Schweiz

Reiche viel schneller im Strafregister

Weil reiche Gesetzesbrecher höhere Bussen zahlen müssen als arme, landen sie auch leichter im Strafregister. Diese Ungleichbehandlung sei in Ordnung, findet das Bundesgericht.

Die Aargauer Justiz hatte einen reichen Autolenker wegen Überholens über die Sicherheitslinie beziehungsweise Rechtsüberholens mit einer Busse von 7500 Franken oder ersatzweise zu drei Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Das kantonale Obergericht ordnete daraufhin an, dass die Busse nicht eingetragen wird, obschon Bussen ab 5000 Franken im Strafregister des Bundes einzutragen sind. Das Gericht befand, das Verschulden des Autofahrers sei nicht derart gross, dass ein Eintrag erfolgen müsse. Ein Normalverdiener hätte bei gleichem Delikt eine Busse von weit unter 5000 Franken erhalten.

Dagegen rief die Aargauer Staatsanwaltschaft das Bundesgericht an. Dessen Strafrechtliche Abteilung hat die Beschwerde nun gutgeheissen und die Aargauer Justiz verpflichtet, die Busse einzutragen. Zwar räumt das Bundesgericht ein, dass reiche Täter - trotz gleichem Verschulden - schlechter gestellt sind als arme Delinquenten, wenn einzig auf die Bussenhöhe abgestellt wird.

Da aber im Strafregister nicht nur die Busse, sondern auch die Ersatzstrafe eingetragen wird, kann ein Richter in einem späteren Verfahren das Verschulden abschätzen. Und Strafregisterauszüge zuhanden von Drittpersonen sind unproblematisch, weil Urteile wegen Übertretungen darin gar nicht aufgeführt werden.

Urteil: 6B_1040/2008 vom 31. März 2009 (se/ap)

Erstellt: 24.04.2009, 12:02 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

24 Kommentare

max moritz

25.04.2009, 16:30 Uhr
Melden

das überfahren einer Sicherheitslinie ist keine Übertretung sondern ein Vergehen und wird mit Sicherheit im Strafregister eingetragen. Die Dauer des Eintrags beträgt 10 Jahre, viel zu lange aus meiner Sicht. Antworten


René Müller

25.04.2009, 12:23 Uhr
Melden

Ob der Entscheid in Strassburg halten würde ist fraglich. Dass in der Schweiz jeder blöd ist der viel arbeitet und Geld verdient ist längstens bekannt. Wenn ich noch einmal jung wäre, würde ich mich von der Arbeitslosenkasse, Sozialamt oder IV unterhalten lassen. Es gibt immer Wege dazu. Dabei hätte ich genügend Zeit meinen Hobbys zu frönen. SVP wählen, aber auch über die Reichen fluchen. Antworten


Marc Dimanche

25.04.2009, 11:19 Uhr
Melden

Als Tell Gesslers Hut grüssen musste, gabs auch Zoff. Weshalb sollen also die grossen, für die kleinen brandgefährlichen Autolenker immer "kuschen"?Nur weil sie potenter im (PS-Wahn) sind?Oder vor "Geldpotenz"nur so strotzen-klotzen?Strafen müssen "weh" tun, wenn es eben sein muss, über das Portemonnaie!Gleiches lässt sich nur mit gleichem vergleichen. Darum müssen die Beträge adäquat sein. Punkt! Antworten


Karl Steeger

25.04.2009, 08:06 Uhr
Melden

wen wunderts. schliesslich besteht der grossteil der bundesrichter aus sp mitgliedern. Antworten


Hans U. Schoch

24.04.2009, 20:16 Uhr
Melden

Denkt denn keiner dieses Schnapsurteil zu Ende ? So gesehen ist doch nur derjenige frei, der nichts (mehr) hat. Wer zahlt denn die Busse eines Mittellosen ? Das Sozialamt vielleicht ? Oder gibts gar keine Busse ? Wenn das richterlicherseits zur Maxime erhoben wird, sollt man dringend alle Universiäten schliessen. Antworten


W.. Ammonn

24.04.2009, 19:04 Uhr
Melden

Der Neid auf die Reichen schimmert auch in diesem Forum durch.Wenn jemand zB. seine Freizeit oft jahrelang zu Aus- u. Weiterbildung nutzt, auf viele Annehmlichkeiten im Leben verzichtet, soll auch besser entlöhnt werden als Müssiggänger.Dass besser Verdienende von Kommunen, Staat und Sozialwerken massiv zur Kasse gebeten werden wird natürlich verschwiegen.Das Urteil des BG ist diskriminierend. Antworten


