Schweiz
SVP will notfalls Menschenrechts-Konvention kündigen
Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 01.12.2009
«Es gibt kaum eine sachliche Begründung, warum das Minarettverbot vor der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) standhalten sollte», sagt Rainer Schweizer, Staatsrechtsprofessor an der Universität St. Gallen. Das Minarettverbot verstosse gegen das Diskriminierungsverbot von Artikel 14 der EMRK in Verbindung mit der Garantie der Religionsfreiheit (Artikel 9). «Das Minarettverbot kann schwer mit den von der EMRK zugelassenen Gründen für Einschränkungen der Religionsfreiheit in Einklang gebracht werden.»
Bis in Strassburg ein entsprechendes Urteil gefällt wird, dürften fünf bis sieben Jahre vergehen. Zuerst müssen direkt vom Minarettverbot Betroffene in der Schweiz bis ans Bundesgericht gelangen. Erst wenn Lausanne einen Minarettbau verbietet, können die Betroffenen in Strassburg klagen. Kommen dort die Richter zum Schluss, das Minarettverbot verstosse gegen die EMRK, muss das Bundesgericht sein früheres Urteil revidieren. Damit wäre das Minarettverbot faktisch aufgehoben, selbst wenn es weiter in der Bundesverfassung stünde. Der Bundesrat sähe sich vor dem heiklen Entscheid, dem Volk die Aufhebung des Minarettverbots zu beantragen oder den wirkungslosen Artikel in der Verfassung zu belassen.
Bau in Langenthal möglich?
Für diesen Fall kündigte die SVP gestern vorsorglich an, die Kündigung der EMRK zu verlangen. Ziel wäre es, mit dem Europarat einen Vorbehalt für die Minarettfrage auszuhandeln. Eine Kündigung wird der Bundesrat jedoch kaum wagen, selbst wenn dies Bundesrätin Widmer-Schlumpf am Sonntag als mögliche Variante erwähnte. Der emeritierte Berner Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller hält schon die Diskussion über eine Kündigung für «wirklichkeitsfremd». Denn mit der EMRK-Kündigung wäre der Austritt aus dem Europarat verbunden. «Damit stünde die Schweiz jenseits von Russland, Serbien oder der Ukraine», so Müller.
Unbestritten ist, dass die bestehenden vier Minarette vom Verbot nicht betroffen sind. Unklar ist jedoch, ob das Verbot auch für den in Langenthal BE geplanten Turm gilt, wie das Justizministerin Widmer-Schlumpf am Sonntag sagte. Denn hier hatte die Gemeinde den Turm bereits zweimal erstinstanzlich bewilligt. Hängig ist zurzeit ein Rekurs bei der Berner Baudirektion. Schweizer hält es für denkbar, dass für diesen Bau «aus Gründen des Vertrauensschutzes» noch das alte Recht angewendet wird. Wie auch immer dieses Verfahren im Kanton Bern zu Ende geführt wird: Entweder die Minarettgegner oder die Bauherren werden dafür sorgen, dass der Fall vor dem Bundesgericht landet.
Bereits auf den Volksentscheid reagiert haben Muslime in Wil SG. Sie verzichten nun in ihrem Baugesuch für eine Moschee auf ein Minarett. Denn für neue Gesuche ist die Rechtslage klar, solange aus Strassburg kein anderes Urteil vorliegt: «Das Bundesgericht wird sich an den Entscheid des Verfassungsgebers halten», sagt Schweizer.
Auch die Uno will prüfen
Auch die Vereinten Nationen kündigten gestern an, das Minarettverbot zu prüfen. Allerdings wäre eine Rüge der Uno an die Adresse der Schweiz juristisch weniger verbindlich als ein Urteil des Strassburger Gerichtshofes.
Auch die politischen Verlierer der Abstimmung suchen nach einem Ausweg. So kündigte die Genfer FDP zusammen mit ihrem Nationalrat Hugues Hiltpold einen Gegenentwurf zum Minarettverbot an. Ziel ist es, die Bewilligung religiöser Bauten in die Kompetenz der Kantone zu legen. In Genf, das die Minarett-Initiative abgelehnt hat, könnten so doch Gebetstürme gebaut werden. Der Genfer Lösung müssten Volk und Stände aber ebenso zustimmen wie der Möglichkeit, Volksbegehren wie die Minarett-Initiative künftig für ungültig zu erklären. In den eidgenössischen Räten ist dazu ein Vorstoss von Nationalrat Daniel Vischer (Grüne, ZH) hängig, um Initiativen zu annullieren, wenn sie gegen die Grundrechte verstossen oder sich nicht wortgetreu umsetzen lassen. Heute ist die Ungültigkeitserklärung nur bei Verstössen gegen zwingendes Völkerrecht möglich. Zu diesem gehört das Folterverbot. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 01.12.2009, 10:03 Uhr



