Schwarzfahrer? Oder nur Graufahrer? SBB gehen vors Bundesgericht
Aktualisiert am 24.04.2009 25 Kommentare
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Die SBB will sich vom Bundesamt für Verkehr (BAV) nicht vorschreiben lassen, wie sie mit Schwarzfahrern umzugehen hat. Sie reicht beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen BAV-Entscheid von Mitte März ein.
Der Zwist geht auf einen Vorfall von Mitte Januar zurück: Bei einer Billettkontrolle in einem Regionalzug mit Selbstkontrolle traf der Kontrolleur auf einen Mann, der mit einem 2.-Klass-Billett in der 1. Klasse reiste.
Der Passagier musste den Selbstkontrollzuschlag von 80 Franken bezahlen, den die SBB auch bei Schwarzfahrern einfordert. Das wollte der fehlbare Zugfahrer nicht akzeptieren.
BAV gab ihm Recht
Ein Passagier mit einem Ticket in der falschen Klasse müsse anders behandelt werden wie ein Schwarzfahrer, monierte er. Das BAV gab ihm Recht und verlangte von der SBB, den Zuschlag in einem solchen Fall individuell festzulegen.
Dieser Forderung will die SBB aber nicht entsprechen und reicht eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, wie sie am Freitag mitteilte. Der Selbstkontrollzuschlag von 80 Franken sei eine einfache, für die Kunden transparente Regelung und habe sich in der Praxis bewährt.
Die Bundesbahnen stützen sich in ihrer Beschwerde «auf die langjährige Praxissprechung der Gericht», wie es im Communiqué weiter heisst. Diese hätten wiederholt festgestellt, dass sich eine Differenzierung der Zuschläge aus technischen und praktischen Gründen nicht rechtfertigen lasse.
SBB nimmt Zuschläge dennoch unter die Lupe
Beim Widerstand der SBB geht es vorab um die individuelle Festlegung des Zuschlages. Ob eine Abstufung desselbigen nach verschiedenen Kategorien möglich wäre, prüft die SBB zusammen mit dem für Tarife zuständigen Verband öffentlicher Verkehr (VöV) parallel zum rechtlichen Verfahren.
Vorerst bleibt allerdings alles beim Alten: Wer ohne gültiges Billett in einem Zug mit Selbstkontrolle unterwegs ist, zahlt 80 Franken Busse. (oku/ap)
Erstellt: 24.04.2009, 13:43 Uhr
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25 KOMMENTARE
Ein Regelverstoss ist ein Regelverstoss; egal in welchem Bereich, unter welchen Umständen und egal ob CH-Bürger oder nicht. Eine Strafe soll abschreckend sein; sonst kann man es auch gleich sein lassen. Ich persönlich finde, dass die Strafen noch viel härter sein müssten; nicht nur für das Schwarz- bzw. Graufahren sondern auch generell bei Fehlverhalten in der Oeffentlichkeit.
ich denke, ich bin mir sicher, dass die SBB verlieren werden. gem. Transportgesetz dürfen die SBB gar keine Strafen austeilen, das ist immer noch Sache der Kantone. Beträge von 80 Fr. und weiss ich was, sind meiner Meinung nach Bussen, und gem. TG dürfen die SBB nicht büssen. Vogt
Die SBB haben in ihrem Jagdfieber das eigentliche Ziel aus den Augen verloren. Eigentlich geht es nur darum, die Verluste durch Schwarzfahrer im Rahmen zu halten. Kunden, die aus Versehen einmal zu wenig bezahlen, sollte man kulant behandeln. Der psychologische Ablauf dieser Fehlleistung wird im Buch "Die Logik des Misslingens" von Dietrich Dörner exzellent erklärt.
Es ist klar gekennzeichnet, dass ohne gültigen Fahrausweis und fahren in der 1.Kl mit einem 2.Kl Billett dieser "Zuschlag" von 80sfr zu entrichten sei. Nicht lesen können schützt vor Strafe nicht, und wir wissen ja wer da rekurriert hat. Ist bestimmt gut integriert und hat Schweizer-Pass, also kann er lesen.
