Schweiz
Schawinski gewinnt Rechtsstreit gegen Verlegerpräsident
Von David Vonplon. Aktualisiert am 01.09.2009
Erbitterte Widersacher im Radiostreit: Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument (links) und Radio-Unternehmer Roger Schawinski (rechts). (Bild: Keystone)
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Rennen um Radiokonzession noch offen
Im Ringen um die Radiokonzession für den Kanton Graubünden liegt noch kein definitiver Entschied vor. Das Departement Leuenberger vergab Radio Grischa, das zum Medienkonzern Lebruments gehört, die Konzession. Dagegen legte allerdings der unterlegene Roger Schawinski Rekurs ein, der ebenfalls in der Südostschweiz mit einer neuen Radiostation auf Sendung gehen will. Derzeit liegt das Dossier beim Bundesverwaltungsgericht in Bern. Ein Entscheid wird noch in diesem Jahr erwartet.
Im Kampf um die Radiokonzession in der Südostschweiz ist Roger Schawinski gegen den regionalen Medienfürsten Hanspeter Lebrument unterlegen: Das Departement Leuenberger vergab die Radiokonzession Radio Grischa, das zu Lebruments Südostschweiz Medien gehört. Vor Gericht aber hat er nun gegen seinen Widersacher einen Sieg errungen. Verlegerpräsident Lebrument lässt seine Strafanzeige wegen Ehrverletzung fallen. Der Unternehmer bestätigte auf Anfrage entsprechende Recherchen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Nach seinem Rückzieher muss Lebrument sämtliche Gerichtskosten tragen und zugleich Roger Schawinski und seine Partner Stefan Bühler und Dani Siegel mit 18'690 Franken entschädigen.
Das Bezirksgericht in Chur hatte in einem Zwischenentscheid durchblicken lassen, dass Lebrument mit seiner Klage vor Gericht abblitzen werde. Ein Ausschuss kam zum Schluss, dass Schawinski und seine Mitstreiter durchaus öffentliche Interessen schützen wollten. Zudem würde Lebruments Privat- und Familienleben durch die Aussagen von Schawinski nicht tangiert. Eine Motivation der Beklagten aus Rache oder Missgunst konnte das Gericht nicht feststellen.
Lebrument hatte sich durch Aussagen von Schawinski in einer Stellungnahme ans Bundesamt für Kommunikation in seiner Ehre und Persönlichkeit verletzt gefühlt. Schawinski warf dem Südostschweiz-Verleger im Schreiben unter anderem vor, er habe Mitarbeiter ohne Sozialplan auf die Strasse gestellt und betrachte seine Angestellten, Medien und Standorte als Manipuliermasse, über deren Schicksal er im Alleingang entscheide.
Verlegerpräsident machte «seelischen Schmerz» geltend
Der Verlegerpräsident betrachtete dies als Diffamierung und erklärte in der Anzeige, die er am 3. Juli beim Kreisgericht Chur deponierte, er empfinde «seelischen Schmerz», da man ihn als charakterlich unanständigen Menschen darstelle. Von Schawinski und seinen Mitinitianten forderte er eine Genugtuung von 1000 Franken - und dass diese bestraft werden.
Pikant: In den Vermittlungsgesprächen verstieg sich Lebrument gar zur Aussage, er werde als Verlegerpräsident zurücktreten, wenn sich die Kritik von Schawinski und Bühler bewahrheiten würde. Bezeugen sollten dies die Verleger Peter Wanner (Mittelland Zeitung), Pietro Supino (Tamedia) und Beat Lauber (NZZ), die Lebrument in Chur für eine Befragung aufbieten wollte.
Gericht sieht Schawinski als Sieger
Bevor jedoch das Gericht darüber entscheiden konnte, liess Lebrument nun seine Klage fallen. Auf Anfrage begründet er seinen Rückzieher mit der Dauer des Verfahrens: «Weil sich ein jahrelanger Rechtsstreit abgezeichnet hat, verzichtete ich darauf, die Anzeige weiterzuverfolgen». In der Sache selber sei schliesslich kein Urteil gefällt worden. Das Gericht jedoch sieht dies anders: Wie aus der Einstellungsverfügung hervorgeht, sind durch den Rückzug «die Strafbeklagten als obsiegende Partei zu behandeln.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 01.09.2009, 14:22 Uhr
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