Schweiz
Richter verurteilen Hooligans im Schnellverfahren
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Gross ist die Zustimmung, ja Freude, dass jetzt auch die Berner Justiz bei Ausschreitungen an Fussball- und Eishockeyspielen hart durchgreift und Gewalttätige zur Rechenschaft zieht. «Ich finde es gut, wenn die Justiz aktiv wird und Fehlbare bestraft», betont Marc Lüthi, CEO der SCB Eishockey AG. Dies sei auch darum positiv, weil bisher nach Ausschreitungen immer zuerst die Sportklubs in die Pflicht genommen worden seien.
Zustimmung zum Einsatz von Untersuchungsrichtern bei Hochrisikospielen in Sportstadien signalisiert auch Albert Staudenmann, Mediensprecher von YB und Stade de Suisse: «Diese Massnahme zielt in die richtige Richtung, um die Gewaltbereitschaft in den Stadien einzudämmen.» Zum Glück seien die Super-League-Spiele im Stade de Suisse bisher stets geordnet und ohne Gewaltdelikte verlaufen.
Komme dazu, «dass wir mit der Stadt Bern zahlreiche Massnahmen vereinbart haben, an die wir uns selbstverständlich halten», ergänzt Staudenmann. Nicht erreichbar für eine Stellungnahme war gestern der Verein Fanarbeit Bern. Dessen Zweck ist es, eine nachhaltige professionelle Fanarbeit und konstruktive Fankultur in und um Sportveranstaltungen, in erster Linie im Fussball, zu fördern und zu unterstützen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Dass die Berner Kantonspolizei künftig bei Hochrisikospielen in Fussball- und Eishockeystadien, bei denen mit Ausschreitungen zu rechnen ist, Untersuchungsrichter beiziehen kann, ist für Thomas Hansjakob, erster Staatsanwalt des Kantons St.Gallen, «schön und gut». Denn: «Wir haben ein Interesse, dass diese Praxis in allen Kantonen gleich gehandhabt wird.»
In der Schweiz waren die St.Galler die ersten, die bei Fussballspielen in der AFG-Arena gerichtliche Schnellverfahren durchführten. Am Ort des Geschehens kommen Untersuchungsrichter zum Einsatz, damit sich diese selbst ein Bild von den Gewalttaten machen können.
In St.Gallen wurden Tatverdächtige von der Polizei angehalten und – samt Beweisen – dem Untersuchungsrichter zugewiesen. Dieser führte die Einvernahmen binnen 48 Stunden durch, gewährte den Betroffenen rechtliches Gehör und stellte Verurteilten bei der Entlassung bereits den Strafbescheid samt Rechnung aus.
Zehn Verurteilungen
Swiss Olympic ist überzeugt, dass das Vorgehen der St. Galler Justiz und Polizei «bereits Früchte getragen hat». Laut Staatsanwalt Thomas Hansjakob kam es in St. Gallen bisher zu elf Schnellverfahren. Dabei führte die strafrechtliche Fallbearbeitung zu zehn Verurteilungen. Dies wegen Landfriedensbruch und oder Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Ja zu einem Rayonverbot
Von besonderem Interesse ist für Swiss Olympic, «dass den Verurteilten neben der Strafe zusätzlich per Weisung ein mehrjähriges Verbot zum Besuch von Fussball- und teilweise auch Hockeyspielen der oberen Ligen sowie von internationalen Spielen auferlegt wurde».
Dass die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren planen, Hooligans nach einem schweren Gewaltdelikt gleich mit einem schweizweit geltenden Rayonverbot bei Sportstadien zu belegen (siehe gestrige Ausgabe), begrüsst YB- und Stade-de-Suisse-Mediensprecher Albert Staudenmann: «Der Gewalttourismus stellt ein Problem dar, dem man nur mit schweizweiten Rayonverboten Rechnung trägt.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.02.2010, 08:13 Uhr
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