Revolution bei der Wahl der Bundesanwälte
Von Verena Vonarburg, Bern. Aktualisiert am 10.06.2009 4 Kommentare
Was heute gilt, funktioniert nicht. Das bezieht sich weniger auf die Wahl als auf die Art, wie die Bundesanwaltschaft, diese mächtige Behörde, beaufsichtigt wird. Die Aufsicht teilen sich derzeit nämlich das Justizdepartement und das Bundesstrafgericht in Bellinzona, was öfter zu Problemen geführt hat.
Deshalb wollte der Bundesrat wie früher wieder die ungeteilte Aufsicht bei sich haben. Doch dem widersetzt sich das Parlament. Der Ständerat hat gestern beschlossen, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einer neu zu bildenden Behörde zu übertragen. Die Neuerungen sind in unserem politischen System schon fast als revolutionär zu betrachten. Überraschend, dass sie im Ständerat praktisch keine Debatte ausgelöst haben. Das dürfte im Nationalrat anders werden.
Unabhängigkeit als Ziel
Die Wahl und Wiederwahl des Bundesanwalts soll Sache der Bundesversammlung, von National- und Ständerat, werden. Auch das hat der Ständerat gegen den Willen des Bundesrats entschieden. Dieser hätte die Wahl weiterhin selber vornehmen wollen. Dem hielt FDP-Ständerat Dick Marty im Namen der vorberatenden Kommission entgegen, der Bundesanwalt müsse «eine wirkliche Unabhängigkeit von der Exekutive» geniessen.
Das Modell des Ständerats sei keine Misstrauenserklärung an den Bundesrat, auf gar keinen Fall an die aktuellen Bundesräte, betonte Marty. Und liess damit anklingen, was in der ganzen Debatte um die Bundesanwaltschaft mitschwingt: die ganze Affäre Roschacher/Blocher. Blochers Interventionen als Bundesrat haben viele Parlamentarier noch immer nicht verdaut.
Glaubwürdigkeit in Gefahr
Eine zu grosse Nähe zwischen Bundesrat und Bundesanwaltschaft schade der Glaubwürdigkeit beider Instanzen, sagte Marty weiter. Eine unabhängige Bundesanwaltschaft sei zudem nur garantiert, wenn auch die Aufsichtsbehörde unabhängig sei. Dieses neue Expertengremium würde vom Parlament gewählt. Vorgesehen sind je ein Mitglied des Bundesgerichts sowie des Bundesstrafgerichts, zwei Anwälte und drei sonstige Experten.
Überraschend hatte der Bundesrat sich relativ kurz vor der gestrigen Ständeratsdebatte bereit erklärt, von seinem Modell Abstand zu nehmen und jenes der kleinen Kammer zu akzeptieren. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte das gestern in erster Linie mit Zeitnot. Der Bund will die revidierte Strafprozessordnung möglichst rasch in Kraft setzen, das heisst auf den 1. Januar 2011. Und das geht nur zeitgleich mit der gestern verhandelten Vorlage unter dem sperrigen Titel Strafbehördenorganisationsgesetz.
Zu grosse Unabhängigkeit
Die bundesrätlichen Bedenken gegenüber seiner Entmachtung, was den Bundesanwalt betrifft, bleiben bestehen. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf machte das deutlich. Mit der neuen Regelung werde «der Bundesanwaltschaft eine grosse, nach Auffassung des Bundesrates eine zu grosse Unabhängigkeit eingeräumt», sagte sie vor dem Ständerat. Wähle das Parlament den Bundesanwalt, bestehe «eine gewisse Gefahr der Verpolitisierung». Die Wahl könnte wie bei den Bundesratswahlen nicht die Fähigsten ins Amt hieven, sondern jene, die das richtige Parteibuch mit sich tragen.
Eine gewisse Gefahr sehe der Bundesrat auch, dass letztlich «überhaupt keine wirksame Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ausgeübt wird». Sekundiert wurde Widmer-Schlumpf in den Bedenken bloss von einem Ständerat: ihrem Parteikollegen, dem Berner BDP-Mann Werner Luginbühl.
Am Ende wurde das Gesetz, das unter anderem auch die Abschaffung der Untersuchungsrichter zum Inhalt hat, ohne Gegenstimmen verabschiedet und damit an den Nationalrat geschickt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.06.2009, 06:24 Uhr





