Schweiz

Richter verweigerte «Blick»-Reporter Zugang zur Gerichtsverhandlung

Das Bezirksgericht Zürich verlangte Zusicherung, dass keine Bilder von Prozessparteien veröffentlicht würden. Diese wollte der Reporter nicht geben.

«Blick»-Reporter Viktor Dammann, seit über 25 Jahren in den Gerichtssälen zu Hause.

Philippe Rossier («Blick»)

Stichworte

Was Gerichtsberichterstatter dürfen – und was nicht

Kein anderer Kanton, nicht einmal das Bundesgericht, stellt höhere Anforderung an die Zulassung von Medienschaffenden als Gerichtsberichterstatter als der Kanton Zürich. Um in den Besitz von verschiedenen Privilegien zu kommen, muss die betreffende Person nicht nur «zutrauenswürdig erscheinen». Sie muss dem Gesuch um Akkreditierung auch ein Handlungsfähigkeitszeugnis sowie einen Auszug aus dem Zentralstrafregister beilegen.

Zu den besagten Privilegien gehören unter anderem der Erhalt von Gerichtsterminen, Anklageschriften und Urteilen, auf Antrag auch der Einblick in weitere Gerichtsakten. Zudem wird gerade bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität die Öffentlichkeit von einer Verhandlung immer wieder ausgeschlossen, während die akkreditierten Gerichtsberichterstatter zugelassen werden.

Gemäss der zuletzt im August 2003 revidierten Akteneinsichtsverordnung der obersten Gerichte wird von den Medienschaffenden verlangt, dass die Berichterstattung «in sachlicher, angemessener Weise» erfolgt und «auf die schutzwürdigen Interessen der Prozessparteien gebührend Rücksicht» genommen wird. Insbesondere sei «jede Art von Vorverurteilung, unnötiger Blossstellung oder suggestiver Berichterstattung zu vermeiden».

Bei schwerer oder wiederholter schuldhafter Pflichtverletzung können die Gerichtsberichterstatter von der Verwaltungskommission des Obergerichts verwarnt, für drei Monate suspendiert oder sogar mit dem Entzug der Zulassung bestraft werden.

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Der Fall am Donnerstagmorgen verhiess unspektakuläre Routine für erfahrene Gerichtsberichterstatter: Ein bald 21-jähriger Mann soll unter anderem seine 31-jährige Lebenspartnerin wiederholt gewürgt und dadurch «bewusst und gewollt eine in rücksichtsloser Weise hervorgerufene, unmittelbare, sittlich zu missbilligende und ohne jeden vernünftigen Grund bewirkte und durch nichts zu rechtfertigende Gefahr für Leib und Leben» bewirkt haben.

«Würde des Gerichts wahren»

Doch der Fall nahm eine unerwartete Wende, noch bevor er begonnen hatte. Roger Weber, der Vorsitzende der 7. Abteilung des Bezirksgerichts, fragte «Blick»-Reporter Viktor Dammann, einen von drei anwesenden Gerichtsberichterstattern, ob er garantieren könne, dass von den beteiligten Prozessparteien keine Fotos veröffentlicht würden. «Ich kann für gar nichts garantieren», antwortete Dammann. Dieser Entscheid liege in der Kompetenz des Chefredaktors. Daraufhin schloss Weber Dammann von der Verhandlung aus. «Ich habe den Saal dann freiwillig verlassen, um es nicht zu einem Eclat kommen zu lassen und um die Würde des Gerichts zu wahren», sagte der Reporter anschliessend.

Dammann verlangte von Weber eine förmliche, das heisst anfechtbare Verfügung. Und Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold intervenierte schriftlich beim Obergericht, dem Aufsichtsorgan über die Bezirksgerichte: «Es steht meines Erachtens nicht im Belieben eines Abteilungspräsidenten, solche Zusicherungen zu verlangen und an deren Nichtabgabe eine nicht in der Akteneinsichtsverordnung vorgesehene Sanktion zu knüpfen. Ich ersuche sie, Herrn Bezirksrichter Dr. Weber an die in der auch für ihn geltenden Verordnung vorgesehenen Abläufe zu erinnern.»

Obergericht will keine Stellung nehmen

Das Obergericht nahm den Brief zur Kenntnis, wollte dazu aber keine Stellung nehmen. Im Rahmen seiner Aufsicht werde das Obergericht zunächst von Richter Weber eine Stellungnahme verlangen, sagte Anton Schärer, der stellvertretende Generalsekretär.

