Schweiz

Sozialhilfegelder sollen versteuert werden

Aktualisiert am 09.12.2010

National- und Ständerat sind sich einig darin, dass Sozialhilfe versteuert werden soll. Unklar bleibt, ob aufgrund dieser Massnahme die Sozialhilfeleistung erhöht werden muss.

Sozialhilfebezüger sollen trotz zusätzlicher Steuerbelastung nicht schlechter dastehen: Armutsbetroffene im Berner Caritas-Markt.

Sozialhilfebezüger sollen trotz zusätzlicher Steuerbelastung nicht schlechter dastehen: Armutsbetroffene im Berner Caritas-Markt.
Bild: Keystone

National- und Ständerat sind sich einig darin, dass Unterstützung der Sozialhilfe besteuert und im Gegenzug das Existenzminimum entlastet werden soll. Wegen offener Fragen änderte der Nationalrat eine Motion des Ständerates aber in einen Prüfungsauftrag um.

Die grosse Kammer folgte am Donnerstag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Sie formulierte eine Motion des Ständerates neu als Prüfungsauftrag. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat.

Gleiche steuerliche Bedingungen für Working Poor

Die anvisierte Änderung sieht vor, dass Leistungen der Sozialhilfe wie Erwerbseinkommen der Einkommenssteuer unterstellt werden. Im Gegenzug sollen das Existenzminimum von Steuern entlastet und die Gesetze entsprechend angepasst werden. Ziel ist, dass Working Poor steuerlich nicht mehr schlechter dastehen als Sozialhilfebezüger.

Es gebe mehrere offene Fragen, begründete WAK-Sprecherin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) den Prüfungsauftrag. Etwa müsste geklärt werden, ob wegen der Besteuerung Sozialhilfeleistungen erhöht werden müssten. Weiter sei offen, wie das Existenzminimum definiert werde und ob regionale Unterschiede berücksichtigt werden können.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte sich mit dem Anliegen einverstanden. Steuersystematisch gesehen sei es berechtigt, aber wohl nicht einfach umsetzbar, sagte sie.

Die Existenzsicherung sei in der Bundesverfassung verankert. Der Bundesrat hat aber nicht die Kompetenz, den Kantonen vorzuschreiben, wie sie das Existenzminimum von den Steuern zu befreien haben. Bei der Bundessteuer ist das Anliegen faktisch erfüllt. (mrs/sda)

Erstellt: 09.12.2010, 13:23 Uhr

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