Benno Suter

24.04.2009, 18:11 Uhr
Melden

Als im 68 noch nicht Geborener leide ich mit meiner Generation unter einer einer ausgereizten bünzlihaften Stimmungsmache der Alt-68er. Wo ist hier Toleranz, Freiheit, Gruppengelage, Innovation? Am besten werden gleich alle Wohlhabenden enteignet und weggesperrt, Zusammenkünfte im Freien mit lebenslänglich bestraft (könnte ja ein Bottellon sein!) - Generation 68, die (Früh-)rente ruft! Antworten


Franziska Bolliger

24.04.2009, 18:04 Uhr
Melden

Dieser Entscheid ist richtig und fair! Denn.... zu viel Geld verdirbt den Charakter und das sehe ich jeden Tag. Besonders bei den SUV-Fahrern, die halbschlafend und gleichzeitig telefonierend alle Verkehrsregeln missachten. Und dazu braucht es eben einkommensabhängige Bussen, damit es JEDEM weh tut! Antworten


Walter Zaugg

24.04.2009, 16:58 Uhr
Melden

Ich meine durchaus nicht die traktorähnlichen SUVs, Herr Dan Wunderli, sondern Leute, die sich z.B. auf der Autobahn völlig rücksichtslos aufführen und einem fast durchs Auto fahren, wenn man nicht innerhalb von Sekunden "verschwindet". Mir fällt aber auf, dass der Anteil von Luxuscarrossen bei diesem unangenehmen Verhalten sehr hoch ist. Das soll nicht heissen, dass es nicht auch andere gäbe. Antworten


e. meier

24.04.2009, 16:46 Uhr
Melden

Für mich klar ein Fall für den Europäischen Menschenrechtsrat (für einmal könnte er was sinnvolles entscheiden). In unserem Land haben leider mittlerweilen diejenigen, die nichts verdienen, nichts besitzen und sich um Gesetze foutieren freie Fahrt. Sie werden für nichts zur Verantwortung gezogen, kurz: sie sind vogelfrei.... Antworten


andi müller

24.04.2009, 15:43 Uhr
Melden

das ist nicht in ordnung! reich ist man oft auch, weil man besser mit dem geld umging im leben! wieso soll man dann härter bestraft werden für das gleiche vergehen? das ist in-justiz! Antworten


Matthias von Rode

24.04.2009, 14:55 Uhr
Melden

@Dan Wunderli: Was für ein Problem sollen jetzt SUVs schon wieder verursachen? Etwa Klimazeugs? Ich fahre überzeugt ein grosses SAV aus Gründen des Prestiges, der Sicherheit und der Bequemlichkeit-nichts anderes. Diese Autos sind extrem zuverlässig, sicher, geräumig, praktisch und schnell. Nachteile wie winzige Parkplätze, neidische Kleinautofahrer, Preis nimmt man da gerne in Kauf. Antworten


Viktor Knab

24.04.2009, 14:42 Uhr
Melden

Interessante Darstellung, nur scheint dies nicht überall so zu sein! Der Kanton Bern handhabt dies scheinbar differenzierter und umgekehrt. Beispiel: Unser lieber FIFA Präsident bekommt eine läppige Busse bei Unfall und eine AZBI das 10 fache und Führerscheinentzug für 3 Jahre für ein ähnliches Vergehen, ohne Unfall. Wenn Presseberichte richtig sind!? Antworten


Ben Müller

24.04.2009, 13:59 Uhr
Melden

Das ist ein idiotisches Urteil, die Kriterien ob jemand im Strafregister landet oder nicht sollten für alle identisch sein. Unterschiedliche Bussen sind ok, von mir aus kann dort noch kräftig an der Schraube gedreht werden. Aber ein Strafregistereintrag MUSS aufgrund von identischen, vergleichbaren Kriterien die mit dem Vorfall als solches zu tun haben erfolgen! Ansonsten ists willkürlich. Antworten