Der Ausschluss eines Gerichtsberichterstatters unter diesen Vorzeichen ist ohne Beispiel. Richter Weber berief sich gegenüber dem «Tages-Anzeiger» unter anderem auf das Gerichtsverfassungsgesetz, das Bild- und Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen verbietet. Seiner Meinung nach sei es nicht zulässig, das Verbot zu umgehen, indem man einfach draussen vor dem Gerichtsgebäude die Prozessparteien fotografiere. Dies gelte umso mehr, als beim Prozess gegen den knapp 21-Jährigen das Publikum von der Verhandlung ausgeschlossen wurde.

Rache des Richters?

Weber bestritt, dass er sich mit dem Ausschluss an Dammann rächen wollte. Der Journalist hatte Anfang September ein Foto des Richters veröffentlicht. Weber («Bravo, Herr Richter!») war im zugehörigen Artikel zwar gelobt worden, er hatte einer Veröffentlichung seines Bildes aber nicht zugestimmt: Nachdem Weber kein Foto herausgerückt hatte, beschaffte sich der «Blick» das Bild über andere Kanäle.

Mit dem Hinweis auf das gesetzliche Bildverbot stellt sich Weber, bewusst oder unbewusst, gegen die seit gut einem halben Jahr zu beobachtende Strategie des «Blicks», Gerichtsberichte in der Regel mit einem Bild des Angeklagten, teilweise auch des Opfers, zu veröffentlichen. Für Unmut sorgte das Blatt zudem Ende September, als es – entgegen einer Anweisung des Obergerichts – den Wohnort eines minderjährigen Vergewaltigers veröffentlichte. Der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer beschwerte sich in einem mehrseitigen Brief. Eine anschliessende Aussprache beim Kaffee konnte die gegensätzlichen Ansichten von Zeitung und Richter nicht überbrücken.

«Ein Entscheid für die Medien»

Dass die Gerichte, die auch gegenüber einem Angeklagten eine Fürsorgepflicht haben, diese Entwicklung mit Sorge beobachten, wird offiziell nicht zugegeben. Weber nannte den Ausschluss Dammanns aber auch «einen Entscheid für und nicht gegen die Medien»: Wer sich an die Richtlinien halte, sei auf dem Pressemarkt benachteiligt, weil er nicht die gleichen «reisserisch aufgemachten Berichte» veröffentlichen könne.

«Es ist nicht unsere Absicht, die Gerichte sauer zu machen», sagte Ringier-Sprecher Stefan Hackh. Aber es liege «in der Natur der Sache, dass ein konsequenter Boulevardkurs Reibungen verursacht. Dazu bekennen wir uns.» Dieser Kurs habe «nicht zu einem signifikanten Anstieg an Reklamationen geführt», aber zu einer Zunahme des Kiosk- und Aboverkaufs.

Die Verfügung, die Weber jetzt verfassen muss, wird Ringier laut Hackh anfechten. Der Ausgang des Streits ist nicht nur inhaltlich von Bedeutung. Er ist zunächst vor allem auch formell ein Problem: Das Obergericht ist zwar die Aufsichtsbehörde des Bezirksgerichts. Der Ausschluss Dammanns ist nach Meinung von Obergerichtssprecher Schärer aber ein «prozessleitender Entscheid». In solche Entscheide darf die Aufsichtsbehörde nicht eingreifen. Bevor es zur Sache geht, ist also zuerst zu klären: Wer ist eigentlich zuständig?

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.01.2010, 04:00 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

35 Kommentare

Jean Croillet

15.01.2010, 17:14 Uhr
Melden

Ich finde Richter Webers Verhalten absolut richtig. Blicks scheinheilig schmierige Informationspolitik wirkt auf mich abstossend. Antworten


Tobias Bläsi

15.01.2010, 17:03 Uhr
Melden

Die Blick-Leute stehen doch nicht über dem Gesetz. Jeden Tag treiben sie eine neue Sau durchs Dorf und verbreiten viel Leid. Mit verbotenen Lotteriespielen ziehen sie den einfachen Leuten ihr Geld aus der Tasche. Sogar für Anrufversuche kassiert Ringier. Wer bei diesem schamlosen Blatt mittut, macht sich mitverantwortlich. Mit Blick begann in den Fünzigerjahren der Niedergang der schweizer Kultur. Antworten


Gisela Blum

15.01.2010, 16:50 Uhr
Melden

Zudem sieht die Impressumspflicht vor, dass derjenige, der als Redaktor handelt, und nicht eine vorgeschobene Person, im Impressum aufgeführt ist. Dammann scheint keine Redaktionsbefugnis zu haben. Damit hat er richtig gehandelt. Er ging. Journalisten werden eben häufig am Gängelband von Verlegern geführt. Dammann hatte Rückgrat und vermied die Konfrontation. Das spricht für seinen Charakter! Antworten


