Schweiz
SVP startet zwei neue Initiativen
Aktualisiert am 26.01.2010 53 Kommentare
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Volk soll Bundesrat wählen
Die SVP will den Bundesrat vom Volk wählen lassen. Um ihrer Forderung zum Durchbruch zu verhelfen, sammelt sie in den nächsten 18 Monaten Unterschriften für eine Volksinitiative. Die am Dienstag im Bundesblatt publizierte Sammelfrist läuft bis am 26. Juli 2011.
Wie von der SVP-Delegiertenversammlung letzten Oktober beschlossen, schlägt sie den Schweizerinnen und Schweizern vor, die Landesregierung künftig alle vier Jahre direkt zu wählen. Die Wahlen würden gleichzeitig mit den Nationalratswahlen stattfinden. Bei einer Vakanz mitten in einer Legislatur würde eine Ersatzwahl durchgeführt.
Mit Majorzwahl
Die Wahl soll nach Ansicht der SVP im Majorzverfahren mit einem einzigen Wahlkreis durchgeführt werden. Gewählt würde demnach nur, wer das absolute Mehr erreicht. Haben im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidierende das absolute Mehr erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem dann das einfache Mehr zur Wahl reicht.
Damit aber die Sprachminderheiten nicht von der Deutschschweizer Mehrheit unter die Räder kommen, müssen laut SVP mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates in den welschen Kantonen, im Tessin oder im italienischsprachigen Teil des Kantons Graubünden wohnhaft sein.
Diesen Grundsatz will die SVP mit ihrer am Dienstag lancierten Familieninitiative in der Bundesverfassung festschreiben. Auslöser für die Initiative ist ein Beschluss der eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2009: Eltern, die ihre Kinder auswärts betreuen lassen, soll ein Steuerabzug von maximal 10'000 Franken gewährt werden.
Dieses System diskriminiere die traditionelle Familie und komme einer «schleichenden Einflussnahme des Staats auf die Wahl des Familienmodells» gleich, urteilte SVP-Nationalrat Adrian Amstutz am Dienstag vor den Medien in Bern.
Mit einem Steuerabzug für selbstbetreuende Eltern soll deren Eigenverantwortung «eingefordert, gefördert und belohnt werden», sagte Amstutz gemäss Redetext weiter. Indem sie ihre Kinder selber betreuten, nähmen Mutter und Vater ihre «ureigene und zentral wichtige Verantwortung als Eltern wahr».
«Ein Kind, ein Steuerabzug»
Ausserdem würden sie damit den Staat von der teuren Zusatzaufgabe entlasten, Krippen und Betreuungsplätze mit entsprechendem Fachpersonal bereitzustellen. «Ein Kind, ein Steuerabzug» soll die Devise deshalb heissen. Wie das Kind schlussendlich betreut werde, habe den Staat nicht zu kümmern.
Die Volksinitiative verlangt die Aufnahme des folgenden Satzes in den Artikel zur Steuerharmonisierung in der Bundesverfassung: «Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.»
Die SVP hat bis zum 26. Juli 2011 Zeit, die nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln. (sam/sda)
Erstellt: 26.01.2010, 11:39 Uhr
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53 Kommentare
Aber hallo @ Jan Holler, Kinder zu hüten und Büro mieten, einander gleich zu stellen. Die SVP stellt selbterziehende Eltern, den Eltern die ihre Kinder den Krippen überlassen gegenüber. Sie scheinen nichts davon gehört zu haben, dass es auch verantwortliche Eltern gibt, die sich in der Sache teilen. Ein Elternteil geht zur Arbeit, der Andere sorgt für das Wohl der Kinder, und haben ein Einkommen. Antworten
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