Rechtskommission sagt Ja zur Abzocker-Initiative
Sein Erfolg: Thomas Minder, Initiant der Abzocker-Initiative und UBS-Aktionär, an der UBS-Generalversammlung 2008. (Bild: Keystone)
Die Rechtskommission des Nationalrats empfiehlt die Abzocker-Initiative von Thomas Minder zur Annahme. Gleichzeitig hat die Kommission einen direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der in gewissen Punkten weniger scharf gegen hohe Managerlöhne vorgehen will. Für die Volksabstimmung empfiehlt sie den Stimmberechtigten beim Stichentscheid, dem Gegenvorschlag den Vorzug zu geben.
Wie Kommissionspräsidentin Anita Thanei (SP/ZH) am Freitag vor den Medien sagte, sprach sich die Kommission mit 16 gegen 9 Stimmen für die Initiative aus. Für den Gegenvorschlag stimmten 18 gegen 8 Stimmen. Gegen diesen Vorschlag sprachen sich alle SVP-Kommissionsmitglieder aus.
Die Generalversammlung stimmt über die Löhne ab
In der Frage der Löhne sieht der direkte Gegenvorschlag - wie die Initiative - eine jährliche Abstimmung über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats vor.
Gleiches soll auch für die Gesamtentschädigungen der Geschäftsleitung und des Beirats gelten, aber nur, sofern die Firmen dies in den Statuten vorsehen. Die Minder-Initiative fordert auch für die Geschäftsleitung und den Beirat eine zwingende Abstimmung.
Goldene Fallschirme nicht grundsätzlich verboten
Im Unterschied zur Initiative will der Gegenvorschlag zudem «goldene Fallschirme» und Antrittsprämien nicht vollständig verbieten. Sie sollen nur «grundsätzlich untersagt» werden, was Ausnahmen möglich macht.
Gleich wie die Initiative soll das Organ- und Depotstimmrecht abgeschafft werden. Zur institutionellen Stimmrechtsvertretung berechtigt sein soll nur die von der Generalversammlung gewählte unabhängige Stimmrechtsvertretung. (oku/sda)
Erstellt: 26.02.2010, 11:27 Uhr





