden, zahlen die Besitzer von Radio- und Fernsehgeräten für die gleiche Leistung 462 Franken pro Jahr.
Trotzdem wird die flächendeckende Gebührenerhebung von der SVP-Minderheit in den Kommissionen und Räten bekämpft. «Eine Gebühr bezahlt man für eine Leistung, die man in Anspruch nimmt. Neu soll jeder Haushalt und jeder Betrieb zahlen, unabhängig davon, ob man fernsieht oder nicht», sagte SVP-Nationalrätin Natalie Rickli in der Nationalratsdebatte Ende September. Der damalige Bundesrat Moritz Leuenberger entgegnete, dass andere Varianten eines neuen Gebühren-Inkassos, wie der Einzug über Steuern oder die Mithilfe der Kantone, verworfen worden seien. «Sie kamen auch zu keiner andern Lösung», sagte Leuenberger zur Minderheit.
Die Gebührenbefreiung aktiv beantragen
Die Ständeratskommission hat nun aber als erstes Gremium in dieser Sache Differenzierungsbedarf festgestellt. Für Betriebe, vor allem Kleinbetriebe, will die Kommission Befreiungskriterien schaffen. Ein Vorschlag kam von der Zürcher GLP-Ständerätin Verena Diener: «Ich bin für eine Kopfgebühr. Das würde verhindern, dass die gleiche Person zweimal Gebühren bezahlt, als Privatperson und als Mitarbeiter einer Firma», sagt Diener zu Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Nicht alle Betriebe sollen aber befreit werden. Hotels zum Beispiel, die in jedem Zimmer Radio und Fernsehen installiert hätten, sollten zahlen müssen, sagt Diener.
Eine andere Idee hat die Stiftung für Konsumentenschutz. Sie schlägt vor, dass eine Befreiung von der Gebührenpflicht aktiv beantragt werden muss, von Betrieben wie von Privatpersonen. «Das wäre eine Umkehrung des heutigen Systems und sicher effizienter und günstiger», sagt Geschäftsführerin Sara Stalder. Die Billag, die heute alle Nichtzahler kontrolliert sowie jene, die ausschliesslich Radio- oder ausschliesslich Fernseh-Geräte angemeldet haben, müsste dann nur noch jene drei Prozent der Bevölkerung kontrollieren, die weder ein Radio- noch ein TV-Gerät haben. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.11.2010, 12:23 Uhr
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123 Kommentare
Man wird dazu gezwungen die allgemeine Volksverblödung durchs TV finanziell zu unterstützen? Klingt stark nach Diktatur und so gar nicht nach moderner, demokratischer Schweiz! Wer die Bürger als mündig anerkennt, kann so etwas nicht fordern wollen. Antworten





