Reiche viel schneller im Strafregister
Aktualisiert am 24.04.2009 24 Kommentare
Die Aargauer Justiz hatte einen reichen Autolenker wegen Überholens über die Sicherheitslinie beziehungsweise Rechtsüberholens mit einer Busse von 7500 Franken oder ersatzweise zu drei Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Das kantonale Obergericht ordnete daraufhin an, dass die Busse nicht eingetragen wird, obschon Bussen ab 5000 Franken im Strafregister des Bundes einzutragen sind. Das Gericht befand, das Verschulden des Autofahrers sei nicht derart gross, dass ein Eintrag erfolgen müsse. Ein Normalverdiener hätte bei gleichem Delikt eine Busse von weit unter 5000 Franken erhalten.
Dagegen rief die Aargauer Staatsanwaltschaft das Bundesgericht an. Dessen Strafrechtliche Abteilung hat die Beschwerde nun gutgeheissen und die Aargauer Justiz verpflichtet, die Busse einzutragen. Zwar räumt das Bundesgericht ein, dass reiche Täter - trotz gleichem Verschulden - schlechter gestellt sind als arme Delinquenten, wenn einzig auf die Bussenhöhe abgestellt wird.
Da aber im Strafregister nicht nur die Busse, sondern auch die Ersatzstrafe eingetragen wird, kann ein Richter in einem späteren Verfahren das Verschulden abschätzen. Und Strafregisterauszüge zuhanden von Drittpersonen sind unproblematisch, weil Urteile wegen Übertretungen darin gar nicht aufgeführt werden.
Urteil: 6B_1040/2008 vom 31. März 2009 (se/ap)
Erstellt: 24.04.2009, 12:02 Uhr
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24 Kommentare
Ob der Entscheid in Strassburg halten würde ist fraglich. Dass in der Schweiz jeder blöd ist der viel arbeitet und Geld verdient ist längstens bekannt. Wenn ich noch einmal jung wäre, würde ich mich von der Arbeitslosenkasse, Sozialamt oder IV unterhalten lassen. Es gibt immer Wege dazu. Dabei hätte ich genügend Zeit meinen Hobbys zu frönen. SVP wählen, aber auch über die Reichen fluchen. Antworten
Als Tell Gesslers Hut grüssen musste, gabs auch Zoff. Weshalb sollen also die grossen, für die kleinen brandgefährlichen Autolenker immer "kuschen"?Nur weil sie potenter im (PS-Wahn) sind?Oder vor "Geldpotenz"nur so strotzen-klotzen?Strafen müssen "weh" tun, wenn es eben sein muss, über das Portemonnaie!Gleiches lässt sich nur mit gleichem vergleichen. Darum müssen die Beträge adäquat sein. Punkt! Antworten
Denkt denn keiner dieses Schnapsurteil zu Ende ? So gesehen ist doch nur derjenige frei, der nichts (mehr) hat. Wer zahlt denn die Busse eines Mittellosen ? Das Sozialamt vielleicht ? Oder gibts gar keine Busse ? Wenn das richterlicherseits zur Maxime erhoben wird, sollt man dringend alle Universiäten schliessen. Antworten
Der Neid auf die Reichen schimmert auch in diesem Forum durch.Wenn jemand zB. seine Freizeit oft jahrelang zu Aus- u. Weiterbildung nutzt, auf viele Annehmlichkeiten im Leben verzichtet, soll auch besser entlöhnt werden als Müssiggänger.Dass besser Verdienende von Kommunen, Staat und Sozialwerken massiv zur Kasse gebeten werden wird natürlich verschwiegen.Das Urteil des BG ist diskriminierend. Antworten
Als im 68 noch nicht Geborener leide ich mit meiner Generation unter einer einer ausgereizten bünzlihaften Stimmungsmache der Alt-68er. Wo ist hier Toleranz, Freiheit, Gruppengelage, Innovation? Am besten werden gleich alle Wohlhabenden enteignet und weggesperrt, Zusammenkünfte im Freien mit lebenslänglich bestraft (könnte ja ein Bottellon sein!) - Generation 68, die (Früh-)rente ruft! Antworten
Dieser Entscheid ist richtig und fair! Denn.... zu viel Geld verdirbt den Charakter und das sehe ich jeden Tag. Besonders bei den SUV-Fahrern, die halbschlafend und gleichzeitig telefonierend alle Verkehrsregeln missachten. Und dazu braucht es eben einkommensabhängige Bussen, damit es JEDEM weh tut! Antworten
Ich meine durchaus nicht die traktorähnlichen SUVs, Herr Dan Wunderli, sondern Leute, die sich z.B. auf der Autobahn völlig rücksichtslos aufführen und einem fast durchs Auto fahren, wenn man nicht innerhalb von Sekunden "verschwindet". Mir fällt aber auf, dass der Anteil von Luxuscarrossen bei diesem unangenehmen Verhalten sehr hoch ist. Das soll nicht heissen, dass es nicht auch andere gäbe. Antworten
