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Schlüpfrige Werbung: Staat hat nichts zu melden

Von Patrick Künzle. Aktualisiert am 28.10.2009 15 Kommentare

Während Basels Behörden das Minarett-Plakat verboten haben, können sie gegen ein diskutables Werbeposter nichts unternehmen: Es hängt auf privatem Grund.

Nackte Haut: Das Werbeposter für einen Energy-Drink hängt beim Zugang zum Velokeller im Bahnhof.

Roland Schmid

Brigitte Hollingers Vorstoss im Grossen Rat hatte ein klares Ziel: Die SP-Grossrätin forderte ein Verbot von sexistischen Plakaten im öffentlichen Raum. Als Resultat änderte der Regierungsrat im März 2008 die Plakatverordnung. Geschlechter diskriminierende und rassistische Inhalte wurden in die Liste der unzulässigen Plakatinhalte aufgenommen. Auf dieser Grundlage verbot die Verwaltung vor zwei Wochen das Plakat für die Anti-Minarett-Initiative. So fiel ein politisches Plakat einer Verordnung zum Opfer, die primär erlassen wurde, um sexistische Plakate zu verhindern.

Wie als Ironie der Geschichte hängt dafür derzeit in Basels Strassen ein Plakat, das diskutabel ist. Es wirbt für einen Energy-Drink und zeigt einen weitgehend nackten Frauenhintern, der von einer Männerhand angefasst wird. Es sieht aus wie eine Kopie des Rifle-Plakats von 1982, das in einigen Schweizer Kantonen verboten wurde. Das Plakat für den Energy-Drink hängt unter anderem an der Ecke Klybeckstrasse/Bläsiring, in der Bruderholzstrasse und im Bahnhof SBB beim Ein- und Ausgang zum Veloparking. Alles Orte, die man als öffentlichen Raum wahrnimmt. Die Crux dabei: Es handelt sich um privaten Grund.

Typischer Fall

Auf der Allmend darf nur die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) plakatieren – und diese hängt das Plakat nicht auf. Christian Senn, APG-Filialleiter Nordwestschweiz, sagt: «Dieses Plakat ist ein typischer Fall, den ich der Allmendverwaltung zur Begutachtung vorlegen würde, bevor ich es aufhänge.» Genau so ist es beim Anti-Minarett-Plakat geschehen. Dieses hat die Allmendverwaltung verboten – nach Konsultation der Fachstelle für Integration und Gleichstellung, die angehört wird, wenn Plakate im Verdacht stehen, sexistisch oder rassistisch zu sein.

Weil das Plakat für den Energy-Drink nun aber ausschliesslich auf privatem Grund hängt, musste es der Allmendverwaltung nicht vorgelegt werden. Andernfalls wäre es womöglich verboten worden. Dies vermutet zumindest Christian Senn von der APG. «Ich denke nicht, dass uns erlaubt worden wäre, ein solches Plakat auszuhängen.» André Frauchiger, Sprecher des Basler Tiefbauamts, verneint dies zumindest nicht.

Vieles ist erlaubt

Die Plakatfirma, die den nackten Frauenpo in Basels Strassen gehängt hat, ist die Clear Channel Outdoor. Deren Geschäftsführer Beat Sulzer sagt: Bislang habe es keinerlei negative Reaktionen auf das Poster gegeben. Im Gegenteil: Es hätten sich vielmehr Jugendliche gemeldet, die das Plakat gerne bei sich zu Hause aufhängen möchten. Den Inhalt des Plakates will Sulzer nicht kommentieren. «Das ist Sache des Kunden.» Seine Firma beachte jedoch die Gesetzgebung.

Auf privatem Grund ist es übrigens auch in Basel erlaubt, das Anti-Minarett-Plakat aufzuhängen – und das ist immerhin die Mehrzahl der Plakatflächen. Bleibt die Frage, welche Grenzen für den privaten Raum gelten, der von der Öffentlichkeit eingesehen werden kann. Grundsätzlich kann man gegen jedes Plakat Strafanzeige einreichen. Bei rassistischen Plakaten aufgrund der Anti-Rassismus-Strafnorm. Bei (möglicherweise) sexistischen Plakaten ist das jedoch schwierig. Markus Melzl, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, sagt, man könnte sexuelle Belästigung monieren. «Dafür müsste man das Gesetz jedoch dehnen.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 28.10.2009, 18:40 Uhr

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15 Kommentare

Schmid Nathan

28.10.2009, 15:03 Uhr
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Das selbe Plakat mit einem Mann hängt in Zürich schon seit einiger Zeit. Komisch dass sich da niemand an der Reduktion des Mannes auf Sex gestört hat. Antworten


Darja Rauber

28.10.2009, 14:58 Uhr
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Und wann sieht man je einen knackigen, nackten Männerpo auf Plakaten im öffentlichen Strassenbild? Eben, das gibt`s nicht. Die Geschlechter werden definitiv unterschiedlich behandelt durch die Werbung: Frauenkörper sind offenbar zum Angucken und Bewerten da, Männer haben immer die Rolle des Konsumenten und Richters. Einen Frauenkörper kann man offenbar immer noch mit einem Produkt gleichsetzen. Antworten



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