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Schweiz kann Frankreich nicht hindern, Bankdaten zu verwenden

Aktualisiert am 23.12.2009

Das dürfte den französischen Budgetminister Eric Woerth freuen: Vor zwei Jahren beschloss das Bundesgericht in Lausanne, dass die Steuerbehörden gestohlene Bankdaten nutzen dürfen. Merz hat das Nachsehen.

Eric Woerths Freud, Hans-Rudolf Merz' Leid: Das Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2007, das die Verwendung gestohlener Bankdaten gutheisst.

Eric Woerths Freud, Hans-Rudolf Merz' Leid: Das Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2007, das die Verwendung gestohlener Bankdaten gutheisst.
Bild: Keystone

Noch am Montag hiess es aus dem Bundeshaus, die Schweiz wolle auf politischer Ebene klären, welche Pläne Frankreich mit den HSBC-Bankdaten habe. Gestern lieferte Budgetminister Eric Woerth die Antwort: «Die französische Justiz wird die gestohlenen Kundendaten der britischen Bank weiter nutzen.» Das heisst: Frankreich könnte die Daten unter anderem für Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher einsetzen.

Die Schweiz ihrerseits hatte schon letzte Woche Druck aufgesetzt und die Umsetzung des neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich sistiert. Die Blockade aus Bern ändert aber nichts an der Tatsache, dass Frankreich in der HSBC-Affäre am längeren Hebel sitzt: Ein zwei Jahre altes Bundesgerichtsurteil, das die «Neue Zürcher Zeitung» publik gemacht hat, gibt den Franzosen recht: 2007 befand das Gericht, dass die Schweizer Steuerbehörden Daten verwenden dürfen, die bei einem Treuhänder in Liechtenstein gestohlen wurden.

Analog zu Liechtenstein

Damit wackelt die juristische Argumentation des Bundesrats, Frankreich dürfe die Daten nicht verwenden, weil Hervé Falciani sie in der Schweiz gestohlen habe. Denn was die Schweizer Steuerbehörden mit in Liechtenstein entwendeten Bankdaten durften, darf Frankreich auch mit den hierzulande gestohlenen Daten: nämlich diese als Beweismittel verwenden. Dieser Meinung sind auch Schweizer Steuerrechtler. «Wir können dem französischen Staat sicher nicht vorwerfen, er habe rechtsstaatliche Grundsätze verletzt», sagt Robert Waldburger von der Universität St. Gallen gegenüber Radio DRS.

Laut Waldburger könne man das Bundesgerichtsurteil kritisieren, es sei aber Teil unserer Rechtsordnung. «Und deshalb dürfen wir andere Staaten, die das gleiche tun, nicht unter dem Titel der mangelnden Rechtsstaatlichkeit kritisieren.» Und Steuerrechtler Daniel Rentsch sagt gegenüber demselben Sender: «Wenn ich französischer Budgetminister wäre, würde ich mich auf den Satz in diesem Urteil stützen.»

Frankreich muss nicht mitspielen

Beide Experten betonen auch, dass die von Finanzminister Hans-Rudolf Merz angekündigte Sonderklausel zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen nicht durchsetzbar sei. Rentsch betont, die Schweiz könnte noch so viele Verordnungen erlassen; wenn Frankreich diese nicht akzeptiere, hätten diese keinerlei Bedeutung. Die Klausel sieht vor, dass keine Amtshilfe geleistet werden muss, wenn die Anfrage auf gestohlenen Daten beruht.

Robert Waldburger bringt es gegenüber Radio DRS auf den Punkt: Die Äusserungen von Merz seien Ausdruck einer gewissen emotionsgeladenen Stimmung. «Ein voreiliger Entscheid.» (cha)

Erstellt: 23.12.2009, 13:26 Uhr

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