Räte schieben Scheinehen von Ausländern den Riegel

Aktualisiert am 25.05.2009

Künftig soll in der Schweiz nur noch heiraten dürfen, wer hier ein Bleiberecht hat. Die Linke warnt vor einer Verletzung der Menschenrechtskonvention.

Gar nicht mit der Marschrichtung des Rats einverstanden: Liliane Maury Pasquier (SP/GE).

Gar nicht mit der Marschrichtung des Rats einverstanden: Liliane Maury Pasquier (SP/GE). (Bild: Keystone)

Um Scheinehen von Ausländern zu bekämpfen, hat der Ständerat am Montag mit 27 zu 12 Stimmen eine vom Nationalrat vorgeschlagene Gesetzesänderung angenommen.

Auf Initiative von Toni Brunner (SVP/SG) hatte die grosse Kammer eine Änderung des Zivilgesetzbuchs beschlossen: Neu soll der Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts Voraussetzung für eine Eheschliessung sein, damit nicht abgewiesene Asylbewerber oder andere illegal Anwesende mit einer Scheinheirat ein Bleiberecht erschleichen können.

Eine Gruppe unter Generalverdacht

Auch im Zweitrat gelang es einer linken Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) nicht, diese Gesetzesverschärfung zu verhindern. Mit einem Nichteintretensantrag warnte Liliane Maury Pasquier (SP/GE) vergeblich davor, das in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbriefte Grundrecht auf Ehe zu verletzen.

Die Vorlage stelle eine ganze Gruppe von Ausländern unter Generalverdacht, sei menschenfeindlich und diskriminierend, sagte Maury Pasquier - unterstützt von Anita Fetz (SP/BS) und Dick Marty (FDP/TI). Im Übrigen könnten die Zivilstandsämter seit Anfang 2008 Trauungen bei Verdacht auf Scheinehe durchaus verweigern. Auch Strafandrohungen gegen Scheinehen gebe es bereits.

Grundrecht bleibt gewahrt

Nach Ansicht des Ständerates bleibt das Grundrecht auf Ehe gewahrt, weil bei der Umsetzung der neuen Gesetzesnorm im Einzelfall auch der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werden muss. Ziel der Gesetzesänderung sei es, im Kampf gegen Scheinehen die Unsicherheit und die uneinheitliche Praxis der Zivilstandsbehörden zu beseitigen.

Auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte sich hinter die Vorlage. Die grosse Mehrheit der Kantone begrüsse diese Gesetzesänderung ausdrücklich, sagte sie. Das neue Regime stehe im Einklang sowohl mit der Bundesverfassung wie mit der EMRK und dem Gleichheitsgebot. Auch mehrere andere Staaten beschritten diesen Weg.

Kommissionssprecher Maximilian Reimann (SVP/AG) zeigte sich erbost über ein Schreiben, in dem sich die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen im Widerspruch zum Bundesrat gegen die Vorlage aussprach. Für seine Forderung, der Bundesrat müsse seinem beratenden Organ solche Interventionen verbieten, hatte Widmer-Schlumpf kein Gehör. (cpm/sda)

Erstellt: 25.05.2009, 20:32 Uhr

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