Spielzeugpistolen haben ausgeschossen
Nicht nur Schreckschusspistolen und Soft-Air-Guns unterstehen seit vergangenem Dezember dem Waffengesetz, sondern auch Spielzeugwaffen, die täuschend echt aussehen. Das hat streng juristisch betrachtet für manchen kleinen Cowboy öde Konsequenzen: Von den Jungen, die sich an der Fasnacht mal als Indianer, mal als Polizist verkleiden, müssen jetzt wohl viele auf ihre Schiesseisen verzichten, sonst bekommen sie Probleme mit der richtigen Polizei.
Spielzeugwaffen, die echten Waffen ähneln, dürfen nur noch verkauft werden, wenn der Verkäufer über eine «Waffenhandelsbewilligung für Nichtfeuerwaffen» verfügt. Zusätzlich muss beim Kauf ein schriftlicher Vertrag unterschrieben werden, der von Käufer und Verkäufer zehn Jahre lang aufzubewahren ist. Dies sagte Simone Rusterholz vom Bundesamt für Polizei fedpol gegenüber der Sendung «Espresso» von Radio DRS.
Nur Wasserpistolen gehen als Spielzeug durch
Doch wann wirkt eine Spielzeugwaffe täuschend echt? Und wann ist sie sofort als reines Spielzeug zu erkennen? Vergangene Woche sei dieses Thema von Vertretern kantonaler Polizeikorps in Bern diskutiert worden. Laut Rusterholz fällten diese ein hartes Verdikt: «Alle waren der Meinung, dass nur ganz klar nicht als Feuerwaffen erkennbare Gegenstände wie durchsichtige Wasserpistolen nicht als Waffen gelten sollen.» Alles andere Knallspielzeug, das Bubenherzen erfreut, soll also nur noch mit Bewilligung verkauft werden.
Freiburg greift durch, Solothurn bleibt locker
Besonders während der Fasnacht dürfte eine buchstabengetreue Umsetzung der neuen Vorschriften manchem Gesetzeshüter Kopfzerbrechen bereiten. Von drei angefragten Kantonspolizeien scheinen die Freiburger am konsequentesten vorzugehen: «Bei uns wird das Gesetz angewendet, wir werden zum Beispiel Maschinenpistolen einziehen, die von echten Waffen nicht zu unterscheiden sind», sagt Hans Maradan, Sprecher der Kantonspolizei Freiburg. Es sei auch mit Anzeigen zu rechnen.
Ob aber beispielsweise ein zuständiger Jugendstrafrichter eine solche Anzeige gegen einen Jungen weiterverfolge, sei offen, erläutert Maradan. Zudem relativiert er, dass keine gezielten Kontrollen geplant seien, und dass die Polizei nur bei einer Verwechslungsgefahr einschreite. Eventuell werde die Öffentlichkeit noch informiert. «Es ist sicher nicht sinnvoll, einem siebenjährigen Cowboy die Chäpsli-Pistole abzunehmen, bei der auch noch ein rotes Bändeli oben rausschaut», sagt Thomas Jauch, Sprecher der Berner Kantonspolizei. Im Kanton Bern werde die Polizei «situativ» entscheiden. Doch er schliesst nicht aus, dass auch an der Fasnacht Spielzeugwaffen eingezogen werden, insbesondere wenn Erwachsene in der Öffentlichkeit mit solchen Spielzeugwaffen hantieren. «Denn theoretisch ist es denkbar, dass gerade die Fasnachtszeit für Übergriffe verwendet wird.»
Vergleichsweise locker geht die Solothurner Polizei die neue Regelung an: «Wir werden nicht für Spielzeug Kontrollen durchführen – unsere auf dem neuen Gesetz basierende Verordnung sieht kein entsprechendes Vorgehen vor», sagt Kantonspolizeisprecher Peter Schluep. Eingeschritten werden nur bei richtigen Waffen. Eine spätere Anpassung der Verordnung schliesst er aber nicht aus. (Berner Zeitung)
Erstellt: 07.02.2009, 08:34 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.