Für mich klar ein Fall für den Europäischen Menschenrechtsrat (für einmal könnte er was sinnvolles entscheiden). In unserem Land haben leider mittlerweilen diejenigen, die nichts verdienen, nichts besitzen und sich um Gesetze foutieren freie Fahrt. Sie werden für nichts zur Verantwortung gezogen, kurz: sie sind vogelfrei.... Antworten
@Dan Wunderli: Was für ein Problem sollen jetzt SUVs schon wieder verursachen? Etwa Klimazeugs? Ich fahre überzeugt ein grosses SAV aus Gründen des Prestiges, der Sicherheit und der Bequemlichkeit-nichts anderes. Diese Autos sind extrem zuverlässig, sicher, geräumig, praktisch und schnell. Nachteile wie winzige Parkplätze, neidische Kleinautofahrer, Preis nimmt man da gerne in Kauf. Antworten
Interessante Darstellung, nur scheint dies nicht überall so zu sein! Der Kanton Bern handhabt dies scheinbar differenzierter und umgekehrt. Beispiel: Unser lieber FIFA Präsident bekommt eine läppige Busse bei Unfall und eine AZBI das 10 fache und Führerscheinentzug für 3 Jahre für ein ähnliches Vergehen, ohne Unfall. Wenn Presseberichte richtig sind!? Antworten
Das ist ein idiotisches Urteil, die Kriterien ob jemand im Strafregister landet oder nicht sollten für alle identisch sein. Unterschiedliche Bussen sind ok, von mir aus kann dort noch kräftig an der Schraube gedreht werden. Aber ein Strafregistereintrag MUSS aufgrund von identischen, vergleichbaren Kriterien die mit dem Vorfall als solches zu tun haben erfolgen! Ansonsten ists willkürlich. Antworten
alle bürger sind vor dem gesetze gleich, nur die "reichen" sind gleicher als die anderen. das bundesgericht mit ihren ideologisch gefärbten richtern gehört zusammen mit dem fähnlein der sieben schwachen bundesräten ausgemistet. es hat jede glaubwürdigkeit verloren und ist zu stark mit dem ewigen bundesrat leuenberger verbandelt. Antworten
Auf den ersten Blick erscheint es mir auch unfair. Jedoch: Was sind 7500.- CHF für einen Reichen? Nichts. Also wieso sollte er sich dann nach so einer Busse bestraft "fühlen" und sich korrekt verhalten? Und ein echter Nachteil ist es für diejenigen, die solch hohe Bussen kriegen, auch nicht. Dritte können diese nicht einsehen. Antworten
Eine Strafe sollte jedem weh tun, desshalb ist der Entscheid richtig. 4000 Franken Busse tut dem normal Bürger weh. Dem reichen Bürger eben nicht. Einen Eintrag möglicherweise schon eher. Das hat mit neid nichts zu tun. Wirkliche Gerechtigkeit wird es sowiso nie geben. Antworten
Dieses Urteil ist nicht in Ordnung. Es ist zwar richtig, die Bussenhöhe auf das Einkommen abzustimmen, um so einen entsprechenden Effekt zu erzielen, dieser Mechanismus muss aber selbstverständlich in der Bussenregistrierung eine Entsprechung haben. Dieses Urteil ist äusserst fadenscheinig und formal. Es schadet letztlich dem Bundesgericht als nationaler Wächter von Glaubwürdigkeit und Recht. Antworten
Das Problem sind ja wohl eher die traktorähnlichen Range Rover und anderen SUV's (z.B. auch von Billigmarken wie Daewoo)... Ob die nur von gutverdienenden gefahren werden, mag ich mal sehr stark bezweifeln, Herr Zaugg. Also ich sehe die Logik nicht: Reicher sein heisst mehr steuern bezahlen (prozentual), schneller im Strafregister landen... Sowas nennt sich dann wohl Gerechtigkeit...? Antworten
Da reich sein nicht nur Freiheiten mit sich bringt, ist es billig und recht, dass diese Situation so ist! Reiche wollen oft als Vorbilder wahrgenommen werden. Dafür aber ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen wollen sie aber offenbar nicht. So stimmts für mich. Ein schwacher Trost nur. Antworten
Ich gehöre zu denen, die für weit unter 5000 CHF eine Sicherheitslinie überfahren "dürften". Trotzdem empfinde ich das Urteil des Bundesgerichtes als falsch und populistisch. Ueberhaupt häufen sich in letzter Zeit die Fehlurteile solcher Art. Meiner Meinung nach aufgrund Druck von der Strasse. Die Gewaltentrennung bleibt je länger je mehr auf der Stecke. Antworten
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max moritz
das überfahren einer Sicherheitslinie ist keine Übertretung sondern ein Vergehen und wird mit Sicherheit im Strafregister eingetragen. Die Dauer des Eintrags beträgt 10 Jahre, viel zu lange aus meiner Sicht. Antworten