Schweiz
Rassismusverdacht: Strafanzeige gegen Schlüer
Aktualisiert am 14.08.2012 344 Kommentare
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Wieder einmal steht Ulrich Schlüer im Verdacht, gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen zu haben. Neuster Anlass ist ein Artikel, den der langjährige Nationalrat der Zürcher SVP vor ein paar Wochen für die Publikation «Blaulicht» des Vereins «sifa - Sicherheit für alle» verfasst hat. In seinem Artikel mit dem sarkastischen Titel «Sonntags-Idylle» schreibt der 67-jährige SVP-Politiker und «Schweizerzeit»-Verleger über eine Schlägerei, die er in seiner Nachbarschaft in Flaach, wo er wohnt, beobachtet haben will.
Die palästinensischen Asylsuchenden, die an der Schlägerei beteiligt waren, vergleicht Schlüer mit Tieren, die herumbrüllen und aufeinander losgehen. Und weiter hält er fest: «Man kündigte der Gemeinde Flaach seinerzeit ‹Flüchtlinge› an, angeblich ‹an Leib und Leben gefährdete Menschen›. Tatsächlich kam Abschaum. Elendes Schlägerpack!» Über palästinensische Asylbewerber hat Schlüer eine klare Meinung: «Fort mit dem Pack!» Auf der Website des Vereins «sifa», dessen Geschäftsleiter er ist, dokumentiert Schlüer gemäss eigenen Angaben «exklusiv Fälle von Kriminalität und Gewalt sowie deren Behandlung durch Gerichte und Behörden».
«Schmähschrift gröbster Verachtung und Erniedrigung der Palästinenser»
Inzwischen ist bei der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich eine Strafanzeige gegen den früheren SVP-Nationalrat eingereicht worden. Hans Maurer, leitender Staatsanwalt, bestätigte dies auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Hinter der Strafanzeige steht als Privatkläger ein Schweizer palästinensischer Herkunft, der seit 30 Jahren hier lebt. Er ist Präsident der Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz. Laut Rechtsanwalt David Gibor, dem Anzeigeerstatter und Vertreter des Privatklägers, ist Schlüers Artikel ein Pamphlet voller rassistischer Verlautbarungen, eine Schmähschrift gröbster Verachtung, Erniedrigung und Herabsetzung der Palästinenser. «Schlüer scheint gegenüber diesen Minderheiten einfach keine Altersmilde zu finden, die seine letzten Jahre wenigstens etwas übersonnte», sagt Gibor. «Es bleibt zu hoffen, dass die Strafverfolgung ihm gegenüber ähnlich vital und leidenschaftlich zu Werke geht.»
Mit seinem «Blaulicht»-Artikel hat Alt-Nationalrat Schlüer zum wiederholten Male zum verbalen Zweihänder gegen Asylsuchende gegriffen, auch seine Terminologie ist nicht neu. Bereits in einem «Schweizerzeit»-Artikel vor sechs Jahren hatte Schlüer den Begriff «Abschaum» verwendet und damit angeblich kriminelle Albaner gemeint.
Auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet hat Schlüer mitgeteilt, dass er nichts von einer Strafanzeige gegen seine Person wisse. «Was ich unter ‹Sonntags-Idylle› beschrieben habe, habe ich auch so erlebt.» Mehr wollte er zu dieser Angelegenheit nicht sagen.
Es ist nicht das erste Mal, dass der frühere SVP-Nationalrat wegen Rassismusverdachts mit der Justiz in Konflikt gerät. Im Februar 2010 wurde er vom Dachverband der Genfer Muslime angezeigt, weil er in der von ihm verlegten «Schweizerzeit» einen Artikel abdruckte, in dem die «Massenheimschaffung» von Muslimen gefordert wurde. Gemäss einem Bericht der Nachrichtenagentur SDA ist der Fall noch pendent.
Kosovaren-Inserat: Gericht entscheidet, wer Verfahren führt
Bei der Zürcher Staatsanwaltschaft I ist vor einem Jahr eine andere Strafanzeige gegen andere Exponenten der SVP deponiert worden – und zwar gegen Mitglieder des Komitees der Initiative gegen Masseneinwanderung. Es geht dabei um das umstrittene Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf», das damals für erhitzte Gemüter sorgte.
Das Verfahren zum Kosovaren-Inserat kommt jedoch nicht vorwärts, weil sich weder die Staatsanwaltschaft in Zürich noch die Staatsanwaltschaft in Bern dafür zuständig fühlen. Das liegt möglicherweise am Umstand, dass das Verfahren politisch brisant ist. Denn es richtet sich gegen Top-Exponenten der SVP Schweiz. Namentlich gegen Parteipräsident Toni Brunner, Vizepräsident Christoph Blocher oder auch Fraktionschef Adrian Amstutz und Nationalrat Caspar Baader, die alle im Co-Präsidium des Komitees der Initiative gegen Masseneinwanderung sitzen. Interessanterweise ist Alt-Nationalrat Schlüer nicht Mitglied des Initiativkomitees, obwohl es um eines seiner Kernthemen geht.
Im Streit um die Zuständigkeit stellt sich die Zürcher Staatsanwaltschaft auf den Standpunkt, dass das Generalsekretariat der SVP Schweiz in Bern verantwortlich für das Kosovaren-Inserat sei. Dagegen weist die Berner Staatsanwaltschaft darauf hin, dass das Initiativkomitee seinen Sitz in Flaach (ZH) habe. Der Fall liegt mittlerweile in Bellinzona: Über die Zuständigkeit wird das Bundesstrafgericht entscheiden, wie es bei der Zürcher Staatsanwaltschaft auf Anfrage heisst. Bis dahin dürften noch ein paar Monate vergehen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 14.08.2012, 11:01 Uhr
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344 Kommentare
Ich bin ein Gegner von Pauschalurteilen. Trotzdem möchte auch ich die Dinge beim Namen nennen. Mit einzelnen Nationen macht man nun einmal mehrheitlich schlechte Erfahrungen. Wenn man das nicht mehr sagen darf, weckt das nur versteckten Hass. Damit ist dann auch denjenigen nicht gedient, die von den Aktivitäten der Antirassismuskommission profitieren, derweil sie unsere Gesetze missachten. Antworten
Schlüer ist einer der Protagonisten der rechten Pöbelszene, die sich auch auf diesem Blog reihenweise in ihren unglaublichen Anschuldigungen und Unterstellungen gegen alles Ausländische suhlt ! Sarkozy hat das Wort 'la racaille' für Asylanten gebrauch, er ist - wie Schlüer- abgewählt worden ! Zweifel sind erlaubt, ob sich ein Gericht getraut, endlich mit einem Urteil zu antworten ! Antworten
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