Raser sollen härter bestraft werden
Aktualisiert am 08.09.2010 19 Kommentare
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Der Bundesrat will die Schraube im Strafrecht anziehen. Er schlägt für zahlreiche Delikte eine Erhöhung der Mindest- oder Höchststrafen vor. Zudem fordert er die Richter auf, härter zu urteilen und den Strafrahmen auszuschöpfen.
Im Vordergrund der Revision des Strafgesetzes, die der Bundesrat am Mittwoch bis am 1. Dezember in Vernehmlassung schickte, stehen Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten. So will der Bundesrat die Höchststrafe für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre Gefängnis anheben, wie das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mitteilte.
Reaktion auf Raser-Debatte
Der Bundesrat reagiert damit unter anderem auf die Raser-Debatte. Verursachen Auto-Raser einen Unfall mit Toten, werden sie heute oft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Häufig kommen sie mit einer bedingten Strafe davon, was Opferhilfe-Organisationen wie RoadCross als zu milde erscheint.
Erst in den letzten Jahren begannen viele Gerichte, Raser in besonders krassen Fällen wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu verurteilen. Dafür gilt die Strafandrohung für vorsätzliche Tötung.
Der Bundesrat will diese Entwicklung nun auch im Gesetz nachvollziehen, indem er die maximale Strafandrohung für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung an die Mindeststrafe für vorsätzliche Tötung angleicht.
Die von RoadCross diesen Frühling gestartete Raser-Initiative verlangt eine Mindeststrafe von ein bis vier Jahren Gefängnis für Raser, die das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingehen.
Höhere Mindeststrafen
Strafverschärfungen schlägt der Bundesrat auch für eine Reihe anderer Delikte vor. So soll bei schwerer Körperverletzung wegen der gravierenden Folgen für das Opfer neu mindestens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren drohen. Bislang lag die minimale Strafe dafür bei einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen.
Für Raub soll die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden und für Gefährdung des Lebens soll künftig mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe verhängt werden.
Werden Sexualdelikte gemeinsam begangen, sollen die Gerichte die Strafe zwingend erhöhen. Aus kriminalpolitischen und präventiven Gründen sollen bei sexuellen Handlungen mit Kindern und bei weiteren Sexualdelikten wie sexuelle Nötigung und Schändung nur noch Freiheitsstrafen ausgesprochen werden dürfen.
Von einer allgemeinen Erhöhung der Strafandrohung für sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 des Strafgesetzes) will der Bundesrat aber absehen. Dies hätte laut Bundesrat teilweise gegenteilige Auswirkungen, da die Gerichte den Begriff der sexuellen Handlung neu definieren und nur noch mittlere und schwere Übergriffe sanktionieren würden.
Appell an Gerichte
Mit der erstmaligen Überprüfung der Strafbestimmungen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches und der daraus entwickelten Harmonisierung der Strafrahmen will der Bundesrat den Richtern ein «differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung stellen».
Die Gerichte sollten dabei aber den Spielraum nutzen, der ihnen das Gesetz bietet, fordert der Bundesrat. Eine Studie über die Verurteilungen aus den Jahren 1984 und 2006 zeige, dass das Strafmass nur selten in der oberen Hälfte des Strafrahmens gelegen sei. Bleibe dies so, verliere das Strafrecht an Glaubwürdigkeit und präventiver Wirkung.