Haben die SBB doch Probleme! Oder einfach zu viel Geld ? Dann sollen sie die Preise senken. Andres Hufschmid
Ach die SBB: Bahnpolizei, Verspätungen, veraltetes Rollmaterial, inkompetentes Personal, kein Platz und keine Visionen - aber Bussen verteilen. Dabei wäre die Lösung so einfach: 2. Klasse abschaffen und nur noch erstklassiges Rollmaterial verwenden. Dann könnte man sich auch das Umsteigen auf den ÖV überlegen.
In den Stosszeiten sind die 2. Klass Waggons meistens derart überfüllt, dass kaum mehr ein Platz zu finden ist. Die SBB aber muss dem zahlenden Fahrgast einen Sitzplatz ermöglichen, oder den 2. Klasstarif reduzieren (so zu sagen ein Stehplatzpreis), bzw akzeptieren, dass man auf 1. Klasse ausweicht. So einfach ist das!
Die SBB haben völlig recht, dass sie die Sache zur abschliessenden Klärung ans Bundesgericht weiterziehen. Wir haben schon mehr als genug Profiteure, die auf Kosten der Allgemeinheit/Steuerzahler leben - siehe Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Krankenkasse usw!
@ Kurt Zerzawy: Nicht zu Ende gedacht. Als Autofahrer werden Sie heute noch von viel mehr Leuten als "Verbrecher" betrachtet, besonders wenn Ihr Wagen etwas grösser ist als ein Kleinwagen. Also: Fahrrad oder zu Fuss.
Wenn nicht gebüsst, oder nur der Zuschlag für die 1. Klasse erhoben würde, könnte jeder mit 2. Klasse-Bilett in die 1. Klasse sitzen und bei einer Kontrolle den Klassenzuschlag bezahlen. Ich als 1. Klasse Fahrer würde ab sofort nur noch 2. Klasse-Bilette beziehen und in die 1. Klasse sitzen und dabei erst noch sparen.
Mit der strikten Handhabung könnte man leben wenn die SBB die gleichen Masstäbe auch für sich anwenden würde. Zahlt sie "Bussen" für Verspätungen, verpasste Anschlüsse, geschlossene WC, Türen ausser Betrieb? Handkehrum kann man von Zürich bis St. Gallen fahren ohne einen Kondukteur zu Gesicht bekommen!
Ich bin der gleichen Meinung wie Herr Ferrari: Schaffen wir die Selbstkontrolle ab. In jedem Zug ist ein Kondukteur. So viel teurer kommt das nicht: weniger Schwarzfahrer, weniger Dreck, weniger Vandalen. Die Vorteile gehen noch weiter, aber dann wird der Platz hier knapp.
Ist mir auch schon passiert, dass ich mit einem 2.Klassticket aus Versehen in der 1. Klasse gefahren bin (der Unterschied zwischen 1. und 2. Klasse in den doppelstöckigen Wagen ist übrigens nicht sehr offensichtlich). Nicht nur das ich gebüsst wurde, auch der Ton der Kontroleure ist unverschämt - da lob ich mir das Autofahren!
Die SBB behandelt auch ihre Stamm-Kunden, die GA-Inhaber, in Grenz-Fällen rechtswidrig, unverhältnismässig und wie Schwarzfahrer. Zum Beispiel in den Nachtzügen. GA-Inhaber werden mit Fr. 80 gebüsst, wenn Sie kein Zusatz-Ticket für Fr. 5 vorweisen. Die GA-Werbung verspricht aber vollmundig einen "Passpartout." Mit dem Nicht-Abstufen der Bussen verstösst die SBB gegen zentrale (Rechts-) Prinzipien
@Tom Kuhn. Haben sie sich schon einmal gefragt warum dann die SBB eine 1. Klasse überhaupt anbietet, wenn damit kein Geld zu verdienen ist? Als Lösung wäre anstatt Busse eine Bearbeitungsgebühr in der doppelten Höhe der Differenz zum 1. Klasse Tarif. Sie können danach selbst enscheiden ob sie stehend, auf dem WC oder auf einem der vielen leeren Sitze in der "defizitären" 1. sich aufhalten möchten.