Joel Wettstein

24.04.2009, 13:29 Uhr
Melden

Land der Berge Land der Seen Land der Neider Antworten


sandro gasser

24.04.2009, 13:13 Uhr
Melden

alle bürger sind vor dem gesetze gleich, nur die "reichen" sind gleicher als die anderen. das bundesgericht mit ihren ideologisch gefärbten richtern gehört zusammen mit dem fähnlein der sieben schwachen bundesräten ausgemistet. es hat jede glaubwürdigkeit verloren und ist zu stark mit dem ewigen bundesrat leuenberger verbandelt. Antworten


Murat B

24.04.2009, 13:00 Uhr
Melden

Auf den ersten Blick erscheint es mir auch unfair. Jedoch: Was sind 7500.- CHF für einen Reichen? Nichts. Also wieso sollte er sich dann nach so einer Busse bestraft "fühlen" und sich korrekt verhalten? Und ein echter Nachteil ist es für diejenigen, die solch hohe Bussen kriegen, auch nicht. Dritte können diese nicht einsehen. Antworten


Jan van Does

24.04.2009, 12:57 Uhr
Melden

Eine Strafe sollte jedem weh tun, desshalb ist der Entscheid richtig. 4000 Franken Busse tut dem normal Bürger weh. Dem reichen Bürger eben nicht. Einen Eintrag möglicherweise schon eher. Das hat mit neid nichts zu tun. Wirkliche Gerechtigkeit wird es sowiso nie geben. Antworten


markus weilenmann

24.04.2009, 12:32 Uhr
Melden

Dieses Urteil ist nicht in Ordnung. Es ist zwar richtig, die Bussenhöhe auf das Einkommen abzustimmen, um so einen entsprechenden Effekt zu erzielen, dieser Mechanismus muss aber selbstverständlich in der Bussenregistrierung eine Entsprechung haben. Dieses Urteil ist äusserst fadenscheinig und formal. Es schadet letztlich dem Bundesgericht als nationaler Wächter von Glaubwürdigkeit und Recht. Antworten


Kurt Gsell

24.04.2009, 12:28 Uhr
Melden

Für den Eintrag sollte das Verschulden massgeblich sein, nicht die Finanzkraft des Täters. Ein Normalverdiener hätte bei gleichem Delikt eine Busse von weit unter 5000 Franken erhalten und würde damit nicht eingetragen. Antworten


Dan Wunderli

24.04.2009, 12:26 Uhr
Melden

Das Problem sind ja wohl eher die traktorähnlichen Range Rover und anderen SUV's (z.B. auch von Billigmarken wie Daewoo)... Ob die nur von gutverdienenden gefahren werden, mag ich mal sehr stark bezweifeln, Herr Zaugg. Also ich sehe die Logik nicht: Reicher sein heisst mehr steuern bezahlen (prozentual), schneller im Strafregister landen... Sowas nennt sich dann wohl Gerechtigkeit...? Antworten


Ronnie König

24.04.2009, 12:24 Uhr
Melden

Da reich sein nicht nur Freiheiten mit sich bringt, ist es billig und recht, dass diese Situation so ist! Reiche wollen oft als Vorbilder wahrgenommen werden. Dafür aber ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen wollen sie aber offenbar nicht. So stimmts für mich. Ein schwacher Trost nur. Antworten


Peter Zürcher

24.04.2009, 12:23 Uhr
Melden

Ich gehöre zu denen, die für weit unter 5000 CHF eine Sicherheitslinie überfahren "dürften". Trotzdem empfinde ich das Urteil des Bundesgerichtes als falsch und populistisch. Ueberhaupt häufen sich in letzter Zeit die Fehlurteile solcher Art. Meiner Meinung nach aufgrund Druck von der Strasse. Die Gewaltentrennung bleibt je länger je mehr auf der Stecke. Antworten


Walter Zaugg

24.04.2009, 12:09 Uhr
Melden

Endlich hat das Bundesgericht mal etwas Gutes getan. Vielleicht schreckt das gewisse Leute ein bisschen ab, die sich einbilden, die Strassen würden ihnen und ihren Mercedes- und Rolls-Royce-Panzern allein gehören. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Frühlingsdeko
homegate Lassen Sie jetzt schon den Frühling ins Haus. Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

Umfrage

Gesetzt den Fall, Geld spielt für Sie eine untergeordnete Rolle. Würden Sie in Andermatt eine Ferienwohnung kaufen?