Schweiz

Rassismusverdacht: Anzeigen gegen Fidel Stöhlker

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 22.08.2011

Der Zürcher PR-Berater hat sich in einem Blog über das «niedere Volk» der Kosovaren ausgelassen. Das hat nun ein rechtliches Nachspiel.

Inzwischen von der Website verschwunden: Blogbeitrag von Fidel Stöhlker. (Screenshot: www.stoehlker.ch)

Inzwischen von der Website verschwunden: Blogbeitrag von Fidel Stöhlker. (Screenshot: www.stoehlker.ch)

Verbale Entgleisungen: Fidel Stöhlker.

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«Und schon wieder die Kosovaren. Sie pöbeln, prügeln, schlitzen, stechen und töten Menschen.» Und weiter: «Wir brauchen dieses eigenartige Volk nicht.» Diese Sätze stammen aus einem Blogbeitrag von Fidel Stöhlker, Sohn und Geschäftspartner des prominenten PR-Unternehmers Klaus J. Stöhlker. Der Artikel, in dem es auch heisst, dass die Kosovaren ein «niederes Volk» seien, ist inzwischen von der Website der Stöhlker AG in Zollikon (ZH) gelöscht worden. Zudem entschuldigte sich Fidel Stöhlker in einem Artikel von «20 Minuten Online» in aller Form. Er habe nicht das ganze Volk der Kosovaren gemeint, «sondern Personen, die durch Verbrechen negativ auffallen». Anlass des Blogbeitrags waren die Gewaltverbrechen in Interlaken und Pfäffikon (ZH) mit Tatverdächtigen aus dem Kosovo.

Trotzdem: Die Angelegenheit ist für den Zürcher PR-Fachmann nicht erledigt. Wegen Verstosses gegen das Antirassimusgesetz sind bisher zwei Strafanzeigen eingereicht worden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft See/Oberland auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet sagte. Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob sie eine Strafuntersuchung einleiten soll.

Herabsetzung einer Ethnie sowie Aufruf zu Hass und Diskriminierung

Eine Strafanzeige, die Tagesanzeiger.ch/Newsnet vorliegt, macht unter anderem geltend, dass im Blogbeitrag von Fidel Stöhlker eine öffentliche und gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Ethnie vorliege. Dabei werde angedeutet, dass alle Kosovaren gewaltbereit und kriminell seien. Ausserdem sei die Textpassage, wonach «jeder Kosovare sofort auszuschaffen» ist, ein öffentlicher Aufruf zu Hass oder Diskriminierung gegen die Angehörigen einer Ethnie. Laut Informationen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet sind weitere Strafanzeigen geplant, unter anderem auch von Personen kosovarischer Herkunft.

Gemäss dem Strafgesetzbuch (Art. 261bis) droht bei einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Verstoss gegen den Antirassismus-Artikel ist ein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeigen tätig werden müsste. Im Fall Stöhlker, der vor ein paar Tagen publik wurde, haben Privatpersonen rasch gehandelt.

«In diesem Fall ist die Herabsetzung einer Ethnie so klar, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnen sollte», sagte der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli gegenüber «20 Minuten Online». Für Fidel Stöhlker gilt die Unschuldsvermutung. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 22.08.2011, 16:51 Uhr

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