Schweiz
«Solche Leute geben nicht freiwillig auf»
Aktualisiert am 16.03.2013 59 Kommentare
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- Heiler-Prozess: «Skrupellos und menschenverachtend»
- «Der ‹Heiler› fragte mich, ob ich HIV-Infizierte vermitteln könne»
- Der «Heiler» überwacht sein Haus mit Kameras
«Menschen wie der ‹Heiler von Bern› leben in einer eigenen Welt»: Josef Sachs, Leitender Arzt des Departements Forensik der Psychiatrischen Klinik Königsfelden (AG).
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Der «Heiler von Bern» verhalte sich wie ein verletztes Tier, das sich in die Enge getrieben fühle, sagte der Gerichtspsychiater Josef Sachs heute Morgen im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Er befinde sich in einem Ausnahmezustand und könne nicht mehr auf die Argumente seiner Gesprächspartner eingehen. Der Mann werde sein Haus kaum freiwillig verlassen. Der Forensik-Chef der Klinik Königsfelden sollte mit seiner Einschätzung Recht behalten.
Die Sondereinheit Enzian der Berner Kantonspolizei stürmte kurz vor 12 Uhr das Wohnhaus des Pseudo-Heilers, der bewaffnet war und mit Gewalt gedroht hatte. Die Polizei überwältigte den 54-jährigen Mann, indem sie ihn mit einer Elektroschockpistole ausser Gefecht setzte. Der Mann, der mindestens 16 Menschen mit HIV infiziert haben soll, war nicht mehr vor Gericht erschienen und hatte sich in seiner Wohnung in Bern-Bümpliz verbarrikadiert.
Meistens geht es nicht ohne Polizeigewalt
Dass psychisch schwer gestörte Menschen wie der selbst ernannte Heiler in solchen Situationen nicht freiwillig aufgeben, weiss Gerichtspsychiater Sachs auch aus Fällen, die er aus nächster Nähe erlebte. Sachs berichtet von zwei Fällen, bei denen sich Menschen ebenfalls in einem Haus verschanzt hatten und nur mit Polizeigewalt herausgeholt werden konnten. Dabei gab es Schwerverletzte, immerhin keine Toten. Im Fall des «Heilers von Bern» war die Eskalation des Konflikts bereits so weit fortgeschritten, dass es eher überraschend gewesen wäre, wenn die Polizeiaktion friedlich ausgegangen wäre. Dass der «Heiler von Bern» Waffen, wie zum Beispiel ein Schwert, bei sich hatte, machte die Situation noch komplizierter und gefährlicher.
Menschen wie der selbst ernannte Heiler lebten in einer eigenen Welt, sagt Gerichtspsychiater Sachs. «Und wenn sie feststellen, dass ihre Welt zusammenbricht, wird es sehr kritisch.» So komme es eben vor, dass ein objektiv relativ harmloses Geschehen von solchen Menschen subjektiv als Kriegserklärung empfunden werde. Mit ihnen das Gespräch zu suchen, sei nicht mehr möglich, erklärt der Forensik-Chef der Klinik Königsfelden. Früher oder später müsse die Polizei intervenieren.
Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Arztzeugnisses
Im aktuellen Fall in Bern war es der Vorführungsbefehl des Regionalgerichts Bern-Mittelland gewesen, der zur Eskalation führte. Der Mann verbarrikadierte sich in seiner Wohnung und drohte, von Schusswaffen Gebrauch zu machen. Der Beschuldigte war seit zwei Tagen nicht vor Gericht erschienen, weil er angeblich an einer «akuten psychischen und physischen Erschöpfung» leidet. Mit dem per Mail zugesandten Arztzeugnis einer Psychotherapeutin gab sich das Gericht aber nicht zufrieden.
Laut Sachs sind die Gerichte in der Regel grosszügig bei Arztzeugnissen. Es spiele auch keine entscheidende Rolle, in welcher Form das Arztzeugnis zugestellt werde. In diesem Fall habe das Gericht wohl Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Dokuments gehabt, sagt Sachs. Darum habe das Gericht auf das persönliche Erscheinen des Beschuldigten beharrt.
Erneute Untersuchungshaft für den «Heiler von Bern»
Der Prozess um die HIV-Infizierungen vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland ist diesen Nachmittag auch ohne den Beschuldigten fortgesetzt worden. Unklar ist aber, ob und wann er wieder vor Gericht erscheinen wird. Weil der Mann massive Drohungen ausgestossen hatte, erliess die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Wie lange er in Haft bleibt, ist offen. Nach der Taser-Attacke der Polizei wurde er zur Kontrolle seines physischen und psychischen Zustands ins Spital gebracht.
Der Heiler befand sich bisher auf freiem Fuss. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft hatte ihm die Berner Justiz zunächst Auflagen gemacht. So durfte der Mann den Kanton Bern nicht verlassen und musste sich täglich bei der Polizei melden. Das Bundesgericht strich aber die meisten dieser Auflagen; sie seien unverhältnismässig, war das höchste Gericht der Ansicht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 15.03.2013, 16:57 Uhr
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59 Kommentare
Ich bin nicht Gerichtspsychiater und habe mich schon lange gefragt, warum sich jemand, der 16 Menschen mit einer tödlichen Krankheit angesteckt hat, frei bewegen konnte.
1. Die Verurteilung ist sicher - die Fluchtgefahr entsprechend hoch.
2. Einer der 16 Angesteckten könnte Rache nehmen.
Wir dürfen aber getrost davon ausgehen, dass diese Episode keinerlei Konsequenzen haben wird. Wie immer.
Antworten
Wohin ist unser Rechtsstaat entgleitet, wenn heutzutage jeder machen kann was er will und es keine Konsequenzen hat. Versuchen Sie einmal mit gefälschten oder mit gar keinen Papieren sowie nicht genügend CASH in andere reiche Staaten wie Singapore QATAR, U.A.E oder auch die U.S.A. ein, dann erleben Sie mal, wie mit wenig Menschlichkeit die das machen. Und die Beweislast liegt dann sicher an Ihnen! Antworten
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