Schweiz

St. Gallen facht die Kopftuchdebatte neu an

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 06.08.2010 67 Kommentare

Kommt in St. Gallen das Kopftuchverbot an Schulen, dürfte dies Politik und Gerichte beschäftigen. Auch der Lehrerverband übt schon jetzt Kritik.

Nach dem St. Galler Bildungsdirektor soll es solche Bilder nicht mehr geben: In einem Empfehlungsschreiben empfiehlt er den Schulen, ein Kopftuchverbot für Schülerinnen einzuführen.

Nach dem St. Galler Bildungsdirektor soll es solche Bilder nicht mehr geben: In einem Empfehlungsschreiben empfiehlt er den Schulen, ein Kopftuchverbot für Schülerinnen einzuführen.
Bild: Keystone

Auslöser war ein schlagzeilenträchtiger Fall aus der Rheintaler Gemeinde Heerbrugg. Der Schulrat hatte im Januar einer jungen Muslimin verboten, im Unterricht das Kopftuch zu tragen, was kurz darauf zum Wegzug der betroffenen Familie führte (nach Biel, wo der fundamentalistisch geprägte Islamische Zentralrat eine seiner Hochburgen hat). Inzwischen hat sich laut dem St.?Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SVP)im Kanton noch ein zweiter, ähnlich gelagerter Streitfall ergeben.

Das brisante Kreisschreiben, das der von Kölliker geleitete kantonale Erziehungsrat gestern veröffentlichte, soll nun den verunsicherten Gemeinden als Richtschnur dienen. Konkret erhalten die Kommunen die Empfehlung, «ein Kopfbedeckungsverbot in einem Reglement, welches dem fakultativen Referendum unterstellt ist, zu verankern». Eine ganze Kaskade von Argumenten wird für das Verbot vorgebracht: Es diene Werten und Zielen wie «Transparenz, Offenheit und Fairness, weltanschaulicher Neutralität, Unabgelenktheit und Konzentration auf den Unterricht, Chancengerechtigkeit und Nichtdiskriminierung sowie gesellschaftlicher Integration».

Religiöses Symbol?

Sollten die St. Galler Gemeinden der Aufforderung flächendeckend Folge leisten, entstünde eine in der Schweiz wohl einmalige Situation. Zwar hat das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil von 1997 festgehalten, dass Lehrerinnen auf gesetzliche Anweisung hin unverhüllt zu unterrichten haben. Kopftuchverbote hingegen, die sich auch auf Schülerinnen erstrecken, haben in der Schweiz, anders als in Frankreich, kaum Tradition. Erst gerade diesen Januar lehnte der Zürcher Kantonsrat einen entsprechenden SVP-Vorstoss ab.

SVP-Mann Kölliker ist dennoch zuversichtlich, dass die von seinem Erziehungsrat angeregte Massnahme akzeptiert wird – auch von den Muslimen. Deren Religionsfreiheit werde nicht eingeschränkt, das Kopftuch sei schliesslich kein religiöses Symbol.

Eingeschränkte Religionsfreiheit?

Das sehen manche Betroffenen freilich anders. «Es ist nicht die Politik, die zu bestimmen hat, was zu einer Religion gehört», sagt Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz. Für Afshar steht fest, dass die geplante Regelung die Religionsfreiheit einschränkt – einmal mehr mit dem Islam im Visier. «Nach der Minarettabstimmung wird das der Schweiz erneut riesigen Schaden zufügen.»

Kritik kommt auch von Anton Strittmatter vom Schweizer Lehrerverband. Er hält grosse Stücke auf das «Hausrecht» der Schulen – die Möglichkeit, auf eigene Initiative hin Bekleidungsvorschriften zu erlassen. Den St.?Galler Ratschlag, sämtliche Kopfbedeckungen generell und überall zu untersagen, kann er dagegen «nicht nachvollziehen». Ein solches Verbot sei mit Blick auf die Religionsfreiheit «wohl kaum gerichtsfähig». In dieser Einschätzung trifft er sich mit Afshar, der Betroffene zu juristischen Klagen ermuntern will.

Die Eltern als Initiatoren

Doch die Lager in der Kopftuchfrage sind gespalten: bei den Muslimen, bei den Lehrern, sogar bei den Parteien. So glaubt Saïda Keller-Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam, dass die Jugendlichen «mit dem Verbot kaum Probleme haben werden. Das Kopftuch wird ihnen fast immer von den Eltern vorgeschrieben – oder subtil ans Herz gelegt.» Von einer Pflicht zur Kopfbedeckung sei im Koran nichts zu lesen, betont Keller-Messahli. Auch Hansjörg Bauer, Co-Präsident des St ?Galler Lehrervereins, kann mit dem Kreisschreiben seines Erziehungsrats gut leben. Begrüssenswert findet er allein schon, dass nun eine einheitsstiftende Richtlinie vorliegt.

Und auf politischer Ebene werden Kopftuchverbote keineswegs immer nur von der SVP initiiert. Prominenter linker Verbotsbefürworter ist beispielsweise Boris Banga, SP-Stadtpräsident von Grenchen. Im Kanton Freiburg ist die Diskussion unlängst wieder neu lanciert worden – von einer SP-Grossrätin, die in einer Motion eben das fordert, was SVP-Mann Kölliker nun angestossen hat.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.08.2010, 23:47 Uhr

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67 Kommentare

Roland Moser

06.08.2010, 06:59 Uhr
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Das Kopftuch ist ein rel. Symbol: Es steht für den Koran usw. und gegen den CH Rechtsstaat mit seiner Demokratie. Die CH-BV gewährt die Glaubensfreiheit, aber NICHT die Religionsfreiheit. Mit dem Kopftuchverbot wird die Rel. freiheit eingeschränkt um den Rechtsstaat und die Demokratie vor dem Koran usw. zu schützen. Zuerst der Rechtsstaat und dann die Glaubensfreiheit, aber nie die Rel. freiheit. Antworten


Andreas M. Müller

06.08.2010, 09:46 Uhr
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Und die Kippa? Soll die ernsthaft auch verboten werden? Und was bedeutet "im Unterricht" genau? Also innerhalb der 45min zwischen zwei Pausenzeichen? Oder im Gebäude überhaupt? Wie ist es dann bei "Ganztätigen" ausserhalb des Gebäudes? Das ist doch ein völlig undurchdachter, vorschneller & populistischer Entscheid. Antworten



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