Schweiz

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Sammelstart von Initiative für Wiedereinführung der Todesstrafe

Aktualisiert am 24.08.2010 33 Kommentare

Wie letzte Woche angekündigt, will eine Gruppe Bürger in der Schweiz die Todesstrafe wieder einführen. Bei der Vorprüfung der Initiative haben sich keine formalen Hindernisse ergeben.

Ein siebenköpfiges Komitee hat für die Wiedereinführung der Todesstrafe am Dienstag eine Volksinitiative gestartet. Die Sammelfrist für die 100'000 nötigen Unterschriften läuft bis am 24. Februar 2012.

Die Bundeskanzlei hat bei der Vorprüfung der Initiative keine formalen Hindernisse identifiziert, wie aus der am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung zur Vorprüfung hervorgeht.

Damit kann das Komitee sofort mit der Unterschriftensammlung starten. Der Inhalt der Initiative wird erst nach dem Zustandekommen geprüft. Den Entscheid über die Gültigkeit des Volksbegehrens trifft das Parlament.

Hinter dem Komitee steht keine politische Gruppierung

Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen».

Hinter dem Komitee steht keine politische Gruppierung. Die Mitglieder stammen laut deren Angaben aus dem Umfeld eines Opfers. Die Ankündigung der Initiative war letzte Woche auf breite Ablehnung gestossen. Die meisten Politiker kritisierten das Begehren. (mt/sda)

Erstellt: 24.08.2010, 09:05 Uhr

33

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

33 Kommentare

Max Sutter

24.08.2010, 10:09 Uhr
Melden

"Bei der Vorprüfung der Initiative haben sich keine formalen Hindernisse ergeben." Komisch, dass man in der Schweiz ankündigen kann, dass man Menschen im Schnellverfahren umzubringen vorhat, und es ergeben sich keine formalen Hindernisse. Nichts ist unmöglich. Der Zynismus hinter dieser Feststellung sollte allen zu denken geben. Die anderen Staaten in Europa gehen mit diesem Thema sorgfältiger um. Antworten


Christoph Gimpert

25.08.2010, 12:53 Uhr
Melden

Ich verstehe den Schmerz der Angehörigen eines Opfers und drücke hiermit mein Beileid aus. Aber Rache oder Genugtuung sollte in deren eigenem Ermessen sein, auch wenn sie sich selbst strafbar machen, und nicht das Kollektiv (Gesellschaft, Staat) damit beauftragen, einen Mord zu begehen. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.