Gisela Blum

15.01.2010, 16:46 Uhr
Melden

Die Akteneinsicht durch Journalisten ist nur zur Verifizierung der Verhandlungsgegenstände und zum besseren Verständnis des Sachverhalts vorgesehen. Dies ist eine weiter gehende Kontrolle als das Beiwohnen an der Gerichtsverhandlung. Die Verhandlung ist nur öffentlich. Wer die Akteneinsicht nutzt, um publizistisches Kapital zu Zwecken der Persönlichkeitsverletzung zu schlagen, gehört raus. Antworten


ralph kocher

15.01.2010, 16:04 Uhr
Melden

Das ganze Imperium der Gegenkultur scheint SVP-gesponsert zu sein! Antworten


rene klingler

15.01.2010, 14:19 Uhr
Melden

Habe es am eigenen Leib erfahren müssen, wie sich die Blick-Journis auf Teufel komm raus über alles hinwegsetzen nur um an eine Story zu kommen. Die negative Schlagzeile über meine Person (vor sehr vielen Jahren) kostete den Blick gegen 100'000.-- Franken, die haben bezahlt ohne mit der Wimper zu zucken, Hauptsache die Story hat gesessen. Im Übrigen finde ich Roger Weber hat das patent gemacht! Antworten


Ernst Boller

15.01.2010, 14:08 Uhr
Melden

Die Gier der Sensationspresse nach Bildern nimmt groteske Formen an. Man erinnere sich an die Belagerung von Polanskis Chalet. Ich unterstütze den Entscheid des Richters. Antworten


Peter Basig

15.01.2010, 13:54 Uhr
Melden

Welche Zeitung hat den Mut u. stellt Blickjournalisten mit Bild (auch von ihren Famililen) und Ihren pervestesten Schlagzeilen/Artikeln die sie für Blick produzierten + Lebenslauf mal an den "Pranger". Einfach so ganz im Stil wie sie das mit andern tun. Bin dann gespannt, ob sie auch in diesem Fall so darauf bestehen würden, dass ihre eigenen Portraits unbedingt erscheinen müssen Antworten


Jürg Schmid

15.01.2010, 13:53 Uhr
Melden

Erfreulich! Ein Richter der nicht Kuscheljustiz betreibt sondern den Mut hat gegen eine niveaulose Postille Rückgrat zu zeigen. Antworten


Martin Reifler

15.01.2010, 13:44 Uhr
Melden

Ich möchte lieber mal ein Bild von Herrn Dammann haben, aber eines davon, was dieser Mann im Hintergrund treibt und antreibt, dass er Sex- Missbrauch-Hetz-Doppelmoralgeschichten in detailliert und ziemlich perverser Art und Weise auskostet und präsentiert. Antworten


Karl Tanner

15.01.2010, 12:55 Uhr
Melden

@Landwehr: Sie irren sich. Nicht jeder Prozess ist öffentlich. Zudem sind Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtssaal grundsätzlich verboten. Es geht um die Rechtsfrage, ob das auch für den Raum vor dem Gericht gilt. Antworten


Kurt Aegeri

15.01.2010, 12:52 Uhr
Melden

Wenn Blick seine Existenzberechtigung von solcherlei Lapalien abhängig macht, stehts wohl nicht zum besten mit diesem Blatt. Im übrigen ist nicht einzusehen, dass ein Bericht aus dem Gericht mit Fotos von Tätern und Opfern "gewürzt" werden soll. Das ist billige Scharfmacherei und bringt sachlich rein gar nichts. Antworten


Daniel Landwehr

15.01.2010, 12:29 Uhr
Melden

Eine billige Retourkutsche des Richters gegen den Blick, wegen dem Foto das der Blick von ihm veröffentlichte. Der Richter handelt aber illegal, nicht der Blick, den ich übrigens auch nicht mag. Verhandlungen sind öffentlich, die Presse aus zu schliessen verletzt das Üffentlichkeitsprinzip und die Pressefreiheit. Zum Glück klagt Blick gegen das Gericht, die können es sich wenigstens leisten. Antworten


mirjam thoma

15.01.2010, 12:06 Uhr
Melden

Supertoll diese Entscheidung, dieser Richter verdient allergrösste Hochachtung! Diese Boulevardblätter stürzen sich ja auf alles was sich bewegt, ob mit oder ohne legale Mittel. Antworten