Und dieses Theater in einem Land wo die Sozis und BR Leuenberger die SBB beherrschen. Anwaelte,Gutachten, Gerichte und dies alles wie die SBB Milliarden Subventionen bezahlt der Schweizer Steuerzahler. Wie dumm sind eigentlich die Schweizer Buerger/Steuerzahler, dass sie dieses Theater weiterhin finanzieren und mitmachen?
Ein Passagier, mit einem 2.- Kl. Ticket in der 1. Kl. ist meiner Meinung nach kein Schwarzfahrer! Früher, wenn man kurzfristig die Klasse wechseln wollte oder musste (da kein Platz in der 2. Klasse mehr) musste man lediglich die Differenz nachzahlen. Wieso geht das heute nicht mehr. Dann wäre das ganze Gstürm gar nicht nötig. Und die Passagiere die im Gang stehen müssen, notabene mit Ticket?
Ich finde es sowieso unhaltbar, im Berufsverkehr in 1. und 2. Klasse zu unterteilen, wenn man sieht, wie viele 2.Klasse-Fahrer in den Gängen stehen, während die 1.Klasse gähnende Leere aufweisst. Und dass man als Schwarzfahrer gebüsst wird, obwohl man ja ein Ticket hat, finde ich auch mehr als unverschämt. Graufahrer - okey. Schwarzfahrer - NEIN!
es ist absolut richtig, dass wer mit 2 Klassbilett 1. Klasse fährt gleich gebüsst wird, wie ohne gültiges Billett. Die 1 Klasse ist klar gekennzeichnet, man erschleicht sich eine Dienstleistung für die man nicht bezahlt hat. Ich erlebe es fast täglich, dass sich Jugendliche absichtlich mit 2. Klassbillett in die 1. Klasse setzten, ich musste deswegen auch schon stehen, trotz 1. Kassabo!
Diese Diskussion nimmt absurde Formen an. Die SBB darf gar nicht büssen; sie ist keine Behörde. Die 80 Franken sind rechtlich eine Gebühr. Die Abstufung nach "Schwere des Vergehens" ist nicht möglich - der Aufwand ist immer derselbe, ob ohne Billett gereist wird, oder mit falschem Billett. So betrachtet steht auch die Erhöhung der Gebühr im Wiederholungsfall rechtlich auf wackligen Füssen.
Ich berücksichtige keine Unternehmen, die mich nur als potentiellen Verbrecher sehen. Und zum Glück gibt es eine bessere, bequemere, günstigere und flexiblere Alternative: Das Auto.
Die Situation ist doch so einfach: Selbstkontrolle setzt voraus, dass man den gesamten Fahrpreis bezahlt hat. Wenn man in der falschen Klasse sitzt, hat man _kein gültiges Billet_ dafür. Also wird der Zuschlag fällig. Es ist niemand im Zug, dem man die Differenz nachzahlen kann. Was hätte der Kläger ohne die Konrolle gemacht? Nachbezahlt - ha! Er hätte sich die 1. Klasse kostenlos "genehmigt".
Anstatt Personalabbau, mangelnde Sicherheit, Kontrollen, Bussen und mangelnden Service, könnte man nicht einfach mehr Personal einstellen?
Dann müsste man den Tarif ja auch nach Länge der Strecke abstufen. Bezahlt jemand mit einem Halbtaxabo nach Ansicht der BAV nur die halbe Busse?
Anerkennt die SBB die geltenden Gesetze? Angeblich darf bei überfüllten Zügen, Passagiere nicht im Gang oder aufs WC der ersten Klasse gehen. Weiss die SBB eigentlich, dass ohne 2.Klasse die erste Klasse nie finanzierbar wäre? Busse bzw. Schadensersatz muss gerechtfertigt werden. Einfach willkürlich Busse erteilen, darf die SBB nicht. Nur ein Gericht darf bestimmen, wieviel Schaden bezahlt muss.
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