Schweiz
«Schneider-Ammann kann sofort Untersuchungen einleiten»
Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 11.08.2011 27 Kommentare
Rudolf Strahm
Der Ökonom war von 2004 bis 2008 Preisüberwacher, von 1991 bis 2004 Nationalrat der SP Kanton Bern.
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Am runden Tisch beteuerten alle Akteure, dass die Importpreise nun sinken. Trauen Sie diesen Worten?
Seit über einem Jahr ist wegen des gestiegenen Frankens das Problem der Währungsgewinne akut. Die Weko hat bisher nichts getan. Bundesrat Schneider-Ammann muss der Weko nun nachhelfen: wenn Produkte erheblich teurer in die Schweiz geliefert werden als beispielsweise nach Deutschland, soll das künftig als Indiz für einen Preismissbrauch gelten und ein Verfahren eingeleitet werden. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass es für ein solches Verfahren nicht mehr eine detaillierte Marktanalyse braucht. Denn eine Personalaufstockung der Weko nützt nichts, wenn diese nicht effizienter und entscheidfähiger wird. Für diese Praxisänderung ist die Politik zuständig.
In welcher Zeit kann diese PraxisÂänderung erwirkt werden?
Das Problem der Währungsgewinne wird für Bundesrat Schneider-Ammann zur Nagelprobe seines ersten Amtsjahres. Er kann schon nächste Woche von sich aus in einigen relevanten Fällen von Preisdiskriminierung eine Untersuchung bei der Weko einleiten. Dann kann er Âinnert weniger Wochen mittels Verordnung die Verfahren der Weko effizienter machen und vereinfachen. Und er kann eine Kartellgesetzrevision beantragen, um das Problem mittelfristig strukturell anzugehen.
Was nützt es, wenn der Volkswirtschaftsminister wegen ein paar Produkten ein Verfahren einleitet? In der Schweiz sind vermutlich Tausende Importprodukte zu teuer.
Man kann nicht bei 20'000 Produkten ein Verfahren einleiten. Aber vertikale Preisbindungen von ausländischen Lieferanten gegenüber Importeuren und Händlern in der Schweiz sind gemäss Kartellgesetz schon seit 2004 verboten. Hätten wir bereits ein Dutzend Leitentscheide der Weko mit Sanktionen, würde sich der Handel anders verhalten. Sobald dieser mit Sanktionen rechnen muss, nimmt er das Risiko nicht mehr auf sich. Alle ausländischen Markenartikelhersteller wissen, dass die Weko eine entscheidschwache Behörde ist. Es gibt bis jetzt nur einen rechtskräftigen Entscheid zu vertikalen Preis- und Lieferbindungen, und dieser betrifft Gartenscheren. Die sind für die Schweizer Ökonomie eher unbedeutend.
Aber eigentlich wären solche Vertikalbindungen schon verboten?
Richtig. Das wurde 2003 durch das Parlament ins Kartellgesetz geschrieben, und zwar von einer Koalition aus SP, Grünen, CVP- und KMU-Vertretern sowie Landwirten. Gegen den Willen des Wirtschaftsdachverbandes EconomieÂsuisse und der damaligen Verwaltung. Die Verwaltung und die Weko haben den Willen des Gesetzgebers bisher immer missachtet.
Dann ist die Weko schuld daran, dass die Konsumenten in der Schweiz zu viel bezahlen?
Die Weko fand bisher immer Ausflüchte. Eine ihrer Ausreden lautet, dass es ja einen Wettbewerb unter den verschiedenen Marken gebe. Statt beispielsweise überteuerte Nivea-Produkte zu kaufen, könnten die Konsumenten auf andere, günstigere Kosmetikmarken ausweichen. Meines Erachtens ist das eine Ausrede fürs Nichtstun. Markenprodukte erhalten eine immer grössere Bedeutung. Migros oder Coop müssen sie im Sortiment haben, weil die Kunden sonst zur Konkurrenz gehen. Aber die Hersteller von Markenprodukten versuchen, die Handelskanäle über Alleinimporteure zu beherrschen.
Wie viel können die Schweizer Konsumenten sparen, wenn die Währungsgewinne an sie weitergegeben werden?
Die Importpreisstatistik zeigt, dass die Importpreise trotz der Frankenaufwertung nicht gesunken sind. Daraus ergibt sich, dass die Schweizer Volkswirtschaft pro Jahr rund 20 Milliarden Franken zu viel für importierte Produkte bezahlt. Betroffen sind davon nicht nur die Konsumenten, sondern auch die Unternehmen. Ich glaube zwar nicht, dass das ganze Einsparpotenzial realisiert werden kann. Aber wenn es nur schon die Hälfte der 20 Milliarden wäre, dann würde das die Schweizer Wirtschaft stützen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.08.2011, 22:44 Uhr
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27 Kommentare
Herr Strahm trifft mit seiner Kritik voll ins Schwarze. Die Weko und der BR sitzen doch beide im gleichen Boot und schützen die Interessen der Importeure und Grossverteiler statt die der Konsumenten. Die haben gar kein Interesse, die Konsumenten zu schützen. Beweis: das bisherige Wegschauen und Nichtstun, dass der staatlichen Beihilfe zur Ausplünderung der Konsumenten gleichkommt. Antworten
Viele ausl. Markenprodukte schreiben die Verkaufspreise in der Schweiz vor, also sind nicht alle Importeure auch Profiteure. Weshalb spricht niemand über die Schweizer-Pharmapreise, welche im nahen Ausland bis 50 % billiger sind als in der Schweiz!? Die Lobby "Gesundheitswesen" in der Schweiz ist und bleibt eben eine heilige Kuh! Antworten
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