Martin Joos

15.01.2010, 11:45 Uhr
Melden

Bravoi Herr Weber! Es gibt sie also doch noch, die Richter, bei denen nicht jedes Gefühl für Korrektheit, und Verhältnismässigkeit abgestorben ist! Ich kenne aus eigener Erfahrung andere Staatsanwälte und Richter, die sich benehmen wie der Pfau vor dem begehrten Weibchen, wenn sie damit rechnen können, dass ihre von Eigendünkel triefenden Ergüsse bebildert und reisserisch verbreitet werden. Antworten


Karl Loosli

15.01.2010, 10:49 Uhr
Melden

Richter Roger Weber hat richtig und korrekt gehandelt! Ein Boulevardblatt wie der Blick macht leider keine den Umständen entsprechenden Reportagen, sondern provoziert, diffamiert, klagt selber an und hält sich selber an kein Gesetz. Es wurde mal Zeit dass diesem unverschämten Blick-Treiben eine Ende gesetzt wurde. Beiwohnen durfte der Reporter ja, wieso braucht der Blick dauernd Bilder? Antworten


Ursula Herzig

15.01.2010, 10:40 Uhr
Melden

Ein grosses Kompliment an Richter Roland Weber! Der BLICK agiert sehr häufig an der Grenze der Legalität. Mit seiner Berichterstattung und oft ungefragten Fotos können Existenzen zerstört. werden Ich befürchte nur, dass RA Weber Ringier unterliegt. Die Mächtigen dort haben unendlich viel Macht, andere lahmzulegen, blosszustellen oder als inkompetent zu bezeichnen. Hoffentlich obsiegt "Weber"! Antworten


Max Affolter

15.01.2010, 10:37 Uhr
Melden

Weshalb wurde dieser banale Prozess unter Ausschluss der Oeffentlichkeit angesetzt? Das ist doch die hier interessierende Frage. Gibt es dafür gute Gründe, so verstehen wir auch den Wunsch des Gerichtes, diesen Beteiligtenschutz nicht zu hintertreiben. Sind die Gründe dafür jedoch diskutabel, so muss man eben in aller Form gegen diese 'Geheimprozesse' protestieren! Antworten


Robert Angst

15.01.2010, 10:25 Uhr
Melden

Im Prinzip muss alles öffentlich sein! Nur so ist Kontrolle gewährleistet. Auch die Verschanzerei ("Keinen Kommentar") muss endlich aufhören. Beamte sind dem Bürger immer Rechenschaft schuldig! Antworten


Peter Waldner

15.01.2010, 10:16 Uhr
Melden

Ein "konsequenter Boulevardkurs" verursacht die Reibungen, sagt der Ringier-Sprecher selber. Ich finde es nur gut, wenn mal versucht wird, die Grenzen der Pressefreiheit auszuloten. Was sich die Boulevardpresse - gerade Ringier - herausnimmt, nur um gegen Geld Sensationsgier und Voyeurismus auf Kosten Dritter zu befriedigen, überspannt sie nur allzu oft. Der "Blick" stresst die Pressefreiheit! Antworten


sepp zuercher

15.01.2010, 10:10 Uhr
Melden

Peinlich, Herr Viktor Dammann. Schämen sie sich. Falls sies vergessen haben: Den Pranger gabs im Mittelalter und heute gibts ihn allenfalls noch in einigen rückständigen US-Staaten. Antworten


Ronald Lack

15.01.2010, 10:02 Uhr
Melden

Un wieder hat ein Kuschelrichter zugeschlagen: Solche Richter gehören weg, Schade ums Steuergeld. Antworten


Raffael Grassi

15.01.2010, 10:02 Uhr
Melden

Es gilt doch immer noch die Grundregel: Man ist solange unschuldig, bis einem die Schuld bewiesen wird. Als Laie ist für mich klar, dass Bilder erst nach einem Urteil zulässig sind. Bis dahin darf über die Verhandlung berichtet werden, jedoch nur anonymisiert - also ohne Bilder. Was mich nachdenklich stimmt - diese Abläufe scheinen nicht klar geregelt zu sind. Eine Folge des Föderalismus? Antworten


Werner Fuchs

15.01.2010, 10:00 Uhr
Melden

Bravo. Sich gegen Boulevardmedien zu wenden, um Richtlinien zu verteidigen, braucht Mut. Und den beweist dieser Richter. Zudem ist ja sogar gegen Bilder, wenn positive Artikel über seine Arbeit erscheinen. Hoffentlich sehen das übergeordnete Instanzen ebenso. Antworten


