Schulfach: Die Risiken des Internets

Von Christina Leutwyler, Bern. Aktualisiert am 30.06.2009

Jugendliche sollten in der Schule lernen, wie sie Freundschaften online sicher pflegen können. Dies fordert Hanspeter Thür, der Datenschutzbeauftragte des Bundes.

Unter Pseudonym ins Facebook

Damit das Mitmachen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Myspace oder StudiVZ keine unliebsamen Überraschungen nach sich zieht, empfiehlt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte folgende Vorsichtsmassnahmen:

– Seien Sie vorsichtig mit der Veröffentlichung von persönlichen Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer oder politische Überzeugung. Benutzen Sie Pseudonyme.

– Geben Sie Ihre Informationen und Fotos nur für einen beschränkten Personenkreis frei. Stellen Sie heikle Inhalte nicht ins Internet.

– Bevor Sie etwas veröffentlichen, fragen Sie sich immer, ob Sie in einem Bewerbungsgespräch damit konfrontiert werden möchten – und zwar auch noch in zehn Jahren. Angeblich suchen schon heute zwei Drittel der Personalverantwortlichen in sozialen Netzwerken und Google nach Informationen über Bewerber.

– Respektieren Sie die Privatsphäre von Drittpersonen: Veröffentlichen Sie keine persönlichen Angaben, und beschriften Sie keine Fotos mit deren Namen.

– Informieren Sie sich über den Anbieter eines Portals: Wie schützt er die Privatsphäre der Nutzer?

– Benutzen Sie verschiedene Logins und Passwörter für verschiedene Dienste.

– Behalten Sie die Internetaktivitäten Ihrer Kinder im Auge.

Für viele Jugendliche gehört Facebook zum Alltag. Dort bekommen sie mit, was bei den Freunden läuft und wie die letzte Party war. Doch nicht alle sind sich bewusst, welche Risiken sie eingehen, wenn sie Persönliches im Internet preisgeben.

«Das Internet kennt kein Vergessen», wie der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür am Montag am Rande seiner Jahresmedienkonferenz in Erinnerung rief. Selbst wenn ein Jugendlicher sein Profil später löscht, können verfängliche Fotos oder Kommentare bereits von einem anderen Nutzer abgespeichert worden und später noch zugänglich sein.

Bewusstsein für Risiken stärken

Auch weiss man als Nutzer von Facebook oder anderen sozialen Netzwerken manchmal nicht, mit wem man es wirklich zu tun hat. Denn es ist einfach, sich unter einer falschen Identität zu registrieren. Das Bewusstsein für solche Risiken müsste im Unterricht geschärft werden, findet Thür.

Datenschutz im Internet ist für Thür ein zentrales Thema. Neben sozialen Netzwerken beschäftigten ihn im letzten Jahr auch Bewertungsplattformen. Vor einem Jahr kritisierte Thür die Plattform okdoc.ch, auf der Ärzte – oft ohne dass sie davon wussten – anonym bewertet wurden. Diese Art der Bewertung öffnet Missbräuchen Tür und Tor. Inzwischen sei «dieses Angebot unseren Kriterien entsprechend angepasst worden», stellte Thür fest.

Schwierig umzusetzen

Der Datenschutzbeauftragte verlangt, gestützt auf das Gesetz, namentlich, dass niemand ohne sein Einverständnis bewertet werden darf. Diese Vorgabe sei aber relativ schwierig umzusetzen, findet Patrick Mollet, der hinter der Plattform meinprof.ch steht, auf der Studierende Dozenten bewerten können. Auch könne er nicht überprüfen, ob jeder Studierende, der eine Vorlesung bewerte, diese auch tatsächlich besucht habe. Bisher habe der Datenschutzbeauftragte allerdings nicht interveniert, sagt Mollet.

Einen anderen Fall von Internet-Datenbearbeitung hingegen zieht Thür vors Bundesgericht, wie er am Montag bekannt gab. Es geht dabei um die Firma Logistep. Sie fahndet nach Internetpiraten, die Musik oder Filme herunterladen, ohne Urheberrechte zu zahlen. «Es muss eine Möglichkeit geben, gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen», findet zwar auch Thür. Nicht einverstanden ist er aber mit dem Vorgehen von Logistep. Die Firma spürt die IP-Adressen auf, über die ein illegaler Download läuft. In einem Strafverfahren werden dann die Inhaber der IP-Adressen ermittelt. Sobald deren Identität klar ist, wird auf die weitere Strafverfolgung verzichtet. Stattdessen werden die Inhaber der IP-Adressen mit zivilrechtlichen Schadenersatzklagen eingedeckt. Vom Ertrag erhält Logistep die Hälfte, wie Thür erklärte. Er hält dieses Vorgehen für fragwürdig, weil der Inhaber einer IP-Adresse bei gemeinsam genutzten Computern keineswegs immer der Urheberrechtsverletzer sei.

Internetfahndung als Ultima Ratio

Kein Problem hat Thür damit, wenn die Polizei per Internet nach mutmasslichen Straftätern fahndet, wenn diese Delikte gegen Leib und Leben oder schwere Sachbeschädigungen verübt haben. Internetfahndung müsse aber die Ultima Ratio sein. Mühe bekundet der Datenschützer hingegen mit der Idee eines Internetprangers. Denn in diesem Fall würden bereits ermittelte Delinquenten ins Netz gestellt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.06.2009, 06:14 Uhr

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