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Schweiz gibt Millionen von Assads Cousin frei

Aktualisiert am 10.02.2012

Hafez Makhlouf hatte gegen die Sperrung seiner Schweizer Konten rekurriert. Das Bundesstrafgericht gibt dem Cousin von Bashar al-Assad nun recht. Damit werden 3,6 Millionen Franken freigegeben.

Die Schweiz verhängte Sanktionen gegen seinen Clan: Syriens Präsident Bashar al-Assad.

Die Schweiz verhängte Sanktionen gegen seinen Clan: Syriens Präsident Bashar al-Assad.
Bild: Keystone

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Die Schweiz gibt trotz Sanktionen gegen Syrien 3,6 Millionen Franken an einen Cousin von Machthaber Bashar al-Assad frei. Hafez Makhlouf war mit seinem Rekurs beim Bundesstrafgericht in Bellinzona erfolgreich.

Das Gericht urteilte am 11. Januar, dass die Blockierung von vier Konten von Makhlouf auf einer Schweizer Bank aufzuheben sei. Dies geht aus dem vorliegenden Urteil hervor, über welches «20 Minuten online» berichtet hatte. Die Bundesanwaltschaft (BA) verzichtet auf einen Gang nach Lausanne.

Obwohl Hafez Makhlouf im Urteil nicht mit Namen genannt wird, ist er aufgrund der beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einsehbaren Sanktionsliste klar identifizierbar. Der 40-jährige Hafez Makhlouf ist Oberst und Leiter einer Geheimdienststelle in Damaskus und Cousin von Assad.

Vorwurf der Geldwäscherei nicht bewiesen

Das Seco hatte am 14. September die Aufhebung der Kontensperre verfügt. Dieser Entscheid war aber gleich von der Bundesanwaltschaft mit einem erneuten Geldwäschereiverfahren gegen Makhluf gekontert worden. Die Gelder blieben in der Folge weiterhin gesperrt.

Nun gab des Bundesstrafgericht dem Syrer recht. Der Vorwurf der Geldwäscherei sei nicht hinreichend bewiesen. Makhlouf hatte argumentiert, er hätte das Geld für Verpflichtungen aus einem Immobilienhandel vom April 2011 in Syrien verwenden sollen. Die Schweizer Sanktionen gegen Syrien traten einen Monat später in Kraft.

Kein Kommentar beim Seco

Mit dem Entscheid von Bellinzona wurde das Seco nun wieder beauftragt, die Freigabe des Geldes zu verfügen. Einzelheiten zur Freigabe wollte das Seco auf Anfrage nicht bekannt geben.

In den Sanktionsverordnungen bezüglich Finanzsanktionen gebe es gewisse Ausnahmeregelungen, sagte Seco-Sprecherin Mari Avet lediglich. Insgesamt seien in der Schweiz noch syrische Guthaben in der Höhe von rund 50 Millionen Franken gesperrt.

Die Bundesanwaltschaft hatte das Geldwäschereiverfahren gegen Makhlouf am 31. Januar eingestellt, wie BA-Sprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage sagte. Auf einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht in Lausanne werde verzichtet.

Hafez Makhlouf steht im Verdacht, am gewaltsamem Vorgehen gegen Demonstranten beteiligt gewesen zu sein. Er ist ein Bruder von Rami Makhlouf, einem der einflussreichsten syrischen Unternehmer. Auch Rami Makhlouf steht auf der Schweizer Sanktionsliste. (kpn/sda)

Erstellt: 10.02.2012, 13:52 Uhr

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