St. Galler Bischof hält schwarze Liste für nötig
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Der Bischof von St. Gallen, Markus Büchel, ist für eine auf den Sprachraum begrenzte Liste, in der Kirchenleute registriert würden, die sexuellen Missbrauch betrieben haben. In speziellen Fällen mit kindlichen Opfern soll auch die Kirche mutmassliche Täter anzeigen. Damit liegt Markus Büchel, der Vizepräsident der Schweizer Bischofskonferenz, nicht auf der Linie des Präsidenten der Schweizer Bischöfe. Norbert Brunner will keine «schwarze Liste», wie er gegenüber Medien erklärte. Innerhalb der Bischofskonferenz müsse über ein Missbrauchsverzeichnis gesprochen werden, sagt Büchel.
Der Einsiedler Abt Martin Werlen möchte eine internationale Liste in Rom geführt haben. Markus Büchel will sie auf den Sprachraum begrenzen, wie er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA sagte. Es dürfe nicht sein, dass ein verurteilter Schweizer Priester in Deutschland oder Österreich in der Seelsorge tätig werden könne.
St. Gallen reagierte früh
Im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung sowie Gewalt in der Kirche nimmt das Bistum St. Gallen schweizweit eine Pionierrolle ein. 2002 kam in Uznach ein Fall von sexuellem Missbrauch ans Licht. Ein Pfarrer hatte zwei Knaben sexuell missbraucht. Er wurde sofort dispensiert und vom Kreisgericht zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.
Der damalige Bischof Ivo Fürer setzte ein unabhängiges Fachgremium ein, das sich Opfern sexuellen Missbrauchs in der Kirche annimmt. Seit 2002 wurde das Gremium 19 Mal aktiv. Drei Mal kam es zur Anzeige. Zwei Strafverfahren wurden eingestellt und eines ist hängig, wie Edith Brunner, Juristin und Vorsitzende des Gremiums, sagt.
Schweigepflicht aufheben
Das fünfköpfige Gremium (drei Frauen, zwei Männer) ist gemäss den Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz der Schweigepflicht unterstellt. Das findet Bischof Markus Büchel gut; denn der Schutz der Opfer habe Priorität. In ganz speziellen Fällen müsste die Kirche aber die Schweigepflicht ablegen und Anzeige machen können.
Auch in diesem Punkt ist der Bischof von St. Gallen anderer Meinung als der Präsident der Schweizer Bischöfe. Mit «speziellen Fällen» meinen Bischof Markus Büchel und Edith Brunner solche, bei denen es sich bei den Opfern um Kinder handelt und die Erziehungsberechtigten nicht zum Wohl des Kindes handeln.
«Kirche hat Fehler gemacht»
Markus Büchel möchte auch diesen Punkt in der Bischofskonferenz besprochen haben. Die momentane Situation, in der regelmässig auch in der Schweiz Vorwürfe gegen Kirchenmänner laut werden, sei eine Katastrophe. «Bei meiner ganzen Liebe zur Kirche - in erster Linie ist die Situation katastrophal für die Opfer», sagt der Bischof.
Leid tun Markus Büchel aber auch alle Priester und Mitarbeiter der katholischen Kirche, die nun quasi unter Generalverdacht gerieten. Der Bischof von St. Gallen räumt ein, die Kirche habe Fehler gemacht und müsse dazu stehen: «Es darf nicht mehr sein, dass Fälle von sexuellem Missbrauch innerkirchlich geregelt werden.»
Gereifte Persönlichkeiten
Es gebe nichts Schlimmeres für einen Menschen als wenn sein Vertrauen enttäuscht werde, sagt Bischof Markus Büchel. Er sei tief betroffen von der Tatsache, dass innerhalb der Kirche derart vielen Menschen derart grosses Leid zugeführt worden sei. «Das tut weh.»
Die Behauptung, das Zölibat locke homosexuelle und pädophile Männer in den Dienst der Kirche, lässt der Bischof von St. Gallen im Gespräch mit der SDA nicht gelten. In der Ausbildung von Priestern werde heute grossen Wert darauf gelegt, dass Priester vor der Weihe in sämtlichen Bereichen des Lebens gereifte Persönlichkeiten seien. Er schliesst aber nicht aus, dass sich in geschlossenen kirchlichen Institutionen die individuellen sexuellen Neigungen einzelner Personen ausprägen können. Kirchliche Schulen und Internate müssen gemäss dem Bischof von St. Gallen gut beobachtet werden. (vin/sda)
Erstellt: 23.03.2010, 10:15 Uhr
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