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Roger Köppel besitzt «Weltwoche» angeblich allein

Aktualisiert am 19.01.2012 244 Kommentare

Die «Weltwoche» reagiert auf die Forderungen der Parteichefs, die Besitzverhältnisse offenzulegen: Das Blatt gehöre heute seinem Herausgeber.

Soll die «Weltwoche» 2006 gekauft haben: Medienunternehmer Roger Köppel.

Soll die «Weltwoche» 2006 gekauft haben: Medienunternehmer Roger Köppel.
Bild: Keystone

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In der heutigen Ausgabe der «Weltwoche» schafft Medienkolumnist Kurt Zimmermann etwas Transparenz über die Besitzverhältnisse der Zeitschrift: «Das Blatt gehört heute seinem Herausgeber.» Roger Köppel habe die «Weltwoche» 2006 von Financier Tito Tettamanti gekauft, unter der Auflage, das Blatt während fünf Jahren nicht weiterzuverkaufen.

Weiter erhielt Köppel von Tettamanti eine Absicherung für Bankkredite in der Höhe von 12 Millionen Franken. Ob Tettamanti wiederum von Christoph Blocher eine Garantie erhielt wie bei der «Basler Zeitung», bleibt offen.

Forderungen nach «Lex Weltwoche»

Die Parteichefs von SP, CVP, FDP, Grünen, BDP und Grünliberalen verlangten kürzlich gemeinsam von der «Weltwoche», dass diese ihre Besitzverhältnisse offenlegt. Hintergrund sind die ­Rolle von Christoph Blocher und der «Weltwoche» in der Affäre Hildebrand. Das Blatt habe offensichtlich «eine von der SVP beeinflusste Kampagne gefahren», die sich auch gegen die staatlichen Institutionen richte. Deshalb müsse die «Weltwoche» jetzt die Karten auf den Tisch legen. (TA)

Erstellt: 19.01.2012, 08:09 Uhr

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244 Kommentare

Ernst Rietmann

19.01.2012, 10:19 Uhr
Melden 141 Empfehlung

Man lese die Worte. "Das Blatt gehört heute seinem Herausgeber". Wem gehörte es gestern und in der Vergangenheit? Und wer gibt finanzielle Garantien für bestehende Bank- oder Privatkredite von Köppel für den Kauf? Die Verhältnisse sind wie bei der BaZ-Geschichte: intransparent und verschleiert. Bei der BaZ kamen dann noch Lügen eines Nationalrates dazu. Antworten


Hampa Meier

19.01.2012, 08:21 Uhr
Melden 116 Empfehlung

*lol* Wers glaubt wird selig. Das soll RK nun doch mal beweisen, indem er sämtliche privaten wie geschäftlichen Daten offenlegt. Antworten



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