Schweizer Spitäler sind bei Abtreibungen restriktiver als vom Gesetz vorgesehen
Von Daniel Friedli, Bern. Aktualisiert am 07.04.2010 5 Kommentare
Für die Abtreibungsgegner ist schon das heutige Gesetz zu lasch. Mit der Fristenregelung habe das Volk den Schutz des Lebens aufgeweicht, klagt CVP-Nationalrätin Elvira Bader (SO). Und weil zudem die Krankenkasse den Eingriff bezahlt, bestehe gar ein finanzieller Anreiz zur Abtreibung. Bader hat darum mit einigen Parlamentskollegen eine Initiative lanciert, welche die Kosten der betroffenen Frau anlasten will.
Nun zeigt indes eine neue Umfrage, dass die Hürden für einen Schwangerschaftsabbruch trotz Fristenregelung bisweilen hoch sind, vor allem für Frauen, die sich erst spät zu diesem Schritt entscheiden. Gemäss dieser seit 2002 geltenden Regelung sind Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche in jedem Fall straflos – und darüber hinaus immer dann, wenn von der Frau die Gefahr einer körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden muss.
In der Praxis wenden die Spitäler diese Möglichkeit indes sehr restriktiv an, wie die Umfrage der Apac-Suisse, einer Arbeitsgruppe von Fachleuten im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs, zeigt. Von 113 Kliniken gaben lediglich 64 an, nach der 12. Woche überhaupt noch Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Und von diesen 64 wiederum nehmen 18 den Eingriff nur vor, wenn die Schwangerschaft für die Frau ein körperliches Risiko darstellt. Jene verbleibenden 46 Kliniken, die auch seelische Notlagen akzeptieren, tun dies unter strengen Auflagen: Ein grosser Teil pocht zuvor auf eine psychiatrische Begutachtung der Frau, einige Spitäler verlangen zwei ärztliche Gutachten oder konsultieren den Kantonsarzt.
Spielraum nicht ausgeschöpft
Für Apac-Geschäftsführerin Anne-Marie Rey zeigt dieser Befund, dass die Spitäler ihren Ermessensspielraum zu wenig ausschöpfen. Das Angebot für späte Abbrüche sei zu dünn, sagt sie, und die Bedingungen dafür zu streng. Denn gemäss Bundesgericht kann ein Arzt alleine entscheiden, ob bei seiner Patientin eine seelische Notlage vorliegt. Eine Zweitmeinung ist nicht vorgeschrieben, erst recht nicht eine psychiatrische Begutachtung.
Apac ortet darum Lücken im System, die vor allem junge Mädchen und Immigrantinnen benachteiligten. Denn diese gehören gemäss Statistik am häufigsten zu den Frauen, die ihre Schwangerschaft erst spät abbrechen. Sei es, weil sie die anderen Umstände lange nicht bemerken, oder, weil sie mit ihren Problemen alleine gelassen werden. Als geradezu zynisch empfindet es Rey, unter diesen Umständen von Anreizen zu sprechen. Vielmehr hätten etliche Frauen Mühe, geeignete Hilfe zu finden. Denn wer in seinem Wohnkanton einen Abbruch nach 12 Wochen nicht mehr vornehmen kann, wird aus administrativen Gründen oft auch in anderen Kantonen nicht aufgenommen – oder muss für den Eingriff dort draufzahlen. Dies alles führt dazu, dass jährlich bis zu 100 Frauen im Ausland die Hilfe suchen, die sie in der Schweiz nicht erhalten.
Anne-Marie Rey fordert darum genau das Gegenteil dessen, was Elvira Bader mit ihrer Initiative bezweckt: dass in jeder Region mindestens ein Institut vorhanden ist, in dem eine Frau in seelischer Notlage ihre Schwangerschaft auch nach der 12. Woche noch auf Kosten der Krankenkasse abbrechen kann. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 07.04.2010, 06:45 Uhr
WRITE A COMMENT
5 Kommentare
Darf man denn hier keine andere Meinung haben? Abtreibungen sind erlaubt, weil es eine Mehrheit des Volkes so wollte. Das ist demokratisch in Ordnung. Dass über die Krankenkassen alle anderen Versicherten mitzahlen müssen, ist jedoch zutiefst ungerecht. Nur sehr wenige Frauen "müssen" z.B. wegen Vergewaltigung abtreiben. Und was ist die Meinung der -oft als Ersatz zur Verhütung- getöteten Kinder? Antworten
Seelische Nöte werden unermesslich viel grösser durch Abtreibungen. Unterstützende Schwangerschafts-Begleitung ist viel hilfreicher. Eine Schwangerschaft ist, auch wenn zuerst nicht erwünscht, mit guter Begleitung gute Erfahrung und mit Sicherheit wertvoll fürs ganze Leben . 2008 waren es 10'848 Abtreibungen, soviele? Mord auf dem Gewissen ist nicht schön für Mütter oder Väter, oder Gehilfen. Antworten
Dass Abtreibung kein Ersatz für Verhütung sein kann steht wohl ausser Frage. Aber dass CVP Natirätin Elvira Bader " klagt " ist lachhaft und zeigt eine kümmerliche Toleranz. Da geht es Jüngeren oder Älteren möglicherweise dreckig und dann kommen " religiös angehauchte, mitfühlende Leute " die eifrig über andere Menschen richten um der eigenen intoleranten Weise Genüge zu tun. Aus Menschlichkeit ?? Antworten
Gerade bei einer so wichtigen Entscheidung sollten nicht noch finanzielle bedenken mit einfliesen. Sowas waere nur noch schwachsinnig. Elvira Bader bringt so Frauen nur noch mehr in Not welche schon genuegen Sorgen haben. Gerade solche Initiativen sollten garnicht erst erlaubt sein, welche seelisches Leid unterstuetzen! Antworten
Schweiz
- 10:20Raus aus dem Schweizer Steuerdschungel
- 10:18Das stärkste Erdbeben seit fast 50 Jahren
- 09:30Zweitwohnungsinitiative: Berggemeinden fürchten Baustopp
- 06:33Maurer wegen Testbericht zu Jets unter Druck
- 18:38«Das Dublin-Abkommen wird immer stärker ausser Kraft gesetzt»
- 14:00SP setzt Bundesrat beim Weissgeld unter Druck




Rita Michel
Klar ist eine Abtreibung immer die letztmögliche Lösung - die # der Abtreibungen als "Ersatz zur Verhütung" sind wohl sehr gering - die wenigsten Frauen treiben leichtfertig ab. Muss es dann noch zum finanziellen Politikum werden, ob ich abtreiben kann oder nicht? Glaubt wirklich jemand, dass ungewollte Kinder gut umsorgt werden? Eher nicht, die Mutter wird dann mit dem Säugling alleine gelassen! Antworten