Schweiz

Roman Polanski möchte Hafterleichterung – Hausarrest im Gstaader Chalet?

Der Anwalt des Regisseurs ist der Meinung, man habe der Schweizer Justiz genügend Garantien gegeben, um seinen Mandanten aus der Gefängnishaft zu entlassen.

Polanski würde auch ein elektronisches Armband tragen.

Polanski würde auch ein elektronisches Armband tragen.
Bild: Keystone

Nach längerem Schweigen hat Hervé Temime, der französische Anwalt des in der Schweiz inhaftierten Filmemachers Roman Polanski, wieder ein Interview gegeben. In der Pariser Tageszeitung «Le Figaro» vom Freitag beschreibt Temime seinen Mandanten als «sehr couragiert in dieser Prüfung, obschon er sie für hart und ungerecht hält». Er poche nun darauf, dass die Schweizer Justiz einwillige, Polanskis Haft zu erleichtern: «Polanski ist bereit, dass man ihn in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest stellt», sagte Temime, «er wäre sogar bereit, ein elektronisches Armband zur Überwachung zu tragen.» Man habe den Schweizern ausserdem eine «sehr bedeutende Geldsumme» – eine Kaution also – angeboten, um damit das Versprechen zu bestärken, die Halbfreiheit nicht für eine Flucht zu nutzen. Bisher war die Schweizer Justiz jedoch der Ansicht, es bestehe ein zu grosses Fluchtrisiko.

Gegen Auslieferung

Roman Polanski, 76 Jahre alt, war am 26. September aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus den USA in Zürich verhaftet worden, als er für die Teilnahme am Zurich Film Festival in die Schweiz einreiste. Er sollte für sein Lebenswerk geehrt werden. Die amerikanische Justiz fordert die Auslieferung des erfolgreichen Cineasten im Zusammenhang mit einem Fall der sexuellen Misshandlung eines 13-jährigen Mädchens, der 32 Jahre zurückliegt. Polanski verliess die USA 1978, als sich eine Revision einer gerichtlichen Regelung abzeichnete, die ihn entlastet hatte. Er kehrte danach nicht mehr in seine Wahlheimat zurück, wo ihm eine Haftstrafe von zwei Jahren droht.

Temime bekräftigt nun, dass sein Mandant nicht akzeptieren würde, in die USA ausgeliefert zu werden: «Wir sind der Meinung, dass Roman Polanski seine Strafe bereits verbüsst hat, als er sich 1978 psychologischen Tests unterziehen liess, die während 42 Tagen in einem geschlossenen Umfeld vonstatten gingen.» Ausserdem bestehe man auf dem Prinzip der Verjährung, selbst wenn dies im Auslieferungsabkommen zwischen den USA und der Schweiz keine Rolle spiele. Die Schweizer Haftbedingungen schildert Temime so: «Roman Polanski wird sehr gut behandelt von hochqualifiziertem Aufsichtspersonal. Trotzdem: Dieser 76-jährige Mann verbringt seine Tage alleine in einer Zelle, die mit vergitterten Fenstern versehen ist.» Der Anwalt sieht in seinem Mandanten die «Mensch gewordene Würde»: «Er hat sich noch nie beklagt.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 21.11.2009, 04:00 Uhr

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