Parallel zur Anpassung der Strafrahmen läuft seit letztem Juni auch eine Revision des Allgmeinen Teils des Strafgesetzes. Darin trägt der Bundesrat der Kritik am neuen Sanktionssystem Rechnung, die vor allem die Geldstrafen betraf, die seit der Strafrechtsreform auch bedingt ausgesprochen werden dürfen. (jak/sda/)
Erstellt: 08.09.2010, 11:50 Uhr
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19 Kommentare
In der Regel sind Raser in eher ländlichen Gebieten auszumachen, in denen das Netz überraschender Kontrollen sehr gering erscheint. Es sind nicht selten Kinder von Landwirten, welche in übertunten Subarus ihrem Frust freien Lauf lassen. Das Bildungsniveau ist nicht hoch und die Arbeit tagesausfüllend. Sie meinen, kein Veto haben zu dürfen, frönen sich aber ausgiebig den Burschenschaften beim Bier. Antworten
Die Verschärfung im Strafrecht ist unnötig und macht die im Vergleich zum europäischen Ausland sicheren Strassen nicht sicherer. Einmal mehr lässt sich hier der Bundesrat zu populistische Massnahmen hinreissen. Es ist ja im Moment populär gegen Raser zu wettern, die Medien tun das ja fast täglich so als ob es ein ernstzunehmendes Problem wäre, was es aber nicht ist. Antworten
Solange Wenigverdiener viel milder gebüsst werden, als Gutverdienende, werden die Büezer weiter drängeln und rasen wie die Idioten und die Gerichte werden sie weiter mit Samthandschuhen anfassen. Auch so eine Errungenschaft der SP, die ihre Leute sogar noch bevorzugt, wenn sie kriminell werden. Jetzt muss endlich die Regierung her, für die das Volk gewählt hat. Die SVP würde für Ordnung sorgen. Antworten
@sandro gasser: Sie haben Recht, die Strassen sind sicher - aber mit den Benützern haperts ab und zu ziemlich grob! Deshalb hat man in verschiedenen Staaten (z.B. A, I, NL) begonnen, Autobahnen mit fixen Kontrollsystemen zu bestücken. In den Niederlanden ist man damit schon sehr weit; soviel zur Behauptung, in keinem Land werde dermassen kontrolliert und gebüsst.... Antworten
Überwachungsstaat?. Blödsinn, die Schweiz ist keiner, ich persönlich fühle mich hier nicht im geringsten *überwacht*. @ Hr. Gasser... Bei allem Respekt, da gibt es noch vor der Schweiz massenweise andere Länder, die Verkehrsdelikte schärfer ahnten. Auch wenn es hier relativ sicher ist, gibt es halt immer noch *Untalentierte* auf den Strassen, die andere Leute mit Ihrem Rasen gefährden. Antworten
Es wurde aber auch so langsam Zeit, würde ich meinen.Erfreulich, dass man nicht darauf wartet, dass noch mehr passiert und sich nicht auf den Standpunkt stellt, es sei zu wenig für eine Strafe und darauf hofft, dass der Schöpfer das Problem aus der Welt schafft. Hilf Dir selbst,dann hilft Dir Gott heisst es doch, oder? Antworten
die strassen sind sehr, sehr sicher, eine weitere verschärfung ist überhaupt nicht notwendig. seit jahren wird diese raser - hysterie gepflegt und bewirtschaftet als begründung für einen kontroll- und überwachungsstaat. und diese wiederum um radarfallen / bussen und zu rechtfertigen. in keinem anderen land wird dermassen kontrolliert und gebüsst. es genügt! Antworten
Würden die Charakter der Fahrer genauso pingelig behandelt, wie Autos durch die Motorfahrzeugkontrolle, sähe es besser aus. Fahrer mit fehlendem Charakter sollten ebenso dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden, wie das mit Autos bei der MFK geschieht. Mit Weicheier-Justiz und aufgeblähter Betreuungsindustrie ist dem Problem sicher nicht beizukommen. Antworten
Endlich geschieht auf diesem traurigen Gebiet etwas. Aber bitte rasch und konsequent umsetzen. Das Ganze geht jetzt erst in die Vernehmlassung und wir als Bürger sollten uns jeden Politiker, jede Partei und andere Instanzen merken, die die Strafverschärfung für Raser verzögern oder gar verhindern wollen. Ich werde es jedenfalls tun,und dies bei den nächsten Wahlen 2011 auch berücksichtigen!! Antworten
Es ist halt Tatsache, dass sich nur die wenigsten potentiellen Delinquenten in Anbetracht einer möglichen Bestrafung von ihrer Tat abbringen lassen. Keiner delinquiert wenn er sich sicher ist, dass er erwischt wird. Prävention ist viel wirkungsvoller. Und Ich rede hier nicht von Kuschelprävention sondern von richtig harten und einschneidenen Massnahmen sowohl in Technik als auch in Ausbildung. Antworten
Für Neulenker, oder eingewanderte Ausländer die ersten 5 Jahre max. 80PS Motoren. Dies würde viel die grössere Wirkung haben, als eine harte Bestrafung. Zudem wirkt die Strafe ja erst, wenn schon etwas passiert ist, mit grossem Sachschaden oder sogar Toten. Antworten
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Karl Schreiber
Zu "Kinderunfälle": Stadtrat Leupi wird den Eltern von verunfallten Schülern eine Gefahrenkarte überreichen, selbst gemacht von seinem Departement. Sonst werden all die dummen Eltern die erhabenen Strassenbauten nie begreifen - zwar kinderuntauglich, aber gut für velofahrende, sportliche Wähler. Nur Ampeln? Zebrastreifen, (velofreie) Trottoirs, Kreuzungen, Fussgänger-Vortrittsrechte .......? Antworten