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Schon mit 30 Jahren Kinder adoptieren

Der Bundesrat will dem Parlament beantragen, das Mindestalter der Adoptiveltern von 35 auf 30 Jahre zu senken. Er ist bereit, eine Motion entgegenzunehmen.

Mit 30 Jahren Vater eines Adoptivkindes: Der Bundesrat will es möglich machen.

Mit 30 Jahren Vater eines Adoptivkindes: Der Bundesrat will es möglich machen. (Bild: Keystone)

Heute lässt das Zivilgesetzbuch (ZGB) die Adoption eines Kindes in der Schweiz erst ab dem 35. Altersjahr oder nach fünf Ehejahren zu. Viele Adoptionen scheiterten an dieser im internationalen Vergleich unüblich hohen Altershürde, hält die Motionärin fest.

Der grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber sieht auch einen Nachteil darin, dass heute viele Kinder während der sensiblen Phase der Pubertät bereits älteren Adoptiveltern mit nachlassenden physischen Kräften gegenüberstehen. Im Übrigen hätten heute die meisten Personen bereits mit 30 Jahren eine gesicherte Lebenssituation erreicht.

30 Jahre gilt schon in anderen EU-Ländern

Vor vier Jahren hatte sich der Bundesrat auf einen andern Vorstoss hin noch gegen eine Herabsetzung des Mindestalters für adoptionswillige Eltern gewandt. Zum Umdenken bewog ihn nun vor allem das revidierte Adoptionsübereinkommen des Europarates vom November 2008, wie aus der Antwort auf die Motion hervorgeht.

Dieses Abkommen postuliert, dass das Mindestalter der Adoptiveltern in den Vertragsstaaten grundsätzlich zwischen 18 und 30 Jahren liegen muss. Der Bundesrat will zudem dem Umstand Rechnung tragen, dass die Altersgrenze bereits heute in andern europäischen Ländern nicht über 30 Jahren liegt.

Die Landesregierung behält sich vor, bei der Änderung des ZGB auch andere Fragen zu prüfen. Dazu gehört die Adoption durch einen Konkubinatspartner, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil gegen die Schweiz die Gleichstellung des Konkubinatspartners mit dem Ehegatten gefordert hat. (bru/sda/)

Erstellt: 23.04.2009, 16:06 Uhr

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2 Kommentare

Damaris Bongard

05.06.2009, 23:48 Uhr
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Zuerst ist man zu jung, und dann aber wieder plötzlich zu alt.....! Maximaler Altersunterschied zwischen Kind und Eltern sollte eigentlich 40 Jahre nicht überschreiten heisst es in der CH. Immer wieder entscheiden Menschen über Dinge wovon sie KEINE Ahnung haben. Wenn man bedenkt, dass ein Verfahren mehrere Jahre dauern kann, ist es bestimmt von Vorteil, die Altersgrenze auf 30 zu setzten. Antworten


Gene Amdahl

24.04.2009, 00:18 Uhr
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Das Parlament sollte sich endlich um die Rechte der Väter kümmern, damit die Behördenwillkür endlich einmal ein Ende hat was das Sorgerecht anbelangt. Antworten



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