Charles Dupond

15.01.2010, 09:53 Uhr
Melden

Und warum "muss" Weber die Verfuegung verfassen? Die Konsularbuerokratie eroeffnet Apartheidentscheide gegen NichtVIPAulandnurschweizer laufend nur muendlich statt schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung und futiert sich konsequent nicht nur um die Menschen-, sondern auch um die primitvsten Verfahrensrechte der ala Nazi und Buren um ihre Ehe- und Familienfreiheiten Beraubten.... Antworten


toni müller

15.01.2010, 09:51 Uhr
Melden

ein grosses bravo an richter weber. der gesellschaftlichen verluderung durch den blick boulevard journalismus muss dringendst einhalt geboten werden. Antworten


Petra Dollenweiler

15.01.2010, 09:45 Uhr
Melden

Anstatt zukünftige potentielle Opfer zu warnen, ist für Richter Weber das Persönlichkeitsinteresse des Kriminellen das Wichtigste. Dementsprechend milde wird vermutlich auch das Urteil ausgefallen sein. Ich fordere eine öffentlich zugängliche Internetdatenbank über Verbrecher. Viele Frauen würden dadurch vorzeitig erkennen, ob die Beziehung zu einem Mann von Gewalt geprägt sein wird. Antworten


Franco Beffa

15.01.2010, 09:44 Uhr
Melden

dies ist typisch BLICK. BLICK geht in meinen Augen seit ein paar Jahren verdaechtig Richtung Niveau vom BILD zu. Dies ist kein Journalismus mehr, sonder Chauvinismus. Richter Weber hat absolut korrekt reagiert. Sollte oefters passieren... Nicht, dass ich jdeoch mit unserer Justiz zufrieden waere.. dies ist wieder ein anderes Thema.. Antworten


Beni Schärer

15.01.2010, 09:37 Uhr
Melden

Nicht der "Blick" ist das Problem, sondern die niveaulosen Leute, die solchen Schrott lesen! Antworten


Werner Holliger

15.01.2010, 08:26 Uhr
Melden

@Hanspeter Elmer: Wir leben im 21. Jahrhundert; den Pranger und das Faustrecht gibt es in der Rechtsordnung zivilisierter Länder seit einem Weilchen nicht mehr. Und wenn der Reporter auch das Opfer fotografiert und dessen Bild publiziert hätte, wäre das einfach ein in Kauf zu nehmender Kollateralschaden der Berichterstattung gewesen, getreu dem Motto "Blick war dabei"???? Antworten


Paul Koella

15.01.2010, 07:58 Uhr
Melden

Ich unterstütze das Gericht bzw. Richter Weber. Auch vor dem Gebäude sollen keine Fotos gemacht werden dürfen, wenn schon im Gericht ein Fotografierverbot gilt, sonst müssen sich die Prozessbeteiligten (auch das Opfer!!) unter Tüchern verstecken etc. - das ist unwürdig. Das Problem liegt aber ganz offenbar beim Blick, der, von Auflagenschwund geplagt, Persönlichkeitsrechte mit Füssen tritt. Antworten


Edith Habermann

15.01.2010, 07:40 Uhr
Melden

Klar, dass die Richter ihre Skandalurteile lieber unter Ausschluss der Öffentlichkeit fällen würden. Was sich unsere Kuscheljustiz derzeit leistet, grenzt an Arbeitsverweigerung. Die gesellschaftlichen Folgen tragen die dummen und gesetzestreuen Bürger. Und der Datenschützer ist dabei Komplize. Antworten


Hanspeter Elmer

15.01.2010, 07:30 Uhr
Melden

Es ist schon interessant zu sehen, welchen Schutz die Richter den Schlägern, Vergewaltigern und Mördern in unserem Land bieten. Ich befürworte ein öffentliches Register mit aktuellem Foto, Name und Adresse von Mördern/Totschläger, Vergewaltiger und vor allem Kinderschänder. Klar hat dies für die Betroffenen massive Konsequenzen, aber das hat es für die Opfer ja auch. Antworten


Stefan Bucher

15.01.2010, 06:30 Uhr
Melden

Bravo dem Richter! Boulevard Medien braucht es keine in der Schweiz. Boulevard vergiftet Klima und verschmaeht Anstand. Antworten


Adolf Kurt Leemann

15.01.2010, 05:35 Uhr
Melden

Richtig ! Jedermann in der Schweiz hat heute noch das Recht auf den persoenlichen Schutz,, nur versuchen das unsere linken Presse Informatoren vermehrt zu verwaessern. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre