Schwarzfahrer? Nein, Graufahrer
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Die SBB verlangt ab sofort einen Graufahrer-Zuschlag von 60 statt 80 Franken. SBB und Verband öffentlicher Verkehr (VöV) haben mit dieser Übergangslösung umgehend auf den am Mittwoch publizierten Bundesgerichtsentscheid reagiert. Bis zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember soll definitiv eine rechtskonforme Zuschlagsregelung eingeführt werden, wie VöV und SBB gleichentags mitteilten.
Kontrolleure der SBB hatten 2009 in einer S-Bahn zwischen Zürich und Schaffhausen einen Reisenden mit Zweitklassbillet in der 1. Klasse angetroffen. Dafür erhoben sie von ihm einen Zuschlag von 80 Franken. Den gleichen Betrag müssen auch Schwarzfahrer zahlen.
Das Bundesgericht hat nun in letzter Instanz entschieden, dass die SBB Grau- und Schwarzfahrer nicht einfach gleich behandeln darf, sondern verpflichtet ist, eine differenzierte Lösung zu finden. Das gilt laut Gericht zumindest soweit, wie beim Graufahrer keine Hinweise auf bewussten Missbrauch bestehen.
Differenzierte Sanktionen
Gemäss den Richtern in Lausanne lief die bisherige Praxis der SBB darauf hinaus, dass ein Graufahrer unter dem Strich mehr bezahlen musste als ein Schwarzfahrer, da er im Vergleich zu letzterem auch noch das Geld für das Billet ausgelegt hat. Diese Ungleichbehandlung verstosse gegen die Bundesverfassung.
Das Transportgesetz selber lege zudem fest, dass sich die Höhe der Zuschläge auch nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall zu richten habe und der Zuschlag zusätzlich zum Fahrpreis zu erheben sei. Das Vorgehen der SBB sei vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Wie sie das Problem lösen soll, lässt das Bundesgericht im Entscheid offen.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben
Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Es war im vergangenen Dezember zum Schluss gekommen, dass die SBB zwar auch von Graufahrern 80 Franken Pauschalzuschlag erheben dürfe.
Im Sinne einer differenzierten Sanktionierung müssten die Bundesbahnen indessen in Zukunft von Schwarz- und Graufahrern auch noch den fehlenden Fahrpreis einfordern. Um dabei übermässigen Aufwand zu vermeiden, könne eine vereinfachte Regelung angewendet werden, etwa die Fahrpreiserhebung ab Kontrolle.
Aufgehobene Lösung begrüsst
Laut dem Urteil der Richter in Lausanne sind ihre Kollegen in Bern nicht befugt gewesen, den SBB diese allgemeingültigen Vorgaben zu machen. Am Anfang des Streits um den Tarif für Graufahrer steht der Entscheid des Bundesamtes für Verkehr (BAV), das den Zuschlag für den ertappten Passagier aufsichtsrechlich aufgehoben hatte.
Anzumerken bleibt, dass sowohl die SBB als auch das BAV die vom Bundesverwaltungsgericht letztes Jahr getroffene Lösung ausdrücklich begrüsst hatten. Gleichwohl gelangten beide Streitparteien ans Bundesgericht, das nun als letzte Instanz einen weniger konkreten Entscheid gefällt hat. (oku/sda)
Erstellt: 08.09.2010, 15:40 Uhr
































