Razzia bei der Bundes-Kripo
Es waren Szenen, wie man sie im Schweizer Rechtsstaat wohl nicht für möglich gehalten hätte: Gestern Vormittag punkt 11 Uhr erscheinen der oberste eidgenössische Untersuchungsrichter, Jürg Zinglé, und sein Kollege Andreas Müller bei der Kriminalpolizei des Bundes. Mit dabei haben sie sechs Beamte der Berner Kantonspolizei sowie die richterliche Zustimmung für eine Hausdurchsuchung. Die Gruppe will die noch zurückgehaltenen Akten zum Fall Tinner auffinden, sie versiegeln und sie damit vor der Vernichtung durch den Bundesrat retten.
Doch dieser Plan scheitert. Den Beamten wird der Zugang zu den Akten dem Vernehmen nach verweigert. Um die Situation zu entschärfen, geben sie sich letztlich mit einem Zwischenschritt zufrieden: Sie versiegeln einen Tresor, beschlagnahmen diesen und transportieren ihn zur Berner Polizei ab. Darin befinden sich die Schlüssel zu den Räumen, in denen die heiklen Dokumente aufbewahrt werden. Die Akten selber bleiben in einem Schrank in einem Zimmer des Bundessicherheitsdienstes. Mit den Schlüsseln hofft man, später doch noch an sie heranzukommen.
Wichtig fürs Strafverfahren
Der beispiellose Vorgang bildet den vorläufigen Höhepunkt in einem seit Monaten andauernden Streit um die Tinner-Akten. Dabei geht es noch um 100 zufällig wiedergefundene Kopien von bereits einmal geschredderten Seiten, die angeblich Pläne zum Bau von Atomwaffen enthalten. Der Bundesrat hält diese Dokumente für so brisant, dass er sie aus Sicherheitsgründen und gestützt auf Notrecht so rasch als möglich zerstören will. Er ist nur bereit, mit Platzhaltern anzuzeigen, wo etwas fehlt. Die parlamentarische Oberaufsicht sowie die Ermittlungsbehörden fordern hingegen, dass die Akten für das laufende Strafverfahren gegen die Tinner-Brüder freigegeben werden. Ebenso deren Anwälte. Sie hoffen, damit beweisen zu können, dass ihre Mandanten die Pläne sabotiert und damit den Atomschmuggel nicht betrieben, sondern im Dienst der CIA vielmehr verhindert haben.
Bundesrat pocht auf Vernichtung
Wie dieser Streit letztlich ausgeht, ist auch nach der gestrigen Polizeiaktion weitgehend offen. Der Bundesrat, der von den Ereignissen offensichtlich überrascht wurde, blieb hart. Die Anordnung zur Beschlagnahmung stosse ins Leere, sein Vernichtungsentscheid sei endgültig, liess er zunächst über seinen Sprecher André Simonazzi mitteilen. Abends doppelte dann das Justizdepartement von Eveline Widmer-Schlumpf nach: Man sei nach wie vor mit der Aufgabe betraut, die brisantesten Akten zu vernichten.
Die eidgenössischen Untersuchungsrichter wollen demgegenüber nun nochmals ans Bundesstrafgericht in Bellinzona gelangen. Sie werden dort beantragen, dass der beschlagnahmte Tresor entsiegelt und die Schlüssel freigegeben werden. Gleichzeitig hoffen sie, dass sich auch die übergeordnete Frage, was mit den Akten weiter geschehen soll, gerichtlich noch sauber klären lässt. Wenn nötig, vor Bundesgericht. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.07.2009, 06:25 Uhr





