Schweiz
Roman Polanski blitzt zum zweiten Mal ab
Hat eine hohe, aber nicht liquide Kaution angeboten: Roman Polanski.
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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte schon am 20. Oktober eine Beschwerde von Polanski gegen den Auslieferungshaftbefehl wegen hoher Fluchtgefahr abgewiesen. Sechs Tage später traf das Haftentlassungsgesuch beim BJ ein.
Die Anwälte des Ende September in Zürich verhafteten Regiestars haben nun 10 Tage Zeit, mit einer Beschwerde erneut ans Bundesstrafgericht zu gelangen.
Polanski habe eine hohe, aber nicht liquide Kaution angeboten, erklärte Galli. Bei seiner bisher einzigen Beschwerde ans Bundesstrafgericht hatte er die Beschlagnahme seines Gstaader Chalets vorgeschlagen. Das Gericht sah das nicht als gesetzeskonform an.
Zweite Schiene Auslieferungsbegehren
Seit dem 22. Oktober liegt dem BJ auch das definitive Auslieferungsbegehren der USA vor. Aus diesem geht hervor, dass Polanski wegen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen in den USA maximal zwei Jahre Gefängnis drohen. Polanski hatte 1977 Sex mit einer 13-Jährigen gehabt.
Das Opfer, die US-Bürgerin Samantha Geimer, beantragte inzwischen bei der kalifornischen Justiz die Einstellung des Verfahrens gegen den Regisseur, wie aus Justizunterlagen in Los Angeles hervorging. Geimers Anwälte begründeten den Antrag mit der gesundheitlichen Belastung, die der Medienrummel für seine Mandantin darstelle.
Der polnische-französische Starregisseur war am 26. September in Zürich gestützt auf ein amerikanisches Haftersuchen festgenommen worden. Er hätte am Zurich Film Festival einen Preis für sein Lebenswerk erhalten sollen.
Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Er hat grundsätzlich auch die Möglichkeit, seiner Auslieferung zuzustimmen. (bru/sda)
Erstellt: 30.10.2009, 17:46 Uhr
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