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Sondersteuer auf Alkoholverkauf ist erlaubt

Die Kantone sind befugt, eine Sondersteuer auf den Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen zu erheben. Coop, Denner und Globus haben sich dagegen gewehrt.

Das Bundesgericht hat eine Neuregelung aus dem Kanton Waadt abgesegnet und die Beschwerden von Coop, Denner und Globus abgewiesen. Der Waadtländer Grosse Rat hatte im Oktober 2006 eine Sondergewerbesteuer auf alkoholische Getränke zum Mitnehmen eingeführt. Die Abgabe für die Händler beträgt 0,8 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten zwei Jahre.

b>Kompetenzen eingehalten

Ausgenommen von der Steuer sind Waadtländer Weinbauern für Produkte aus ihrer Ernte. Coop, Denner und Globus sowie zwei weitere Getränkehändler weigerten sich, die Abgabe zu zahlen und gelangten ans Bundesgericht. Sie machten im Wesentlichen geltend, dass die Abgabe dem Kanton einzig zur Erhöhung seiner Einnahmen diene.

Die Steuer verletze die Wirtschaftsfreiheit und verstosse gegen das Gleichbehandlungsgebot, zumal Wirte und Weinproduzenten unbesteuert blieben. Das Bundesgericht hat die Beschwerden an seiner Sitzung vom Freitag nun abgewiesen. Laut der Meinung von drei der fünf Richter verletzt die Neuregelung die Bundesverfassung nicht.

Gemäss Bundesgericht sind die Kantone grundsätzlich befugt, eine solche besondere Gewerbesteuer zu verlangen. Die Abgabe verletze die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht.

Zweifel an Präventionsgedanken

Nicht zu beanstanden sei weiter, dass die Steuer nur bei Geschäften erhoben werde. Die Beschwerdeführer würden nicht über das gleiche Konsumangebot verfügen und sich mit ihren Produkten an eine andere Verbrauchergruppe richten als das Gastgewerbe und die waadtländischen Weinproduzenten

Ob die fragliche Abgabe geeignet ist, insbesondere bei Jugendlichen den Alkoholkonsum zu verhindern oder zu reduzieren, bezweifelt das Gericht. Die erheblichen öffentlichen Ausgaben, die durch übermässigen Alkoholkonsum verursacht würden, seien indessen hinreichend sachliche Gründe, um die Abgabe zu rechtfertigten.

(Öffentliche Beratung vom 10.7.2009 im Verfahren 2C_466/2008) (mbr/sda/)

Erstellt: 10.07.2009, 15:08 Uhr

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